Eine neue Diskussion um das Wahlrecht für 16- und 17-Jährige ist entfacht. Die Idee ist unterstützenswert, aber die Debatte sollte viel breiter geführt werden.

Einmal im Jahr erläutern die Abgeordneten des Jugendparlaments den Mitgliedern der Chambre, was ihre Probleme und Bedürfnisse sind. Das Wahlrecht ab 16 ist eine solche Forderung. (Foto: Chambre des députés)
Schon im Juni hat das Jugendparlament sich für ein freiwilliges Wahlrecht ab 16 bei Kom-munalwahlen ausgesprochen. Im September schlossen sich dem 12 ehemalige Präsident*innen dieses Gremiums an, Anfang Oktober folgten 40 Bürgermeister*innen. Letzte Woche reichten déi Gréng einen entsprechenden Gesetzesvorschlag im Parlament ein. Die Jugendsektion der Piratenpartei forderte zudem das passive Wahlrecht für Jugendliche ab 16 bei Gemeindewahlen.
Nun ließe sich vorzüglich darüber streiten, ob die Gemeindeebene überhaupt so ein guter Einstieg in die Politik ist. Immerhin finden die Wahlen dort nur alle sechs Jahre statt und sind noch viel mehr als andere von einzelnen Politiker*innen geprägt. Andererseits ist der Wirkbereich der Gemeindepolitik oft nahbarer: Ob der Schulhof begrünt wird oder stattdessen Parkplätze darauf eingezeichnet werden, ist ein konkreteres Ergebnis als beispielsweise komplizierte Regeln für Steuern auf Dividenden von Aktien.
Im Papier des Jugendparlaments betonen die Jugendlichen richtig, dass es ihre Zukunft ist, über die sie nicht mitbestimmen können. Gerade diese Zukunftsthemen werden oft auf nationaler und europäischer Ebene beschlossen. Auch hier sollten Jugendliche das Wahlrecht bekommen. Natürlich muss dafür die politische Bildung verstärkt werden, aber das sollte ohnehin ein Ziel sein – und wird seit Jahren vom „Zentrum fir politesch Bildung“ verfolgt.
Auch jetzt schon ergibt es kein gutes Bild, dass fast die Hälfte der Bevölkerung nicht wählen darf.
Ohne das Anliegen von Jugendlichen kleinreden zu wollen, gibt es noch ein größeres demokratisches Defizit in Luxemburg: Das fehlende Wahlrecht für Nicht-Luxemburger*innen. Mit 46,6 Prozent war der Ausländer*innenanteil am 1. Januar zwar niedriger als die Jahre davor, doch die Tendenz legt nahe, dass dieser in den kommenden Jahren wieder steigen wird, sodass weiterhin eine Minderheit über eine Mehrheit regieren wird. Auch jetzt schon ergibt es kein gutes Bild, dass fast die Hälfte der Bevölkerung nicht wählen darf und keinerlei Repräsentation auf nationaler Ebene hat.
2015 fand ein Referendum statt, bei dem die wahlberechtigten Luxemburger*innen – sonst wurde „natürlich“ niemand gefragt – die Ausweitung des Wahlrechts mit großer Mehrheit ablehnte. Seitdem haben sich die Meinungen geändert, wie die „Polindex“-Studie des „Chaire de recherche en études parlamentaires“ im vergangenen Jahr feststellte. Für ein Wahlrecht für Nicht-Luxemburger*innen sprechen sich 40 Prozent aus, 13 sind unentschlossen, 47 dagegen – durchaus mit etwas Überzeugungskraft eine potenzielle Mehrheit. Für das Wahlrecht ab 16 sieht es hingegen trister aus: Bei der Befragung 2025 waren 68 Prozent dagegen und nur 24 dafür. Dieses Ergebnis heißt aber auch, dass sich politische Meinungen ändern können, immerhin war die Ablehnung 2015 noch deutlicher.
Es wäre nun an der Zeit, eine längerfristige gesamtgesellschaftliche Diskussion über das Wahlrecht zu beginnen. Dabei sollten zumindest alle Einwohner*innen Luxemburgs teilnehmen können. Es gibt nicht nur die Stellschrauben des Wahlalters oder der Nationalität. Auch über die Wahlbezirke und das System, nach dem die Sitze verteilt werden, könnte diskutiert werden. Ebenfalls wird öfters die Möglichkeit einer zweiten Kammer, die lokale Vertreter*innen in nationale Belange einbeziehen könnte, ins Spiel gebracht. Statt diese Diskussionen immer nur nach den Wahlen zu führen und dann wieder zu „vergessen“, könnte ein nachhaltiger Prozess endlich Ergebnisse für tiefgreifende Reformen bringen.

