Neuer Klimapakt: Think global, pact local

Die Neuauflage des Klimapakts soll den Gemeinden mehr Möglichkeiten geben, die Klimakrise lokal zu bekämpfen. Doch die Einführung verzögert sich.

Die Zertifizierung im Rahmen des Klimapaktes nennt sich „European Energy Award“ und wird in Form eines Preises verliehen. So wie hier in physischer Form geschah das das letzte Mal 2019. (Foto: myenergy/Studion Photography)

Anfang der letzten Woche, am 2. März 2021, lud der Mouvement écologique zu einer Präsentation und Diskussion über den nationalen Energie- und Klimaplan. Redner*innen waren Carole Dieschbourg und Claude Turmes (beide Déi Gréng). Für die beiden zuständigen Minister*innen ein Heimspiel sollte man meinen. Wer den Chat der Onlinekonferenz las, wurde jedoch eines Besseren belehrt. Neben vielen Wortmeldungen zum Klimaschutz oder einzelnen Technologien kam eine Frage immer wieder auf: Wo bleibt der neue Klimapakt?

Der Klimapakt geht auf ein Gesetz von 2012 zurück, das es dem Staat erlaubte, den Gemeinden für spezielle Klimaschutzmaßnahmen nach Unterzeichnung eines Vertrages – dem Klimapakt – Subventionen auszuzahlen. Wie viel Geld die Gemeinden erhalten, wird dabei nicht nur anhand ihrer Einwohner*innenzahl, sondern auch an der Höhe ihrer Anstrengungen gemessen.

Diese Maßnahmen werden von MyEnergy bewertet. Das staatlich-private Joint Venture setzt wiederum die Regeln um, die die europäische NGO European Energy Award (EEA) herausgibt. Je nachdem, wie viele Punkte in unterschiedlichen klimarelevanten Kategorien erzielt werden, gibt es diesen Award in unterschiedlichen Stufen. Um konkrete Pläne für Maßnahmen machen zu können, wurden den Gemeinden Klimaberater*innen für einige Stunden im Jahr zur Seite gestellt. Alle luxemburgischen Gemeinden haben an dem Programm teilgenommen, 95 wurden auch zertifiziert, davon haben 13 mit dem Gold-Status die höchste Kategorie erreicht.

Das Problem: Das Klimapakt-Gesetz von 2012 ist am 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Ein Nachfolge-Gesetzesprojekt ist zwar seit Ende August letzten Jahres auf dem Instanzenweg, hat es jedoch noch nicht aus der zuständigen Umweltkommission ins Plenum geschafft. „Wir dachten, wir wären früh genug dran, aber der Staatsrat hat sich leider Zeit gelassen“, erklärte Dieschbourg die missliche Lage während der Méco-Onlinekonferenz. Sie versprach jedoch, der Umwelt-NGO die vorläufige Version der sogenannten Umsetzungshilfe zukommen zu lassen. Das Dokument, in dem mögliche Maßnahmenfelder für die Gemeinden und ihre Bewertungen nachzulesen sind, findet sich mittlerweile auch auf der Website des Méco.

Schleppender Gesetzgebungsprozess

Mitte September stellte die Umweltministerin ihr Gesetzesprojekt für den Klimapakt 2.0 der zuständigen parlamentarischen Kommission vor. Einige Neuerungen sind vorgesehen: Die Maßnahmen der Gemeinden sollen besser quantifiziert werden, unter anderem durch Monitoring und zentral definierte Indikatoren. Daneben gibt es drei neue thematische Programme, für die Gemeinden nochmal um einmalige Förderungen in Höhe von 10.000 Euro ansuchen können: Luftqualität, Kreislaufwirtschaft und Klimaanpassung. Die bisherige Unfähigkeit, etwas gegen die Klimakrise zu tun, wird in Zukunft also in gewisser Weise belohnt.

Für die Energieberater*innen, die die Gemeinden intern oder extern bestellen können, wird die vom Staat übernommene Stundenanzahl um bis zu 50 Prozent erhöht. Kleinen Gemeinden bis 3.000 Einwohner*innen werden die Spezialist*innen maximal 37 Stunden im Jahr gezahlt, Gemeinden ab 10.000 Einwohner*innen werden bis zu 75 Stunden jährlich zugestanden. Jene Kommunen, die zwischen diesen Werten liegen, dürfen sich auf eine nicht näher spezifizierte Zwischenlösung freuen.

Die externen Klimaberater*innen können demnächst wohl tiefgehender in einer Gemeinde arbeiten, dürften sich aktuell jedoch kaum über zu viel Arbeit ärgern, immerhin fließen gerade keine Subventionen. Das Gesetz soll zwar laut Dieschbourg in der Méco-Videokonferenz rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 gelten – wann darüber abgestimmt wird, steht allerdings noch nicht fest.

Von der Dringlichkeit, der neuen Version des Paktes eine legale Basis zu geben, ist im Protokoll der Sitzung nichts zu lesen – im Gegenteil, die Parlamentarier*innen verständigen sich sogar darauf, den Meinungsaustausch in einer späteren Sitzung fortzuführen, was bislang jedoch noch nicht passiert ist. Immerhin sind mittlerweile die Meinungen der Chambre de Commerce, des Gemeindesyndikates Syvicol und seit Montag, dem 8. März auch die Begutachtung des Staatsrates eingetroffen.

Langwierige Zertifizierung

Die Gemeinden verlangen mehr Geld und leichteren Zugang zu den Subventionen. So fordert das Syvicol, die Anzahl der Punkte, die erreicht werden muss, um die zweithöchste Zertifizierungsstufe zu erhalten, von 65 auf 60 Prozent zu senken. Dabei ist diese vierte Stufe im Klimapakt 2.0 eingeführt worden, um eine Zwischenstufe zwischen den aktuell gültigen 50- und 75-Prozent-Zertifizierungen zu schaffen. Ein weiterer Kritikpunkt ist der Wegfall einer jährlichen Prämie, die allerdings durch Subventionen kompensiert wurde, die sich an der Zertifizierungsstufe orientieren. Die Gemeinden müssen sich in Zukunft also mehr anstrengen, können allerdings auch mehr Geld erhalten.

Die Begutachtung des Staatsrates scheint die legislative Prozedur eher zu bremsen. Einmal muss er „s’opposer formellement“, da eine Definition der Klimaberater*innen fehlt. Im Gesetzesprojekt ist lediglich ein Mustervertrag vorgesehen, in dem das Profil der Klimaberater*innen beschrieben ist. Der Staatsrat gibt dann auch zu bedenken, dass es möglicherweise Gemeinden gibt, die Klimaberater*innen haben, die nicht den Kriterien des Gesetzes entsprechen – für diese müssten Übergangsbestimmungen geschaffen werden.

Sobald das Gesetz in Kraft ist, kann die recht langwierige Zertifizierungsprozedur beginnen. Eine interessierte Gemeinde unterschreibt zuerst den Vertrag mit dem Staat und beruft dann ein sogenanntes Klimateam ein. Das setzt sich zusammen aus dem*der Klimaberater*in, Vertreter*innen der Politik, Mitgliedern der Gemeindekommissionen und Beamt*innen sowie lokalen Geschäftsleuten und interessierten Bürger*innen. Die Klimaberater*innen leiten das Klimateam und evaluieren die Energie- und Klimapolitik der Gemeinde. Das Klimateam arbeitet einen Maßnahmenkatalog aus, der sich an den Leitlinien des EEA und der Umsetzungshilfe des Umweltministeriums orientiert.

Dieses Dokument besteht aus 75 Seiten schier endloser Tabellen, in denen viele mögliche Maßnahmen mit erfolgreichen Beispielen angeführt sind. Die Gemeinden müssen nicht nur ihren Energieverbrauch bilanzieren, ein Klimaanpassungskonzept erstellen und Angaben über ihre Mobilitäts- und Verkehrsplanung machen, sondern auch Zielwerte für beispielsweise den Einsatz erneuerbarer Energien oder die angestrebte Energieeffizienz angeben. Daneben lassen sich aber auch Maßnahmen in der Öffentlichkeitsarbeit, auch bei der Imagepflege der Gemeinde, anrechnen.

Zwei Jahre hat die Gemeinde daraufhin Zeit, um ein Energie-Rechnungswesen einzuführen und den lokalen Energieverbrauch – Strom, Gas, Wärme, Kälte und Treibstoffverbrauch des Fuhrparks – zu berechnen. Dann kann ein Audit durch Myenergy, nach den Kriterien des EEA, durchgeführt werden. Erst danach erhält die Gemeinde die Zertifizierung und damit auch den Zugang zu staatlichen Subventionen. Bis dieses System im ganzen Land wieder ins Rollen gebracht wird, kann also einige Zeit vergehen. Das Klimapakt 2.0-Gesetz soll bis Ende 2030 gelten. Bis dahin will Luxemburg mindestens die Hälfte seiner Treibhausgas-Emissionen gegenüber dem Jahr 2005 eingespart haben. Viel Zeit ist also nicht, um die Neuauflage des Klimapaktes auf die Schienen zu bringen.


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