JAHR DER BEHINDERTEN: Anti-Vorbild Behörden

Der lange Weg zur Gleichstellung: Mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Integration von behinderten ArbeitnehmerInnen in den Arbeitsmarkt ist die luxemburgische Bilanz ernüchternd.

Das Jahr 2003 wurde zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen auserkoren. Etwa 37 Millionen soll es davon nach EU-Angaben in der Europäischen Union geben, das sind rund zehn Prozent der Gesamtbevölkerung. Zwar wurde in jüngster Zeit in den Ländern der EU einiges für sie getan und gesetzliche Rahmenbedingungen zu ihrer Integration in die Gesellschaft geschaffen, so zum Beispiel vergangenes Jahr in Deutschland mit dem so genannten Gleichstellungsgesetz. Dennoch gibt es weiterhin diskriminierende Bedingungen im Bereich der Chancengleichheit. Dies gilt unter anderem für behinderte ArbeitnehmerInnen. In Luxemburg, wo die Belange der Behinderten dezentral auf mehrere Ministerien verteilt sind, ist dies nicht anders als in den europäischen Nachbarländern.

„Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein müsste, ist für viele Behinderte immer noch vielfach ein Wunschtraum: die Anerkennung ihrer Würde durch ein garantiertes Einkommen und ein Höchstmaß an Lebensautonomie“, sagt Paolo Moretti am vergangenen Montag bei einer Pressekonferenz des OGBL. Moretti ist Sekretär des „Département des travailleurs handicapés“ (DTH). Die neu ins Leben gerufene OGB-L-Sektion soll sich mit den alltäglichen Problemen von behinderten Menschen in der Arbeitswelt auseinandersetzen. Zu ihr gehören all jene Mitglieder des Gewerkschaftsbundes, die das Statut des „travailleurs handicapés“ besitzen. Zuvor hatte sich bereits seit 1998 eine interne Arbeitsgruppe mit den spezifischen Problemen behinderter ArbeitnehmerInnen befasst. „Die Abteilung wurde nach dem Vorbild des Départements für Frauen, Jugendliche und Immigranten geschaffen“, erklärt DTH-Präsident Joël Delvaux.

Die Chancen für eine verstärkte Integration von behinderten ArbeitnehmerInnen sinkt jedoch in Zeiten schwacher wirtschaftlicher Konjunktur. Sie sind in der Regel von der Arbeitslosigkeit stärker betroffen. Die Chancengleichheit von behinderten Personen müsse auch in Krisenzeiten garantiert bleiben, meint hingegen OGBL-Chef John Castegnaro und fügt hinzu: „Gleichstellung und Gleichberechtigung am Arbeitsplatz dürfen sich nicht weiter auf feierliche Deklarationen beschränken, sondern müssen endlich Realität werden.“ Die Anliegen der behinderten ArbeitnehmerInnen sollten demnach auch fester Bestandteil künftiger Kollektivvertragsverhandlungen werden.

Kontrollinstanz gefordert

Mit der Eingliederung von Behinderten in den „normalen“ Arbeitsmarkt ist es in Luxemburg nicht zum Besten bestellt. „Einen gesetzlichen Rahmen gibt es zwar“, sagt Silvio Sagramola, Leiter von „Info-Handicap“, gegenüber der woxx. Das Gesetz zur Integration behinderter ArbeitnehmerInnen aus dem Jahr 1991 werde aber nicht hundertprozentig eingehalten. Es verpflichtet die Arbeitgeber, mindestens fünf Prozent der Stellen mit Behinderten zu besetzen, die Hälfte von deren Löhne oder Gehälter übernimmt der Staat. Doch nicht einmal die staatlichen Behörden halten die vorgeschriebene Beschäftigungsquote ein. Die Rate der beim Staat angestellten behinderten Beschäftigten beläuft sich nach Angaben der zuständigen Ministerin Lydie Polfer auf 2,18 Prozent – ein schlechtes Vorbild für die Privatbetriebe, über die nicht einmal konkrete Zahlen vorliegen.

Nach den Worten von Joël Delvaux gibt es noch immer zahlreiche Schwierigkeiten bei der Integration von Behinderten auf dem Arbeitsmarkt. Neben verlässlichen Statistiken verlangt das DTH deshalb eine Gesetzesänderung. Außerdem muss nach Worten des Gewerkschafters eine Kontrollinstanz geschaffen werden, die über die Einhaltung der Quoten wacht. Die in Artikel 10 des Gesetzes vorgesehenen Strafbestimmungen sollten darüber hinaus strenger angewandt werden: Sie besagen, dass ein Arbeitgeber, der sich weigert, ausreichend Behinderte einzustellen, pro Person eine monatliche Kompensationstaxe in Höhe von 50 Prozent des sozialen Mindestlohns zahlen muss. Das Geld könne in den Sozialsektor investiert werden, so Delvaux.

Als ersten Schritt in die richtige Richtung sieht er den Gesetzentwurf von Ministerin Marie-Josée Jacobs, wonach die in Sonderstrukturen beschäftigten Behinderten künftig einen regelrechten Lohn erhalten – und nicht wie bislang nur eine Art Taschengeld. Die in den „ateliers protégés“ Beschäftigten müssten demnach über die gleichen sozialen Rechte verfügen wie ihre KollegInnen auf dem gewöhnlichen Arbeitsmarkt. Die Beschäftigung von Behinderten in speziellen Einrichtungen soll laut DTH jedoch zur Ausnahme werden. Delvaux: „Absolute Priorität hat die Eingliederung in den gewöhnlichen Arbeitsmarkt.“ Zu dem Forderungskatalog des Départments gehört außerdem, dass Behinderte auch ein Recht auf berufliche Aus- und Weiterbildung erhalten und dass dies im Gesetz verankert wird.

Einen ausgeprägten Sozialdialog mit den Arbeitgebern und der Regierung sowie diverse Sensibilisierungsmaßnahmen verspricht OGBL-Generalsekretär Jean-Claude Reding, um „die Chancengleichheit für Behinderte in unserer Gesellschaft zu erhöhen“. Es dürfe nicht sein, dass behinderte Beschäftigte die ersten Opfer einer schlechteren wirtschaftlichen Lage sind.

Eine verstärkte Sensibilisierung der Bevölkerung für deren Belange erhofft sich auch Lucien Franck von dem Aktionsjahr. Die Integration Schwerbehinderter in den gewöhnlichen Arbeitsmarkt hält der Leiter der Ateliers Kaizbierg jedoch für eher unwahrscheinlich. Realistisch betrachtet, hätten die etwa 90 Personen, die in den Dudelinger Werkstätten arbeiten, keine Chance auf dem freien Markt, so Franck. Was aber nicht heiße, dass die Ateliers der Fondation Kraizbierg ihre Erzeugnisse eben dort auch anbieten. Und abgesehen davon stellen die Werkstätten für die dort Beschäftigten mehr als nur eine Arbeitsstelle dar: Sie sind ein Ort der Begegnung und der Anerkennung – ohne die negativen Mitbringsel des deregularisierten Arbeitsmarktes wie befristete Verträge, Leistungsdruck und Mobbing.

Stefan Kunzmann


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