Serie 1917 (6): Eine revolutionäre Reform


In Luxemburg bedeutete die Verfassungsreform von 1919 einen Paradigmenwechsel in der Frage der politischen Partizipation. Wie weit war diese Reform durch die Russische Revolution geprägt? Darüber diskutieren Luc Heuschling und Michel Dormal.

Brauchte es die Russische Revolution, damit sich in Luxemburg das allgemeine Wahlrecht durchsetzte? Für Politikwissenschaftler Michel Dormal … (Alle Fotos: radio 100,7)

Im Herbst 1917, gleichzeitig mit dem Ausbruch der Oktober-Revolution in Russland, begannen im Luxemburger Parlament Arbeiten für eine Verfassungsrevision. Sie waren allerdings das Resultat einer Debatte zum Wahlrecht, die lange vor dem 1. Weltkrieg begonnen hatte. Weshalb wurde das allgemeine Wahlrecht immer mehr zu einem politischen Thema?


Michel Dormal: Bereits in den Neunzigerjahren des 19. Jh. entstand eine Dynamik in der Wahlrechtsfrage. Damit folgte man der Entwicklung in den Nachbarländern: In Belgien etwa wurde in dieser Zeit ein allgemeines Wahlrecht eingeführt. Zum anderen entstanden durch die Industrialisierung soziale Konflikte, die zu neuen Forderungen führten. Diese sollten auch politisch repräsentiert werden. Bereits 1912 proklamierte Michel Welter im Parlament, ohne dass ihm jemand widersprach: „Dans la Chambre, tout le monde est partisan du suffrage universel“. Damit hatte er zwar nicht die Frauen gemeint, aber in der Essenz war man sich damals bereits über das Prinzip des allgemeinen Wahlrechts einig.

Luc Heuschling: Im 19. Jh. gab es in Europa eine große Debatte über das anzustrebende Gesellschaftsmodell. Die Teilhabe der Menschen an der gesellschaftlichen Macht war in diesem Modernisierungsprozess ein wichtiger Aspekt. In Frankreich wurde das Wahlrecht recht früh eingeführt, doch war seine Auswirkung eingeschränkt durch Faktoren wie den autoritären Charakter des Regimes oder das Filtern der Wählerschaft. In Preußen galt zwar ein recht breites Wahlrecht, aber es wurde durch das Dreiklassensystem unterminiert. Auch in Luxemburg gab es fortschrittlichere Momente: 1848 wurde in der Verfassung ein sehr niedriger Zensus festgelegt, was zu dieser Zeit ehrgeizig und radikal war.

„Für die liberale Partei bedeutete der Einsatz für das allgemeine Wahlrecht bei den gegebenen soziologischen Bedingungen, an dem Ast zu sägen, auf dem sie saß.“ (Luc Heuschling)

Besonders die Liberalen spielten eine wichtige Rolle im Prozess der Verfassungsrevision. Heute verwundern manche ihrer Positionen, wie etwa die Ablehnung des Frauenwahlrechts. 


L.H.: Die liberale Partei befand sich Anfang des 20. Jh. in einem gewissen Widerspruch: Sie verteidigte die Idee der nationalen Souveränität, die konkret durch das allgemeine Wahlrecht ausgedrückt wurde. Zugleich war ihr aber bewusst, dass sie bei den gegebenen soziologischen Bedingungen zu einer Minderheit werden würde. Das allgemeine Wahlrecht zu fordern, hieß für sie, an dem Ast zu sägen, auf dem sie saß.

M.D.: Der Liberalismus hatte eine sehr eigene Vorstellung von Repräsentation: Nur die aufgeklärtesten Leute, „les lumières“, sollten wichtige staatliche Funktionen übernehmen. Die Liberalen waren prinzipiell für Demokratie, für eine Verallgemeinerung von Rechten, aber gefiltert durch Sicherheitsmechanismen, um zu gewährleisten, dass nicht der Mob an die Macht kam. Und aus dieser Logik heraus waren sie auch gegen das Frauenwahlrecht, oder zumindest gegen seine allzu schnelle Einführung, weil sie unterstellten, Frauen überlegten nicht rational oder würden wählen, was ihnen der Pfarrer empfahl. In derselben Logik beharrten die Liberalen bis 1918 darauf, dass Wahlbüros nicht in den Gemeinden, sondern lediglich in den Hauptortschaften der Kantone eingerichtet werden sollten: Sie befürchteten, der Pfarrer oder der Großbauer im Dorf könnte zu viel Einfluss nehmen.

Der katholische Volksverein trat, im Widerspruch zu anderen konservativen Strömungen, bereits recht früh für eine Verallgemeinerung des Wahlrechts ein.


M.D.: Die Modernisierung innerhalb des katholischen Lagers war ein entscheidender Faktor bei der Verfassungsrevision, der bis heute vielleicht nicht richtig erkannt wird. Die katholische Bewegung wandelte sich von einer konservativ-klerikalen Bewegung, die eher die Privilegien des Klerus sichern wollte, in eine demokratische. Ihre demokratischen Forderungen setzte sie später in einer impliziten Koalition mit den Sozialisten durch.

L.H.: Dass die Rechtspartei auch strategische Interessen verfolgte, zeigt die Tatsache, dass sich 1918/19 das Frauenwahlrecht so rapide durchsetzte und auch bereits beim Referendum zum ersten Mal angewendet wurde. Man nahm an, dass die Frauen für Großherzogin und Monarchie stimmen würden.

Hat die Russische Revolution in Luxemburg den Druck erhöht, die Verfassungsreform, die eigentlich schon vor dem Krieg geplant gewesen war, voranzutreiben?


L.H.: Die Auswirkungen der Russischen Revolution wurden im Westen nur vage registriert. Russland war im 19. Jh. Symbol des autokratischen Staates, von dort aus erwartete niemand ein neues Modell von Demokratisierung. Als in Luxemburg in den ersten Jahren des 20. Jh. Diskussionen über Demokratiemodelle aufkamen, war man stärker ausgerichtet auf die historischen Debatten in Luxemburg selbst, in Deutschland, Frankreich, Großbritannien oder der Schweiz. Die Verfassungsrevision wurde ausgelöst durch die Liberalen, und die hätten sich sicher nicht an Russland orientiert. Ihr Blick war eher auf die moderne Idee von 1789 gerichtet. Natürlich wurde der Aspekt, dass die bürgerlichen Parteien Angst vor den Massen hatten, durch die Russische Revolution noch einmal hervorgehoben.

M.D.: Nur für die sozialistische Arbeiterbewegung hatte die Russische Revolution eine gewisse Relevanz, weil sie die Debatte um Kapitalismus, Streik, usw. befeuerte.

Der Prozess der Verfassungsrevision zog sich von Herbst 1917 bis Frühjahr 1919 hin. Welche Fragestellungen standen dabei im Vordergrund? 


L.H.: Das Programm der Liberalen von 1917 war weit ehrgeiziger als das, was nachher zurückbehalten wurde; es enthielt zum Beispiel die Forderung nach einer Modernisierung des Staatsrats. Dieser sollte aus Wahlen hervorgehen und die Laufzeit seiner Mandate auf sechs Jahre beschränkt werden.

M.D.: Neben dem allgemeinen Wahlrecht, das eigentlich nicht mehr für Konfliktstoff sorgte, standen, viel umstrittener, die Monarchie und die Staatsform im Fokus. Ein auslösendes Moment war dabei der Konflikt von 1915 um die Auflösung des Parlaments durch Großherzogin Marie Adelheid, bei dem es um die Machtverteilung zwischen Parlament, Regierung und Großherzogin ging. Mit dem Versprechen des Wahlrechts wurde ja unterstellt, dass die Macht beim Volk liegt. Es erscheint seltsam, wenn im Konfliktfall das Parlament nichts zu sagen hat oder aufgelöst werden kann von einer Monarchin, die nicht gewählt wurde.

L.H.: Die Frage der Souveränität war an sich eine alte, zunächst eher theoretische Debatte. Die Abgeordneten von Ende des 19. Jh. waren pragmatisch, die Frage der Monarchie wurde nicht gestellt. Umso heftiger brach die Diskussion auf mit dem Amtsantritt von Marie Adelheid und ihrer Entschlossenheit, ihre Rechte als Monarchin auch tatsächlich auszuüben. Am Anfang des Revisionsprozesses, also vor den revolutionären Ereignissen in Deutschland und in Luxemburg, traten die Rechtspartei und die Regierung Léon Kauffman sehr virulent gegen das von Liberalen und Sozialdemokraten proklamierte Prinzip der Souveränität der Nation auf. Sie argumentierten, dass die internationalen Verträge, die die monarchische Staatsform festhielten, dessen Durchsetzung nicht zulassen würden, weil sie in Luxemburg über der Verfassung stünden. Die Souveränität gehöre deshalb dem Monarchen. Doch als am Kriegsende die Revolution in Deutschland ausbrach, sah die rechtsgeführte Regierung unter Reuter ein, dass diese Linie nicht mehr zu halten war: Das Parlament war dominiert von den antimonarchistischen Liberalen und Sozialisten, es gab revolutionäre Umtriebe in den Straßen, es gab Kritik aus dem Ausland.

… und Rechtsprofessor Luc Heuschling bestand dazu schon vor 1917 Konsens.

Der Ruf nach der Republik erscholl gerade auch aus der Arbeiterbewegung.


L.H.: Die Republik ist die letzte Konsequenz aus dem Grundsatz der Souveränität des Volkes und die konsequente Durchsetzung der Demokratie. Sie hat auch eine wichtige symbolische Rolle, weil mit ihr auch die Infragestellung einer sozialen Hierarchie verbunden ist sowie die Entmachtung der Königsfamilie und des Adels. In Deutschland und Österreich setzte sich die Republik durch. Aber in vielen Ländern fand man, die Monarchie könne bestehen bleiben unter der Voraussetzung, dass der Monarch keine reelle, sondern nur noch eine symbolische Machtbefugnis genießt.

„Die Modernisierung innerhalb des katholischen Lagers war ein entscheidender Faktor bei der Verfassungsrevision, der bis heute vielleicht nicht richtig erkannt wird.“ (Michel Dormal)

Gab die Tatsache, dass das Frauenwahlrecht zu Beginn der Russischen Revolution verlangt wurde, dieser Forderung in Luxemburg Aufwind?


L.H.: Vielleicht war es wesentlicher, dass Frauen während des Ersten Weltkriegs in die Kriegswirtschaft eingebunden waren. Dies veränderte die Wahrnehmung der politischen und gesellschaftlichen Rolle der Frauen. Das Frauenwahlrecht kam sehr schnell auf den Tisch: Bezeichnenderweise wurde es zuerst im Gesetz über das Referendum eingebracht, ehe es allgemeiner in der Verfassung geändert wurde. Da durch das Referendum die Monarchie gerettet werden sollte, akzeptierte die Rechte ohne Problem das Frauenwahlrecht.

M.D.: Damit bin ich nicht ganz einverstanden. Neben dem taktischen Element ging es durchaus um eine grundsätzliche Neuorientierung der gesamten katholischen Bewegung. Ab ungefähr 1910 verstand man sich verstärkt als eine demokratische Bewegung und operierte auch verstärkt mit einer demokratisch-nationalen Rhetorik. Man konnte im „Luxemburger Wort“ 1919 auch lesen, man dürfe sich keinen Illusionen hingeben: Dort, wo die Frauen wählen dürfen, würden sie normalerweise auch nicht katholischer wählen als die Männer.

Wurde die Frage der Beteiligung der ausländischen Bevölkerung thematisiert, die sich auch beim Referendum von 2015 stellte?


L.H. Das Thema wurde 1919 im Parlament nur kurz gestreift. Der sozialdemokratische Sprecher kritisierte, dass zwischen den verschiedenen Nationalitäten unterschieden werde; wichtiger sei der soziale Status. Dagegen wurde die Frage diskutiert, ob die Zahl der Abgeordneten auf der Basis der Gesamtbevölkerung oder lediglich des Luxemburger Anteils an ihr berechnet werden solle. Dieses Problem betraf besonders den Süden des Landes, wo viele Ausländer lebten.

M.D.: In Russland war die Ausländerfrage tatsächlich ein Thema: Die revolutionäre russische Verfassung von 1918 gewährte Ausländern im Prinzip alle politischen Rechte. In Luxemburg war dies keine Debatte wert, ein weiteres Beispiel dafür, dass der Einfluss der Entwicklungen in Russland doch gering war. Im Gegenteil: Je mehr über Demokratie und über die Souveränität des Volkes gesprochen wurde, desto mehr nationalisierte sich der Diskurs. Sogar in einer strikt internationalistischen Zeitung wie dem „Armen Teufel“ stand nun die Parole „Letzebuerg de Letzebuerger“ auf der Titelseite zu lesen. Womit man sich allerdings nicht gegen die ausländischen Arbeiter, sondern gegen die „ausländische“ Dynastie wehrte.

Die Frage des Proporzsystems wurde fast noch stärker diskutiert als das allgemeine Wahlrecht. 


M.D.: Auch hier gehörten die Katholiken zu den ersten, die diese Forderung stellten, weil sie damals unter dem Majorz-System zu leiden hatten. Diese führte zu elektoralen Bündnissen, die gegen sie gerichtet waren. Es kam aber noch ein prinzipielles Argument hinzu: die Hoffnung, dass durch das Verhältniswahlrecht und vor allem durch die Listenwahl eine Art Ideologisierung der Politik stattfinden und der Konflikt zwischen den Weltanschauungen provoziert würde. Bei den Sozialisten war Michel Welter, der selbst als sozialistischer Honoratior gelten kann, noch 1913 gegen den Proporz. Für seine Nachfolger, die stärker im Gewerkschaftsmilieu verankert waren, war es dagegen wichtiger, dass die Rolle der Parteien gestärkt und die der Parlamentarier zurückgedrängt wurde.

Zur Demokratie gehören nicht nur Wahlen, sondern auch der Rechtsstaat, Grundrechte, Gewaltenteilung. 


L.H.: Anders als zu erwarten, wurden Grundrechte, etwa soziale Grundrechte nicht thematisiert. Die Stellung der Justiz war überhaupt kein Thema. Neue Staaten, die auf dem revolutionären Kontext aufbauten, wie Österreich oder die Tschechoslowakei, installierten dagegen bereits eine Verfassungsgerichtsbarkeit.

M.D.: Die ganze Frage der Rechtsstaatlichkeit spielte – und das nicht nur in Luxemburg – erst nach dem Zweiten Weltkrieg und der Erfahrung des Faschismus eine größere Rolle.

Welchen Einfluss hatte die revolutionäre Bewegung von Ende 1918 auf die Verfassungsdiskussion?


L.H. Die revolutionäre Bewegung hat in puncto Souveränität der Nation und, damit verbunden, in puncto Monarchie, den Stein ins Rollen gebracht. Binnen weniger Wochen änderte die Rechtspartei hier ihre Position. Man spielte die ganz neue Karte des Referendums, das a priori alle Akteure akzeptieren mussten. Auch wenn die von der Rechtspartei geführte Regierung bereit war, Marie Adelheid zu opfern, um die Monarchie als solche zu retten: Das Referendum war der Ausdruck einer völlig neuen Politik, mit der die Monarchie auf eine populäre Grundlage gestellt werden sollte.

Das war eine recht originelle Idee.


L.H.: Das Instrument war schon vorher in anderen Ländern eingesetzt worden, um die monarchisch-autoritären Systeme zu retten. Schon Napoleon I. versuchte sein autoritäres Regime durch die Behauptung zu legitimieren, dass sein Regime über das Referendum validiert worden sei, auch wenn das kein Referendum nach demokratischen Regeln war. Und Napoleon III. spielte mit seiner Plebiszit-Politik dieselbe Karte aus.

War das Referendum von 1919 auch ein Plebiszit, eine Art pseudo-
demokratischer Akt? Es fand vor der eigentlichen Einführung des Wahlrechts statt und war nicht bindend.


L.H.: Es war ein Referendum, bei dem der Staat einen Appell an das Volk richtete, das, wenn möglich, Ja sagen sollte. Die Initiative ging nicht vom Volk aus. Die Idee eines Volksbegehrens kam bei den Sozialisten auf, aber 1917-1919 wollte die Rechtspartei darüber nie diskutieren.

M.D.: Nur weil die Rechtspartei klar taktische Absichten mit dem Referendum verband, war es doch noch nicht pseudo-demokratisch! Damals gab es ein großes Durcheinander, die Leute gingen auf die Straße, ein wenig hatte man vielleicht tatsächlich die Russische Revolution als warnendes Beispiel im Hinterkopf. Die instabile Situation trug vielleicht dazu bei, dass die Rechtspartei in sehr kurzer Zeit das Instrument des Referendums einsetzte, das sie noch ein halbes Jahr vorher kategorisch ausgeschlossen hatte.

In Luxemburg und anderswo in Europa wurde in den Jahren nach 1919 die Meinung laut, das Parlament sei nur eine Schwatzbude. War das demokratische Projekt gescheitert?


L.H.: Während des Ersten Weltkriegs war der Staat immer interventionistischer geworden. Dadurch veränderte sich seine Rolle: Man wünschte einen effizienten Staat, der eingreifen konnte, mit kompetenten Leuten. Gegen das klassische Bild des Politikers als Advokat für allgemeine Ideen setzte sich das des guten Technikers durch, der in seinem Bereich spezialisiert war. Darunter litt das Prestige des Parlamentariers: Leute, die lange Reden halten, wurden nicht mehr gebraucht,

M.D.: Ich teile diese Analyse, doch ein Scheitern des demokratischen Projekts bedeutete das trotzdem nicht. Es ist konstitutiv für das demokratische Projekt, dass es immer enttäuscht, dass die Leute immer mit ihm unzufrieden sind. In gewisser Weise ist das sogar eine Kraft, die die Demokratie am Leben hält, dass man sich in ihr nie endgültig einrichten kann.


100,7 + woxx = 1917

One man, one vote: Dieses Motto begleitete die Wahlrechtsbewegung seit ihrer Entstehung. Als im Februar 1917 in Russland die Revolution ausbrach, war eine der zentralen Forderungen das Wahlrecht für alle – auch die Frauen. Wurde die Verfassungsrevision, die im Herbst 1917 in Luxemburg in Gang kam, davon beeinflusst? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des aktuellen Radiogesprächs des Medienprojekts „1917 – d’Joer dat d’Welt verännert huet“, das die woxx gemeinsam mit Radio 100,7 durchführt. Es diskutieren Luc Heuschling, Professor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Uni Luxemburg, und Michel Dormal, Politikwissenschaftler an der Uni Trier.

Radio 100,7 wird dieses Gespräch an diesem Sonntag, dem 22. Oktober um 19:30 Uhr in einer gekürzten Version übertragen. Auf www.100komma7.lu wird das Gespräch auch in voller Länge bereitgestellt. Die neueste Chronik „Virun 100 Joer“ zum gleichen Thema ist an diesem Samstag, dem 21. Oktober, um 11:40 Uhr zu hören und wird in einer schriftlichen Version am Montag, dem 23. Oktober als „Web-Exclusive“ auf der woxx-Website erscheinen. Alle Veranstaltungen und Beiträge zum Medienprojekt „1917“ finden sich auch auf unserem Blog 1917.woxx.lu


Cet article vous a plu ?
Nous offrons gratuitement nos articles avec leur regard résolument écologique, féministe et progressiste sur le monde. Sans pub ni offre premium ou paywall. Nous avons en effet la conviction que l’accès à l’information doit rester libre. Afin de pouvoir garantir qu’à l’avenir nos articles seront accessibles à quiconque s’y intéresse, nous avons besoin de votre soutien – à travers un abonnement ou un don : woxx.lu/support.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Wir stellen unsere Artikel mit unserem einzigartigen, ökologischen, feministischen, gesellschaftskritischen und linkem Blick auf die Welt allen kostenlos zur Verfügung – ohne Werbung, ohne „Plus“-, „Premium“-Angebot oder eine Paywall. Denn wir sind der Meinung, dass der Zugang zu Informationen frei sein sollte. Um das auch in Zukunft gewährleisten zu können, benötigen wir Ihre Unterstützung; mit einem Abonnement oder einer Spende: woxx.lu/support.
Tagged , .Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.