LGBTI-Strategie der EU: Die Steine auf dem Weg zur Union der Gleichheit

Die Europäische Kommission legte letzte Woche ihre erste LGBTI-Gleichstellungsstrategie vor. Bei der Umsetzung muss sie auf die Eigenverantwortung der Mitgliedsstaaten vertrauen.

Faden für Faden zu einer Union der Gleichheit: 
Die EU hat zwar jetzt eine LGBTI-Gleichstellungs-
strategie, doch es liegt an den Mitgliedsstaaten sie umzusetzen. (© Paul Robinson/Pexels)

EU-Präsidentin Ursula von der Leyen hatte sie im September in ihrer Rede zur Lage der EU versprochen, seit letzter Woche liegt sie auf dem Tisch: die erste LGBTI-Gleichstellungsstrategie der Europäischen Union. „The Strategy marks the beginning of a new approach in the European Commission to LGBTI rights and equality“, lobt die International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (Ilga Europe) die EU-Kommission in ihrer Stellungnahme zur LGBTI-Gleichstellungsstrategie. Auch Marc Angel, der EU-Abgeordnete und Co-Präsident der Intergroup LGBTI des Europäischen Parlaments, scheint im Gespräch mit der woxx von der Strategie begeistert. Bei der ganzen Freude darüber, dass sich auf EU-Ebene etwas tut, darf eine große Schwachstelle – die Verantwortung der Mitgliedsstaaten – jedoch nicht in Vergessenheit geraten.

Bis 2025 sollen Maßnahmen in vier Bereichen umgesetzt werden: Bekämpfung von Diskriminierung, Gewährleistung der Sicherheit, Schutz von Regenbogenfamilien und Gleichstellung von LGBTI-Menschen weltweit. Auf die Frage, ob die Strategie stärker auf die spezifischen Probleme einzelner Altersgruppen – Jugendliche oder Senior*innen – hätte eingehen müssen, sagt Angel: „Die Strategie wurde meines Wissens nach bewusst allgemein gehalten, weil Homo- und Queerfeindlichkeit sowie Diskriminierung Probleme sind, die sich quer durch die Gesellschaft ziehen. Es soll vermieden werden, eine Problematik stärker hervorzuheben als andere, weil Homo- und Queerfeindlichkeit sonst auf diesen einen Bereich reduziert wird. Als LGBTI Intergroup sind wir aber in allen Komitees vertreten und können gezielt Fragen zu den Dossiers stellen.“ Damit meint Angel, dass der LGBTI-Blick in allen EU-Belangen garantiert ist, zum Beispiel auch wenn es um Alters- oder Asylpolitik geht.

Richtlinien

Auf legislativer Ebene ist in der Strategie die Erarbeitung mehrerer europäischer Richtlinien geplant. So soll nächstes Jahr die Liste der EU-Straftaten um Hassdelikte und Hetze gegen LGBTI-Menschen erweitert werden. Die Kommission sieht in dem Kontext Finanzierungsmöglichkeiten für Initiativen vor, die sich gegen diese Gewaltformen einsetzen. Eine weitere geplante Richtlinie: die zur grenzüberschreitenden Anerkennung von queeren Familien. Momentan bestehen Ungleichheiten zwischen den nationalen Rechtsvorschriften. Die gleichgeschlechtliche Elternschaft kann bei einem innereuropäischen Umzug gegebenenfalls aberkannt werden. Zur europaweiten Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften werden derzeit Förderungsmaßnahmen geprüft.

Die Kommission sieht des Weiteren Vorschriften für den Arbeitsbereich vor: In dem Zusammenhang führt sie derzeit eine Bestandsaufnahme durch und prüft wie erfolgreich die seit 2000 bestehenden Richtlinien zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf umgesetzt werden. Die Rechtsvorschriften sollen vor allem die Rolle von Gleichstellungsbeauftragten in Betrieben stärken.

Was Konversionstherapien – Therapien zur vermeintlichen Heilung der Homosexualität – betrifft, ist man ebenfalls um einheitliche Reglungen bemüht. Das EU-Parlament befürwortete bereits 2018 ein Verbot. Umgesetzt haben es bisher Deutschland, einzelne Teile Spaniens und Malta. Die Therapien werden laut Marc Angel noch in fünf Mitgliedsstaaten ausgeführt: In Frankreich, Italien, Österreich, Teilen Spaniens und Polen. Der International Rehabilitation Council for Torture Victims hielt kürzlich in einer Studie zum Thema fest, dass sich die Regierungen weltweit in mindestens 68 Staaten oder Regionen an der Ausführung der Therapien beteiligen.

Unverbindlicher Fahrplan

Grundsätzlich ist die Strategie natürlich kein verbindlicher Gesetzestext. Es ist zum großen Teil ein Fahrplan für die nächsten Jahre. „Die Strategie sieht keine direkten Sanktionen vor, weil das nicht die Art und Weise ist, wie die EU funktioniert“, erklärt Marc Angel im Interview mit der woxx. „Die EU hat Abkommen und Grundrechte, die die Mitgliedsstaaten einhalten müssen. Ansonsten tritt Artikel 7 zur Überprüfung von Vertragsverletzungen ein.“ Ein entsprechendes Verfahren wurde in April gegen Polen eingeleitet. Unter anderem wegen der Verabschiedung des polnischen Justizgesetzes vom 20. Dezember 2019, das die Unabhängigkeit der Richter gefährdet.

In manchen Bereichen bleibt es also bei den Aufforderungen zur Selbstinitiative. Die Mitgliedsstaaten werden ermutigt eigene nationale Aktionspläne zum Schutz von LGBTI-Menschen auszuarbeiten, wie ihn Luxemburg zum Beispiel seit 2018 hat. Dasselbe gilt für den Bildungsbereich und für öffentliche Informations-
arbeit. Die Strategie setzt hier auf einen Austausch von Best Practices. Darüber hinaus wird eine Expert*innengruppe gegründet, die Gender-Stereotypen im Bildungswesen angehen soll. Über Richtlinien ist hierzu bis dato nichts bekannt.

Ein weiterer guter Ansatz, auf den nach jetzigem Kenntnisstand keine Richtlinie folgen soll: In enger Zusammenarbeit mit der EU Agency for Law Enforcement Training, dem Europarat, den Mitgliedsstaaten und der Zivilgesellschaft, entsteht eine Arbeitsgruppe zu queeren Weiterbildungen von Gesetzeshüter*innen. Letztere sollen lernen, LGBTI-feindliche Gewaltakte zu erkennen und aufzuzeichnen. Außerdem will die Kommission die Opfer stärker unterstützen, die Umsetzung der Victims Rights Directive überwachen und den Austausch von Best Practices zu LGBTI-freundlichen Anlaufstellen für Opfer von queerfeindlichen Gewaltverbrechen erleichtern. Darüber hinaus sollen in Polizeistationen „Rainbow Desks“ für homosexuelle und queere Opfer eingerichtet werden. In der Studie „A Long Way to Go for LGBTI Quality II (2020)” der Europäischen Union für Grundrechte gaben allein in Luxemburg 21 Prozent der Opfer queerfeindlicher Gewaltdelikte an, sich aus Angst vor weiterer Diskriminierung nicht an die Polizei gewandt zu haben.

© Kaboompics.com/Pexels

Endgegner Mitgliedsstaaten

Nun ist es schwer zu glauben, dass konservative Regierungen wie Polen oder Ungarn den freundlichen Bitten zum Austausch nachkommen. Die polnische Regierung zeigt der EU selbst dann den Mittelfinger, wenn sie Sanktionen gegen das Land verhängt. Im August entschädigte sie zum Beispiel die Gemeinde Tuchów, deren Förderantrag von der EU-Kommission abgelehnt wurde. Die hatte im Juli sechs Förderanträge polnischer Gemeinden im Rahmen eines Städtepartnerschaftsprogramms zurückgewiesen, weil diese sich zur LGBT-freien Zone erklärt hatten.

„Natürlich ist es problematisch, dass die EU bei verschiedenen Themen, die in der Strategie angesprochen werden, keine Kompetenzen hat und deswegen keine legislativen Vorschläge machen kann. Es ist wichtig, dass die Zivilgesellschaft in dem Fall auf nationalem Niveau Druck macht, damit die Nationalstaaten sich bewegen“, sagt Angel.

Doch ausgerechnet in den Ländern, in denen die Regierung einen Fußtritt verdient, scheint die Zivilbevölkerung gespalten. Im September kam es beispielsweise in der ostpolnischen Stadt Lublin bei einer Pride-Parade zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen queerfeindlichen Gegendemonstrant*innen und den Teilnehmer*innen. Mehrere Menschen wurden verletzt. Der Eurobarometer 493 zur Diskriminierung von LGBTI-Menschen hält außerdem fest: Nur 49 Prozent der befragten polnischen Bürger*innen sind damit einverstanden, dass LGBTI- und heterosexuelle Menschen dieselben Rechte haben. In Ungarn, wo erst im Mai ein trans- und intersexfeindliches Gesetz zum Verbot von Personenstandänderungen verabschiedet wurde, stimmen sogar lediglich 48 Prozent der Befragten dieser Aussage zu.

Handelt es sich dabei um Einzelfälle, die nicht ins Gewicht fallen? Tatsächlich ist die allgemeine Akzeptanz homosexueller Paare in der EU gestiegen (2015: 67 Prozent, 2019: 72 Prozent). Allerdings dokumentiert der diesjährige Index von Ilga-Europe, dass sich die Grundsituation von LGBTI-Menschen im Vergleich zum Vorjahr in 49 Prozent der Mitgliedsstaaten nicht verbessert hat, sondern sich tendenziell sogar eher verschlechtert – beispielsweise in Ungarn. Michael O’Flaherty, Direktor der Europäischen Union für Grundrechte, bedauerte in einer Videobotschaft zur Veröffentlichung der Studie „A Long Way to Go for LGBTI Quality II” ebenfalls, dass es europaweit zwischen 2012 und 2020 keinen erheblichen Fortschritt in Sachen LGBTI-Rechte gegeben habe. Kommt die EU-Strategie zur Gleichheit von LGBTI-Menschen demnach etwas spät?

Nein, findet Marc Angel: „Die Strategie kommt gerade recht. LGBTI-Menschen sind zur neuen Zielscheibe rechter Bewegungen geworden. Es gibt Rückschläge in vielen Mitgliedsstaaten, wie Ungarn und Polen. Die Strategie der EU macht jetzt deutlich, dass sie sich das nicht gefallen lässt. Wäre die Strategie früher veröffentlicht worden, hätte das breite Publikum vielleicht kein Bewusstsein für die Problematik aufbringen können. Jetzt ist sie besonders aktuell. So eine Strategie schreibt sich ja auch nicht von heute auf morgen – sie reagiert auf erste Anzeichen aus dem Jahr 2015.“

Dass sich eine Strategie nicht von heute auf morgen umsetzen lässt, ist klar. Allerdings scheint es wichtig, den besagten Moment zu nutzen, um weitere Rückschläge in der EU zu vermeiden oder ihnen durch Informationsarbeit entgegenzuwirken – und dafür braucht es eben den Zusammenhalt der Mitgliedsstaaten, mit dem der Erfolg dieser wichtigen Strategie steht und fällt.


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