Die beratende Menschenrechtskommission übt Kritik an einem großhergzoglichen Reglement, das den Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen regeln soll.

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Am heutigen Mittwoch legte die beratende Menschenrechtskommission (CCDH) einen kritischen Bericht zum Entwurf eines großherzoglichen Reglements vor. Dieses soll den legalen Rahmen für die Zusammenstellung und Funktionsweise der „commission consultative de l’intérêt des mineurs non accompagnés“ liefern. Die Bewertungskommission entscheidet in Fällen, in denen unbegleiteten Minderjährigen der Flüchtlingsstatut verweigert wurde, ob diese in Luxemburg bleiben oder in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden sollen. Nachdem sie bereits seit zwei Jahren aktiv ist und insgesamt 23 Evaluationsberichte vorgelegt hat, soll diese Kommission nun also endlich regularisiert werden. mehr lesen / lire plus