Blutspende: Anhaltende Diskriminierung

von | 04.06.2026

Erst Anfang Mai schlug das Luxemburger Rote Kreuz erneut Alarm aufgrund niedriger Blutreserven – Trotzdem werden in Luxemburg potenzielle Spender weiter diskriminiert.

Ein Haufen mit Blut gefüllter Transfusionsbeutel.

Blut kann nicht synthetisch hergestellt werden und wird bei vielen Erkrankungen und operativen Eingriffen benötigt, weshalb Blutreserven extrem kostbar sind. (Foto: Sabinurce/Unsplash)

„Ich hätte schon knapp 80-mal Blut spenden können“, sagt Thomas Yates gegenüber NHS Blood and Transplant (NHSBT), der Organisation, die in Großbritannien für die Entnahme, Lagerung und Verteilung von Blutspenden verantwortlich ist. Stattdessen floss bei dem britischen Sportlehrer bis Ende Mai dieses Jahres „nur“ 16 Mal ein halber Liter Blut in einen Transfusionsbeutel: Yates war bis vor einigen Jahren als sexuell aktiver, schwuler Mann in Großbritannien vom Blutspenden ausgeschlossen. Wer als Mann innerhalb der letzten 12 Monaten mit einem anderen Mann Sex hatte, wurde „aussortiert“, ebenso Frauen, die ihrerseits Sex mit einem Mann hatten, der innerhalb der letzten 12 Monaten mit einem anderen Mann sexuell aktiv war. Dabei wurde komplett ignoriert, um welche Art von Sex es sich handelte, oder ob Barrieren wie ewa Kondome verwendet wurden. Dass der NHSBT dadurch einige Spender und laut den kürzlich veröffentlichten Ergebnissen einer Umfrage jährlich 1.500 potenzielle Vollblut-Liter verloren gingen, wurde in Kauf genommen. Bis 2021, als endlich die Wende kam.

Seitdem wird vor Blutspenden in Großbritannien niemand mehr nach seiner sexuellen Orientierung gefragt. Stattdessen werden allen Spender*innen dieselben verhaltensbasierten Fragen gestellt: Wer in den letzten drei Monaten Analverkehr mit einem neuen oder mehreren Partnern hatte, muss drei Monate warten – unabhängig davon, ob heterosexuell, schwul, bi- oder pansexuell. Wer in einer stabilen Beziehung ist und diese Kriterien nicht erfüllt, kann ohne Wartezeit spenden. Seit 2022 hat Frankreich und seit 2023 Deutschland ebenfalls ähnliche Änderungen in der Risikobewertung in Gesetz und Praxis verankert. Zuletzt ist Australien am 20. April dieses Jahres nachgezogen: „Australian Red Cross Lifeblood“ setzt ebenfalls auf geschlechtsneutrale Bewertungen bei Blut- und Plasmaspenden. Schwule, bisexuelle Männer sowie trans Personen, die seit mehr als sechs Monaten eine feste Partnerschaft führen, sind nun ohne weitere Einschränkungen zur Spende zugelassen.

Und Luxemburg? Diskutiert das Thema seit mehr als 20 Jahren und hat sich seitdem wenig bewegt. Zwar sind homosexuelle und bisexuelle Männer nicht mehr lebenslang ausgeschlossen und können seit 2021 Plasma spenden (woxx 1661, Böses Blut, gutes Plasma), für eine Vollblutspende müssen sie nach den aktuell geltenden Kriterien dennoch 12 Monate zölibatär leben. Ein Ausschluss, der nach wie vor mit einem Generalverdacht begründet wird: einem aufgrund unterstellter sexueller Praktiken angeblich erhöhten HIV-Risiko.

Laurent Boquet, Präsident der „Luxembourg Pride asbl“ und bei „Rosa Lëtzebuerg“ aktiv, hält diese Praxis angesichts moderner Testverfahren und individualisierter Risikobewertung schon lange für nicht mehr haltbar. „Moderne NAT-Testverfahren haben das diagnostische Fenster für HIV auf wenige Tage verkürzt, ein zwölfmonatiger Ausschluss steht in keinem Verhältnis mehr zu diesem medizinischen Stand“, sagt er gegenüber der woxx. „Hinzu kommt, dass die aktuelle Regelung ein Grundproblem hat: Sie verwechselt Identität mit Risiko.“

Schweres Erbe

Für Boquet ist klar, die fortwährende Diskriminierung ist ein direktes Erbe aus der HIV/Aids-Krise der 1980er-Jahre. Die Epidemie, deren Ursprung bis heute ungeklärt ist, traf anfangs vor allem Gruppen, die ohnehin am Rand der Gesellschaft standen: schwule Männer, Drogenkonsumierende und Sexarbeiter*innen. Staatliche Reaktionen blieben in vielen Ländern lange aus. Die Menschen wurden alleine gelassen und gesellschaftlich noch weiter ausgegrenzt. Zum Teil wurde ihnen die Behandlung verweigert. Es war vor allem die Zivilgesellschaft, die Aufklärung, Pflege und politischen Druck übernahm.

Während damals ein positiver Test nahezu einem Todesurteil gleichkam, hat sich das im Laufe der Zeit grundlegend verändert. Wer heute mit HIV lebt und Zugang zu medizinischer Versorgung hat, kann mit modernen antiretroviralen Therapien eine annähernd normale Lebenserwartung haben. Noch entscheidender: Wer konsequent behandelt wird und eine nicht nachweisbare Viruslast erreicht, kann das Virus nicht mehr sexuell übertragen. Auch die Prävention hat einen Wendepunkt erreicht. Mit der Präexpositionsprophylaxe, kurz PrEP, steht seit einigen Jahren ein Medikament zur Verfügung, das HIV-negative Menschen mit erhöhtem Infektionsrisiko, zum Beispiel Sexarbeiter*innen oder Menschen mit häufig wechselnden Sexualpartner*innen, bei regelmäßiger Einnahme zuverlässig vor einer Ansteckung schützt. Das Stigma von damals ist bei manchen hingegen geblieben, andere haben sich angepasst.

In den letzten 10 Jahren hat ein Land nach dem anderen die Bestimmungen zur Risikobewertung für Blutspender*innen hin zu einer individualisierten Bewertung geändert. Gefragt wird nach wechselnden Partnerschaften und praktizierten Analverkehr, der bei ungeschützten Verkehr durch eine erhöhte Verletzungsgefahr mit einem erhöhten Risiko an Virusinfektionen, einschließlich dem HI-Virus, einhergeht. Studien zufolge haben etwa ein Drittel der heterosexuellen Paare regelmäßig Analsex, während ein Drittel der schwulen Männer keinen hat. Den aktuellsten Zahlen aus 2024 zufolge wurden in Luxemburg 39 neue HIV-Fälle registriert, ein leichter Rückgang im Vergleich zu den 55 Fällen im Jahr 2023. Die Zahl der Neuinfektionen bei Männern, die Sex mit Männern haben, ist rückläufig. Heterosexuelle Übertragungen blieben stabil und stellen den größten Anteil der 39 neu diagnostizierten Fälle dar.

Die Schuldfrage

Eine pauschale Risikobewertung nach sexueller Orientierung ist nicht nur wissenschaftlich nicht haltbar, sondern soll laut Koalitionsvertrag auch im Laufe der aktuellen Regierungsperiode geändert werden. „Der Zugang zur Blutspende muss auf dem Prinzip der individuellen Risikobewertung beruhen, unabhängig von der sexuellen Orientierung des Spenders. Um die Diskriminierung gegenüber bisexuellen und homosexuellen Personen zu beenden, wird die Regierung ihnen die Möglichkeit eröffnen, Blut zu spenden“, heißt es dort schwarz auf weiß. Auch Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) bestätigte im Juli vergangenen Jahres diesen Vorsatz vor der Chamber nach einer Frage ihrer Vorgängerin Paulette Lenert (LSAP) zum Stand der Diskussionen zwischen Regierung und dem Luxemburger Roten Kreuz diesbezüglich. Letzteres ist hierzulande alleinig zuständig für Blutspenden, deren Lagerung und Verteilung – die NGO ist es auch, die laut Lenert seit Jahren auf der Bremse steht. „Sie verknüpfen diese Frage mit der zur Übernahme von Verantwortlichkeiten bei Schäden, die über die von Versicherungen gedeckte Summe hinaus geht“, erklärt sie im Gespräch mit der woxx. Die veraltete Regelung selbst sei absurd. „Das sendet kein gutes Signal nach außen für eine offene Gesellschaft.“ Und obwohl die fortwährende Diskriminierung mit der Frage der Verantwortungsübernahme Lenert zufolge nichts miteinander zu tun haben, will das Rote Kreuz die beiden Fragen dennoch nicht voneinander lösen, wie Deprez in ihrer Antwort aus dem Juli bestätigt.

Den Hauptgrund für den jahrzehntelangen Stillstand sieht Laurent Boquet in dem Umstand, dass die luxemburgische Politik dieses Dossier überhaupt so lange an das Rote Kreuz delegiert hat. „Die Auswahlkriterien für Blutspender*innen sind nicht in einem Gesetz festgelegt, sondern werden faktisch von einer NGO bestimmt. So verdienstvoll und unverzichtbar deren Arbeit auch ist, über die Reichweite von Grundrechten entscheidet in einer Demokratie der Gesetzgeber, nicht eine private Organisation“, sagt Boquet. Aus seiner Sicht bot diese Konstellation der Politik aber einen bequemen Ausweg. „In jedem unserer Gespräche mit den verschiedenen Gesundheitsminister*innen hieß es: Das sei eine medizinische Frage, die bei der Croix-Rouge liege. Die Croix-Rouge wiederum verwies auf das zu hohe finanzielle Risiko bei einem etwaigen Schadensfall.“ So wird der schwarze Peter zwischen einer privaten Organisation und den jeweiligen Regierungen seit 20 Jahren hin und her geschoben.

Um endlich Bewegung in die Sache zu bringen, reichte Paulette Lenert den Gesetzesvorschlag 8738 ein, um die Regelung zur Blutspende von der sexuellen Orientierung zu lösen und die lange Diskriminierung endlich zu beenden. Boquet begrüßt diesen Schritt, kritisiert jedoch das hiermit lediglich ein „jahrzehntelanges Versäumnis“ aus dem Weg geräumt werden soll. Denn zwischen 2004 und 2023 war die LSAP Regierungspartei, Lenert selbst war eine Zeit davon Gesundheitsministerin und hätte mittels eines ministerialen Erlasses der fruchtlosen Diskussion ohne Weiteres ein Ende setzen können. „Dass ich das nicht einfach gemacht habe, lässt mich bis heute nicht los“, sagt Lenert gegenüber der woxx. „Mit dem Gesetzesvorschlag muss die aktuelle Regierung zumindest klar Position beziehen.“ Sie sei im Corona-Jahr 2020 erst richtig aufmerksam auf das Thema geworden. Vergangenes Jahr, wollte sie ihr Versäumnis auf dem „kurzen“ Weg mit einem Erlass nachholen und reichte einen entsprechenden Vorschlag im Parlament ein. Obwohl Martine Deprez kurz zuvor ebenfalls auf das Rote Kreuz als Bremse verwiesen hatte, fiel die Abstimmung deutlich aus. Während déi Lenk, déi Gréng, die Piraten und die LSAP geschlossen für den Erlass stimmten, votierten CSV und DP nahezu einstimmig dagegen, einzig Lydie Polfer enthielt sich der Abstimmung, an der die ADR nicht teilnahm. Der Antrag wurde abgelehnt.

Nach Einreichung des Gesetzesvorschlags 8738 steht nun als nächster Schritt der Avis des Staatsrats an. Auch Rosa Lëtzebuerg, die am morgigen Samstag ihr 30-jähriges Bestehen feiert, will sich dazu noch in einer Stellungnahme äußern. Aus ihrer Sicht werfe der Gesetzesvorschlag auch eine unangenehme Frage auf: Warum braucht es im Jahr 2026 überhaupt noch ein spezifisches Gesetz, das ausdrücklich klarstellt, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Orientierung vom Blutspenden ausgeschlossen werden darf? „Der Schutz vor Diskriminierung ist bereits durch die Verfassung, durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und durch zahlreiche internationale Verpflichtungen Luxemburgs garantiert“, sagt Boquet. Für ihn ist der Gesetzesvorschlag auch ein Eingeständnis: „Was verfassungsrechtlich längst selbstverständlich sein sollte, ist es in der Praxis offenbar nicht. Und das gilt im Bereich LGBTIQ+ leider nicht nur fürs Blutspenden.“


Warum ist es wichtig, den Zugang zur Blutspende unabhängig von der sexuellen Orientierung zu öffnen?

Für Rosa Lëtzebuerg hat die Frage drei Dimensionen. Gesundheitspolitisch leidet Luxemburg unter chronischen Engpässen bei Blutprodukten, immer wieder ruft das luxemburgische Rote Kreuz deshalb zu Spenden auf. Trotzdem schließt sie einen Teil der Bevölkerung ohne wissenschaftlich tragfähigen Grund aus – zum Schaden der Allgemeinheit. Menschenrechtlich gilt Blutspenden als ein Akt der Solidarität. Etwas, dass man als Individuum mit relativ geringem Aufwand tun kann, um zum Wohl der Gesellschaft beizutragen. Wer pauschal davon ausgeschlossen wird, wird symbolisch aus dem gesellschaftlichen Kreis derer entfernt, die für andere einstehen können. Historisch ist die heutige Regelung direktes Erbe der 1980er-Jahre. Was damals angesichts fehlender Tests und der Schwere der Krankheit noch verständlich war, entbehrt heute jeglicher Grundlage. Solange die Praxis dennoch fortbesteht, perpetuiert sie ein Bild, das schwule und bisexuelle Männer dauerhaft mit Krankheit und Risiko assoziiert. Laut Laurent Boquet, Präsident von Luxembourg Pride asbl „ein Bild, das wir Anfang der 1980er-Jahre überwinden mussten und das wir nicht zementiert sehen wollen.“

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