UNITÉ DE SÉCURITÉ: The House of the Rising Sun

Demnächst soll in Dreiborn die Unité de sécurité für jugendliche Straftäter gebaut werden. Ob aber eine geschlossene Unterbringung überhaupt noch zeitgemäß ist, ist die Frage.

This ist the way out: Ist Resozialisierung in einer Haftanstalt überhaupt möglich?

In diesen Tage wird in Dreiborn der erste Spatenstich getan: Nördlich des bereits bestehenden Gebäudes des „Centre Socio-éducatif“, in dem 2008 rund 145 auffällig gewordene Minderjährige betreut wurden, soll die geschlossene Abteilung der Jugenderziehungsanstalt errichtet werden, die so genannte „Unité de Sécurité“ (Unisec). Eine Jugendhaft-Einrichtung für insgesamt zwölf Insassen – männliche und weibliche Minderjährige ab 10 Jahren. Das von dem Architekturbüro Bertrans Schmit geplante dreistöckige Gebäude ist nach außen geschlossen und von Mauern und Zäunen umgeben. Eine 24-Stunden-Bewachung soll unbefugten Ab- wie Zugang verhindern. Die Jugendlichen sind in Einzelzimmern untergebracht, die nachts abgeschlossen werden. Ein streng geregelter Tagesablauf gliedert ihr Leben, das sich zwischen den Aufenthalts- und Besuchsräumen und der Gymnastikhalle abspielt. Schon ab 2011 sollen hier die ersten straffällig gewordenen Jugendlichen eingewiesen werden.

Die Grundsatzfrage jedoch, ob eine „Unité de Sécurité“, wie sie in Dreiborn vorgesehen ist, die Situation der Minderjährigen tatsächlich verbessern wird, konnten zumindest die Referenten an einer in der letzten Woche vom Familienministerium organisierten „Journée d’étude“ nicht schlüssig beantworten. „Ich glaube man sollte es verhindern, Jugendliche in geschlossene Strukturen wie eine Unité de Sécurité zu sperren. Man sollte eher präventiv handeln“, befand Eliane Zimmer, „Premier Avocat général“ und Delegierte der Generaldirektion des Schrassiger Gefängnisses. In dieser Anstalt habe bisher das Problem bestanden, dass nicht genügend Personal und keine adäquaten Resozialisierungsmaßnahmen für Jugendliche vorhanden waren. „Damit die Unité de Sécurité eine Chance für die Jugendlichen wird, muss sie mit erfahrenem Personal ausgestattet sein“, so die Staatsanwältin. Auch am Profil des Personals dürfe nicht gespart werden: Ideal sei ein pluridisziplinäres Team, das intensiv zusammenarbeitet. Hierbei spiele natürlich auch Geld eine Rolle. „Um einen längerfristigen guten Ablauf in der Einrichtung zu garantieren, müssen daher Gelder umgeschichtet werden, so dass das Drumherum der Betreuung und Nachsorge keinen Schaden leidet“, urteilte auch Ulla Peters, „Assistant Professeur“ an der Uni Luxemburg. Schließlich würden bei der Unisec Tagessätze von rund 800 Euro pro Person anfallen, zugegebenermaßen viel Geld. „Wir müssen Anerkennungskontexte für
diese Jugendlichen organisieren“ fordert sie, doch auch die Zusammenarbeit einer solchen Anstalt mit der Familie sei unbedingt erforderlich, denn häufig stehe ein schwieriges Elternhaus am Anfang vieler Jugendprobleme. Letztlich sei die Zielsetzung der geplanten Jugendhaftanstalt – in der die durchschnittliche Verweildauer drei Monate nicht überschreiten soll – noch sehr unklar. „Was will man in drei Monaten erreichen?“, fragte Peters in die Runde der Referenten. Auch Charel Schmit, Präsident der „Association nationale des communautés éducatives“ (ance), betont, dass mit dem Bau einer Unité de sécurité die Debatte um den Jugendstrafvollzug in Luxemburg nicht beendet ist. Ein „Continuum of care“ sei erforderlich, also ein besonders Augenmerk auf das, was vor und nach dem Aufenthalt in der Unité de sécurité mit den Minderjährigen passiert. „Wie bei der Dezentralisierung der Psychiatrie muss es uns auch beim Strafvollzug gelingen, transversal zu denken und Netzwerke mit den lokalen Akteuren von Hilfsorganisationen zu bilden“, so Schmit.

Netzwerke bilden

In einem Punkt stimmten alle Referenten der „Journée d’étude“ überein: Nämlich, dass Luxemburg schnell eine Lösung für straffällig gewordene Jugendliche finden muss. Es geht, so die vielfach vorgebrachte Kritik, nicht an, dass diese aufgrund von fehlenden Auffangstrukturen in dem Erwachsenengefängnis in Schrassig inhaftiert werden. Laut dem letzten Bericht des Familienministeriums befanden sich hier im Jahr 2008 117 minderjährige Delinquenten. Darunter waren einige, die volle 87 Tage in der geschlossenen Abteilung verbracht hatten. „Am 1. November waren 13 Jungs und ein Mädchen in Schrassig inhaftiert“, stellte die Ombudsfrau Marie Anne Rodesch-Hengesch fest. Vorgeworfen wurden ihnen Raub, bewaffneter Raubüberfall und in einem Fall ein Tötungsdelikt. Vier Jugendliche befanden sich wegen Drogenverkaufs und drei wegen wiederholter Flucht in Haft. Dass das Umfeld in Schrassig für Jugendliche ungeeignet ist, war nicht zuletzt durch das „Ombuds-Comité fir d’Rechter vum Kand“ (ORK) mehrfach angeprangert worden. „Wir waren mit einem Fall befasst, bei dem ein Jugendlicher mit Cannabis-Konsum ins Schrassiger Gefängnis eingewiesen wurde. Verlassen hat er die Anstalt als Heroin-Süchtiger“, berichtete Rodesch-Hengesch. Dabei ist das Problem nicht neu – rund 17 Jahre schleppt sich die Diskussion um die Unterbringung von straffällig gewordenen Jugendlichen nun schon hin. 1992 schlug eine interministerielle Arbeitsgruppe die Errichtung einer Unité de sécurité im Rahmen des Centre Socio-Educatif de l’Etat in Dreiborn vor; 1997 sprach das „Comité pour la prévention des tortures“ sich ebenfalls für das Vorhaben aus und empfahl dem Staat „de mettre un terme dans les plus brefs delais à la pratique de placer des jeunes détenus y compris les mineurs dans la prison pour adulte.“ Schon damals wurde es als wichtig erkannt, die Aufnahmekapazität der Unisec auf 12 Insassen und die Aufenthaltsdauer auf drei Monate zu begrenzen. Jede Verlängerung sollte an eine formelle richterliche Genehmigung gebunden sein. Die Ideen dieses langen Diskussionsprozesses sind in das Gesetz „portant réorganisation du Centre socio-éducatif de l’Etat“ vom 16. Juni 2004 eingeflossen.

Veraltete Gesetzeslage

Bisher wurde das Projekt der Unité de sécurité immer wieder wegen einer fehlenden Baugenehmigung verschoben. Doch auch die Gesetzeslage ist veraltet und ungenau. „Das Gesetz von 1992 besteht noch immer. Jederzeit kann ein Richter Minderjährige in das CPL von Schrassig einweisen“, konstatiert Eliane Zimmer. Kritisiert wird ebenso die Unklarheit in puncto Täterprofil der Jugendlichen. „Das Gesetz schreibt hier nichts vor“, so Zimmer. Es ist also nach wie vor möglich, Straffällige ganz unterschiedlichen Kalibers zusammenzusperren.

Insgesamt stellt sich die Frage, ob der nun in Angriff genommene Bau der Unité de sécurité, der schon seit 17 Jahren auf sich warten läßt, überhaupt noch zeitgemäß ist. Schon länger stehen geschlossene Haftanstalten für Jugendliche in der Kritik. Denn die Einschließung beschneidet rabiat die Bindungen der Insassen zu ihrer bisherigen sozialen Welt und schränkt ihre Ausdrucksmöglichkeiten stark ein – beides Faktoren, die ihr Aggressionspotential vermehren und so ihre Anfälligkeit für kriminelles Verhalten eher begünstigen können. Noch stärker tun dies die in den Haftanstalten herrschenden Gruppendynamiken und Rangordnungen: Das Prestige eines Insassen wächst mit der Schwere des Delikts. Die Haftanstalt ist daher für die Jugendlichen oftmals nicht die Stätte der Resozialisation und der Vorbereitung auf den rechten Lebensweg, sondern eine Schule des Verbrechens: bei der Entlassung ist ihre kriminelle Orientierung stärker als zum Zeitpunkt ihrer Einlieferung.

Aus diesem Grunde gewinnen zunehmend Alternativen zur herkömmlichen Gefängnisstruktur an Bedeutung: In Skandinavien etwa bemüht man sich, den Freiheitsentzug in Strafanstalten zur absoluten Ausnahme zu machen. Hier setzt man vor allem auf Resozialisierungsprogramme. In Deutschland oder in Frankreich werden jugendliche Straftäter oft in sogenannten Wohlfahrtsheimen untergebracht. Hier können sie sich frei bewegen und werden intensiv betreut – was natürlich beträchtliche Kosten verursacht. Was die Sicherung betrifft, so gilt das Prinzip „Menschen statt Mauern“. Viel Wert wird in diesen Einrichtungen auf die Ausbildung der Jugendlichen und die Verbesserung ihrer Kompetenzen gelegt. Es geht darum, ihnen zu Abschlüssen zu verhelfen und dadurch die Chancen ihrer Integrierung in die Gesellschaft zu erhöhen.

„Gewinnende Hilfen sind nicht nur solche, bei der es einer Institution gelingt, einen einigermaßen gewinnenden Alltag zu organisieren“, urteilte Ulla Peters bei der „Journée d’étude“. Es gehe nicht nur um Einzelmaßnahmen, sondern darum, längerfristige Hilfeprozesse zu organisieren, die sich in die Biografie des Jugendlichen einfügen – auch um Stigmatisierungen zu vermeiden. „Freiheitsentziehende Maßnahmen dürfen nicht der letzte Ausweg sein“, so Peters. Sondern die Gesellschaft muss in der Arbeit mit schwierigen Jugendlichen lernen, Freiheit auszuhalten an den Grenzen des Verstehens.


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