SELBSTBESTIMMUNG VON GEHĂ–RLOSEN: Meilenstein?

von | 25.07.2014

Mitte Juli hat das Familienministerium eine Gebärdensprachdolmetscherin eingestellt. Die offizielle Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache in Luxemburg scheint nun greifbar.

Zwei gehörlose Meisterinnen der Gebärdensprache in Aktion. Die Luxemburgerinnen Jackie Winandy (links) und Nicole Sibenaler (rechts). Beide unterrichten die Deutsche Gebärdensprache (DGS), die die Stadt Luxemburg als „Integrationskurse“ anbietet.
(© Yves Kortum)

Es sind Alltagssituationen, in denen Schwerhörige und Gehörlose in Luxemburg oft aufgeschmissen sind. Beim Einkauf, beim Lesen von Beschilderungen, oder in der Kommunikation mit Behörden. Die Dreisprachigkeit stellt Menschen mit einer Hörschädigung vor zusätzliche HĂĽrden. Beim Einkauf gelingt das Lippenlesen nicht, wenn die VerkäuferInnen Französisch sprechen, Ministerien antworten auf Anfragen in Deutsch nicht selten auf Französisch. Gelernt haben Gehörlose aber in der Regel die Deutsche Gebärdensprache (DGS). – „Eine eigenständige, natĂĽrliche Sprache“, wie sie heute von der Sprachwissenschaft anerkannt ist. Doch juristisch und gesellschaftlich hapert es noch mit der Anerkennung. Das will die Regierung nun ändern.

Mitte Juli hat das Familienministerium die Luxemburgerin Lynn Menster als Gebärdensprachdolmetscherin eingestellt, um „den Zugang von Gehörlosen zu Regierungsinformationen zu verbessern“, wie es in der Presseerklärung heiĂźt. „Ein Schritt in Richtung ?Design for All` und Unabhängigkeit von behinderten Menschen“, begrĂĽndete Familienministerin Cahen die MaĂźnahme gegenĂĽber der woxx. Es sei die Pflicht des Staates, behinderte Menschen nicht nur zu beschäftigen, sondern auch den Zugang zu allen Informationen der Verwaltung zu gewährleisten. Ein Fortschritt fĂĽr die Gehörlosengemeinschaft? Zumindest insofern, als die Anliegen Gehörloser durch die Präsenz einer Gebärdensprachdolmetscherin bei Presseterminen sichtbarer werden. Ferner könnte der Informationszugang zur Regierungsarbeit entscheidend verbessert werden. Denn die sich an den Regierungsrat anschlieĂźenden Pressebriefings sowie verschiedene Pressekonferenzen einzelner Regierungsmitgliedern werden in Zukunft live in DGS gedolmetscht. Die Regierung bekräftigt damit ihren Willen, die Behindertenrechtskonvention, die bereits 2011 in Luxemburg ratifiziert wurde, umzusetzen. Gesetzliche Grundlagen lassen sich aus Artikel 9, der Forderung nach „Zugänglichkeit“, die auch den Zugang zu digitalen Informationen umfasst, sowie aus Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention ableiten, der das Recht von Men­schen mit Behin­derun­gen auf freie Mei­n­ungsäuĂźerung, ein­schlieĂźlich der Frei­heit, sich Infor­ma­tio­nen und Gedankengut zu beschaf­fen, zu emp­fan­gen und weit­erzugeben, festsetzt. Die beiden Artikel verpflichten die Kon­ven­tionsstaaten dazu, geeignete Maß­nah­men zu tre­f­fen. Die Ver­wen­dung von Gebär­den­sprache, Braille-Schrift und ergänzen­den oder alter­na­tiven Kom­mu­nika­tions­for­men soll im Behör­denverkehr erle­ichtert werden.

Nur Sprechen und Lippenlesen könne Gehörlosen einen Zugang zur hörenden Welt eröffnen, so die lange Zeit vorherrschende Meinung.

In dem Pressedossier heiĂźt es: „Das Familienministerium ist zu dem Schluss gekommen, dass die Deutsche Gebärdensprache als nationale Sprache der Luxemburgischen Gehörlosen aufgefasst werden kann, die diese Sprache als erste Sprache lernen“. Eine grundlegende Erkenntnis, könnte sie doch als Basis fĂĽr die gesetzliche Verankerung der Gebärdensprache herhalten, die Gehörlose seit Jahrzehnten fordern. Die Möglichkeit einer Aufnahme der Gebärdensprache ins Sprachengesetz von 1984 hatte Viviane Reding bereits im März 2011 bei einer Unterredung mit VertreterInnen von Luxemburger Behindertenverbänden grundsätzlich in Erwägung gezogen. Die Regierung hat die offizielle Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache denn auch ganz oben auf ihre Agenda gesetzt. Die Vorbereitungen dafĂĽr sind in vollem Gange, bestätigte Familienministerin Cahen gegenĂĽber der woxx. „Wir haben bereits die Gespräche mit dem Staatsministerium abgeschlossen und sind jetzt dabei, mit dem Bildungsministerium zu schauen, welche Konsequenzen das hat, damit wir die Gebärdensprache so schnell wie möglich anerkennen können.“ Eine offizielle Anerkennung wäre freilich ein Meilenstein auf dem Weg zur Selbstbestimmung der Gehörlosen. Nachdem die Gebärdensprache ĂĽber Jahrhunderte unterdrĂĽckt und sogar als „Affensprache“ diffamiert wurde, Gehörlose während der
NS-Zeit verfolgt, zwangssterilisiert und „euthanasiert“ wurden, war es ein langer Weg bis zur gesellschaftlichen und vor allem pädagogischen Akzeptanz. Nur Sprechen und Lippenlesen könne Gehörlosen einen Zugang zur hörenden Welt eröffnen, so die lange Zeit vorherrschende Meinung. Dass die nationalen Gebärdensprachen den Lautsprachen in Komplexität und Ausdrucksfähigkeit in nichts nachstehen, hat die Sprachwissenschaft in den vergangenen Jahrzehnten weltweit nachgewiesen. Dies scheint die amtierende Regierung einzusehen und lässt ihren AnkĂĽndigungen nun Taten folgen.

Die Luxemburgerin Lynn Menster, die zuvor für die Hörgeschädigten-Beratung in Düdelingen als Gebärdensprachdolmetscherin tätig war und bei wichtigen politischen Anlässen, wie der Parlaments-Abstimmung über die UN-Behindertenrechtskonvention am 13. Juli 2011, der diesjährigen Rede zur Lage der Nation und der Festrede am Nationalfeiertag die Übersetzung in Gebärdensprache vorgenommen hat, übernimmt als Regierungsbeamtin den neu geschaffenen Job. Noch ist sie die einzige Luxemburger Dolmetscherin, die alle drei Amtssprachen beherrscht und in die DGS übersetzen kann.

Der Mangel an Gebärdensprachdolmetschern und Kommunikationsassistenten bleibt ein Missstand. – Auch ĂĽber die Grenzen Luxemburgs hinaus.

Im Pressedossier wird hervorgehoben, dass das Familienministerium seit 2007 die Finanzierung eines Gebärdensprachdolmetschers ĂĽber die „Hörgeschädigten-Beratung“ sicherstellt; durch den Wechsel Lynn Mensters ist hier jedoch eine LĂĽcke entstanden, die dringend gefĂĽllt werden muss. Die Hörgeschädigten-Beratung stellt Gehörlosen auf Antrag einen Dolmetscher nicht nur fĂĽr Termine bei Ministerien zur VerfĂĽgung, sondern vor allem auch in Notfällen, in denen ein Dolmetscher dringend benötigt wird, wie z.B. bei Arztterminen. Es ist also eine Stelle, die fĂĽr die Anliegen der Gehörlosen unverzichtbar ist, während die Stelle beim Ministerium in erster Linie wohl der Verbreitung von Regierungsinformationen dienen dĂĽrfte.

Die Anstellung einer Gebärdensprachdolmetscherin in einem offiziellen Ministerium ist damit ein wichtiger Schritt – vor allem, was die AuĂźenwirkung betrifft, hat die Regierung hiermit einen klugen Schachzug getan. Die Anliegen von Hörgeschädigten werden so sichtbarer und sie werden ernst genommen. Doch der Mangel an Gebärdensprachdolmetschern und Kommunikationsassistenten bleibt ein Missstand. – Auch ĂĽber die Grenzen Luxemburgs hinaus. Menschen mit DGS-Kompetenz beziehungsweise Gebärdensprachdolmetscher wĂĽrden nicht nur in Luxemburg gebraucht. Auch in Trier beispielsweise gibt es derzeit eine freie Stelle fĂĽr einen Gebärdensprachdolmetscher, berichtet Lynn Menster. Um dem eklatanten Mangel an Fachpersonal entgegenzuwirken, soll deshalb bereits ab nächstem Schuljahr ein Pilotprojekt an einem Gymnasium durchgefĂĽhrt werden, an dem Gebärdensprachkurse zwei Stunden/pro Woche als Wahlfach fĂĽr angehende Lehrende angeboten werden. „Ein Studienweg, der interessant sein könnte fĂĽr junge Leute, weil es eben nicht genĂĽgend Gebärdensprachdolmetscher gibt“, erläutert Ministerin Cahen. Zwar könne man in einem Jahr nicht die gesamte Gebärdensprache erlernen, doch gehe es darum, den Leuten eine Basis zu vermitteln.

Die offizielle Anstellung von Lynn Menster „ist ein Erfolg nicht nur fĂĽr den Gehörlosenverein Daaflux, sondern fĂĽr alle“, erklärt dessen Vizepräsident Fabio Giusti. Welche Wirkungen diese MaĂźnahme mit sich bringt und ob Gehörlose tatsächlich besser informiert werden, mĂĽsse sich jedoch erst noch herausstellen. „In drei Monaten können wir vielleicht besser sehen, wie es läuft, wie oft wir Informationen bekommen“, meint die Daaflux-Vorsitzende Nicole Sibenaler. FĂĽr die Gehörlosengemeinschaft wäre die Anerkennung der Gebärdensprache ein wichtiger Schritt, ist sich Lynn Menster sicher und hofft, „dass es nicht bei einer theoretischen Anerkennung bleibt, sondern sich auch in der Praxis etwas verändert.“ Daaflux-Präsidentin Sibenaler hat jedenfalls ein gutes GefĂĽhl, „es geht viel weiter als ich dachte“. Und auch Fabio Giusti blickt optimistisch in die Zukunft: „Wir haben gehofft, dass es bald zu einer Anerkennung der Gebärdensprache kommen wird. Das ist die einzige Chance fĂĽr uns.“

Siehe auch : Wie ein Buch ohne Text

Dat kéint Iech och interesséieren

SOZIALES

Les ONG publient une « Déclaration pour le droit à un toit » : Le logement est d’abord un problème politique

Publiée début juillet, la « Déclaration pour le droit à un toit » est le fruit d’un travail de réflexion mené par la société civile. À l’initiative d’Amnesty International et de Solidaritéit mat den Heescherten, un groupe de réflexion s’est régulièrement réuni avec des associations de terrain pour élaborer des solutions politiques à la crise du logement.