Neue Gentechnik-Regeln in der EU

von | 19.06.2026

Am vergangenen Mittwoch stimmte das EU-Parlament für eine Schwächung der Regeln zur Gentechnik. Sogenannte „neue genomische Techniken“ (NGT) – allen voran die „Genschere“ Crispr-Cas – fallen demnach nicht mehr unter die strengen Kennzeichnungspflichten, die für „traditionelle“ Gentechnik bestehen. Das Argument, das Industrie, Kommission und am Mittwoch auch eine rechte Mehrheit im Parlament benutzten: mit NGT-veränderte Pflanzen seien von konventioneller Züchtung nicht zu unterscheiden. Paradoxerweise gilt dies aber nur bis zu einer Anzahl von 20 veränderten Genen. Bei bestimmten Eingriffen – zum Beispiel dem Einfügen von Bakterien-Genen zur Produktion von Schädlingsbekämpfungsmitteln – gilt automatisch eine Kennzeichnungspflicht. Obwohl das Parlament ursprünglich ein Verbot von Patenten auf gentechnisch verändertes Saatgut gefordert hatte, gibt es nun nichts derartiges mehr. NGOs wie etwa „Corporate Europe Observatory“ befürchten, dass die Anzahl der Patente steigen und das zu gewaltigen Problemen für kleine Landwirt*innen und Züchter*innen führen wird. Vor der Abstimmung hatten viele NGOs, darunter auch das Bündnis „Meng Landwirtschaft“ und die „Vereenegung fir Biolandwirtschaft Lëtzebuerg“, die Abgeordneten deshalb aufgefordert, die neuen Regeln abzulehnen. Mit geringem Erfolg. Die Luxemburger EU-Abgeordneten waren gespalten: Charles Goerens (DP), Martine Kemp und Isabel Wiseler-Lima (beide CSV) stimmten für die neuen Regeln, während Tilly Metz (Déi Gréng), Marc Angel (LSAP) und Fernand Kartheiser (ADR) dagegen stimmten.

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