CCDH fordert mehr Schutz für unbegleitete Minderjährige

Die beratende Menschenrechtskommission übt Kritik an einem großhergzoglichen Reglement, das den Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen regeln soll.

© ccdh.lu

Am heutigen Mittwoch legte die beratende Menschenrechtskommission (CCDH) einen kritischen Bericht zum Entwurf eines großherzoglichen Reglements vor. Dieses soll den legalen Rahmen für die Zusammenstellung und Funktionsweise der „commission consultative de l’intérêt des mineurs non accompagnés“ liefern. Die Bewertungskommission entscheidet in Fällen, in denen unbegleiteten Minderjährigen der Flüchtlingsstatut verweigert wurde, ob diese in Luxemburg bleiben oder in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden sollen. Nachdem sie bereits seit zwei Jahren aktiv ist und insgesamt 23 Evaluationsberichte vorgelegt hat, soll diese Kommission nun also endlich regularisiert werden.

Der größte Kritikpunkt der CCDH betrifft die Zusammensetzung der Kommission. Zurzeit sieht das Reglement vor, dass sie aus Vertreter*innen des Office national de l’enfance (ONE), des Office national de l’accueil (Ona), der Staatsanwaltschaft und des Außenministeriums besteht. Der*die Vertreter*in des Außenministeriums übernimmt die Präsidentschaft, in einer Pattsituation zählt seine oder ihre Stimme doppelt. In ihrem Bericht äußert die CCDH Kritik an einer solchen Funktionsweise. Um im besten Interesse des Kindes zu handeln, wäre es in den Augen der CCDH nötig, die Evaluation von einem multidisziplinarischen, neutralen und unabhängigem Organ durchführen zu lassen, und zu diesem Zweck auch nicht-staatliche und zivilgesellschaftliche Akteur*innen einzubeziehen. Die CCDH schließt sich dem Office of the United Nations High Commissioner for Refugees in seiner Einschätzung an, dass bei Asylfragen, die Kinder betreffen, Entscheidungen von Kinderschutz- statt Asylrechts-Institutionen getroffen werden sollten. Des Weiteren beanstandet die CCDH den Mangel an angemessenen Weiterbildungen. Es sei unabdinglich, dass alle Mitglieder der konsultativen Kommission in punkto Kinderrechte sowie psychische und physische Gesundheit von Minderjährigen geschult seien.

Die CCDH zeigt sich erstaunt, dass im Reglement keine Kriterien festgehalten wurden, die es bei der Evaluation des besten Interesses eines unbegleiteten Minderjährigen zu berücksichtigen gilt. Die CCDH empfiehlt, sich bei der Festlegung objektiver Kriterien an internationalen Quellen zu orientieren. Zudem sei es unerlässlich im Reglement festzuhalten, dass sich der*die Minderjährige bei seiner*ihrer Evaluation von einer Person ihres Vertrauens begleiten lassen darf.

Abschließend erinnert die CCDH an die besonders verletzliche Situation, in der sich unbegleitete Minderjährige befinden und betont die Notwendigkeit, eine größtmögliche Transparenz bei allen Prozeduren zu garantieren.


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