Rationskürzung für Arme

Standen der Nahrungsmittelversorgung der Ärmsten der europäischen Länder bisher etwa 500 Millionen Euro jährlich zur Verfügung, will die EU für 2012 nur noch 113 Millionen Euro aufbringen. Für die Hilfsorganisationen ist dies inakzeptabel, denn die europäische Hilfe deckt bis zu 50 Prozent der Nahrungsmittel ab, die sie an Arme austeilen. Am Ursprung der drastischen Kürzung steht eine Entscheidung des Gerichtshofes der EU, laut der es unzulässig ist, die Bedürftigenhilfe, wie momentan der Fall, von dem Budget der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) abzuzweigen. Die Hilfe solle stattdessen stärker mit der Intervention von Agrargütern verknüpft werden. Als das Gesetz 1987 ins Leben gerufen wurde, war dies auch der Fall, doch mit den Reformen der GAP verkleinerten sich die Interventionsbestände. Um die Versorgung weiterhin zu garantieren wurde die Hilfe seit Mitte der 1990er Jahre durch finanzielle Mittel ergänzt. Wohlweislich unterbreitete die EU-Kommission bereits seit einigen Jahren Änderungsvorschläge, stieß damit aber auf Widerstand bei einigen Mitgliedstaaten. Eine traurige Entwicklung. Schließlich entsprechen 500 Millionen Euro nur einem Prozent des GAP-Budgets und versorgen doch schätzungsweise 43 Millionen Menschen in der EU, die von Nahrungsarmut betroffen sind.


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