Vor zwei Jahren wurden spezielle, orange blinkende Verkehrsampeln für Fahrräder gesetzlich eingeführt. Am Dienstag hat endlich die Stadt Luxemburg als erste Gemeinde in Luxemburg solche Ampeln in Betrieb genommen.
An fünf verschiedenen Stellen der Hauptstadt wird dem Radverkehr ab sofort die Möglichkeit gegeben die Fahrt fortzusetzen, auch dann, wenn die Ampeln für den motorisierten Verkehr noch auf Rot geschaltet sind: avenue du X Septembre / boulevard de Verdun; boulevard F.D. Roosevelt / rue Philippe II; avenue Marie-Thérèse / boulevard F.D. Roosevelt (rue de l’ancien Athénée), avenue Monterey, boulevard Grande-Duchesse Charlotte. Eine weitere Ampel soll Anfang 2021 an der Ecke rue de Bonnevoie /rue du Laboratoire folgen.
Die verschiedenen Ampeln decken die unterschiedlichsten Situationen ab, bei denen der Fahrradverkehr bislang mit dem Autoverkehr gleichgesetzt wurde, obwohl eine Weiterfahrt oder ein Abbiegen, zum Beispiel nach rechts, für die Radfahrer*innen „konfliktarm“ also im Prinzip gefahrlos hätte vonstattengehen können.
Demonstriert wurde das Ganze an der Ampel am boulevard F.D. Roosevelt, Ecke rue Philippe II. Hier handelt es sich zwar nicht um eine vollwertige Kreuzungsampel, denn es geht nur darum dem nicht motorisierten Verkehr das Überqueren des Boulevards zu ermöglichen. Dennoch erlaubt es diese Ampel auch dem Autoverkehr, der aus der Philippsgaass kommt, einfacher in den großen Boulevard einzubiegen, wenn die Autos auf der Vorfahrtstraße auf Rot geschaltet sind. Bislang mussten auch den Boulevard entlang radelnde Radfahrer*innen hier stehen bleiben, auch wenn keine Fußgänger*innen mehr im Weg waren oder sie einfach nur rechts in die Philippsgaass einfahren wollten ohne zu sehr mit motorisiertem Verkehr in Konflikt zu geraten.
Orange ist nicht grün
Das gewählte Beispiel ist insofern interessant, als es verdeutlicht, dass auch die Autofahrer*innen verstehen müssen, wie das System gemeint ist: Die Autos die aus der rue Philippe II kommend, rechts in den boulevard F.D.Roosevelt einbiegen, lugten bislang auf die Fußgänger*innenampel quer gegenüber. War die für den sanften Verkehr auf Grün geschaltet, konnten sie ohne Weiteres ihre Fahrt fortsetzen ohne sich um rollenden Verkehr Sorgen machen zu müssen. Jetzt kann es passieren, dass trotz grüner Ampel für die Fußgänger*innen, ein Fahrrad ihren Weg kreuzt, wenn nicht sogar in der Person des städtischen Verkehrsschöffen, wie das in unserer unten stehenden Bildergalerie der Fall ist. Da aber an der Ecke der Phillipsgaass ein Dreiecksschild prangt, hat das am Boulevard geradeaus fahrende Fahrrad Vorrang.
Dass die speziellen Fahrradampeln nur orange blinken und nicht einfach mit einem satten Grün das Gefühl der freien Fahrt vermitteln, hat also einen doppelten Grund: Die Radfahrer*innen werden somit daran erinnert, dass sie den Vorrang der Fußgänger*innen auf dem Zebrastreifen und beim Rechtsabbiegen beachten müssen. Das Signal warnt aber auch die Radfahrer*innen selber vor möglichen Gefahren, wie eben kreuzenden Autos, die sich nicht immer der Situation bewusst sind und eventuell eine gültige Vorfahrt nicht abtreten. Konfliktarm heißt eben nicht konfliktfrei. Die Radfahrer*innen täten also ein gut daran, die Aufmerksamkeit, die sie bislang bei ähnlichen, dafür aber nicht ganz so legalen Manövern an den Tag gelegt haben, beizubehalten. In einem Punkt wird Radfahren aber durch die neuen Maßnahmen sicherlich einfacher und stressfreier: ein drittes Auge, das bislang nach potenziellen, knöllchenverteileneden Polizist*innen Ausschau halten musste, wird nicht mehr benötigt.
Weitere Informationen unter: velo.vdl.lu; bewegte Bilder gibt es hier.