Die Reform der Asylprozeduren sieht schnellere Verfahren für Menschen aus vermeintlichen „sicheren Drittländern“ vor. Ihre Möglichkeiten, gegen Entscheidungen der Behörden vorzugehen, werden dagegen stark eingeschränkt.

Innenminister Léon Gloden (CSV) will das Asylrecht, nach Vorgaben des EU-Migrationspaktes, stark beschneiden. Der Fokus liegt auf schnellen Verfahren und Abschiebungen. (Photo : MAINT)
Am vergangenen Mittwoch stellte Innenminister Léon Gloden (CSV) einen Gesetzesvorschlag für die Umsetzung des „Europäischen Migrations- und Asylpaktes“ vor. Damit ändert sich die Art und Weise, wie mit Asylsuchenden umgegangen wird, grundsätzlich. So ermöglicht es der Pakt, ganz legal Menschen in Lagern festzuhalten (woxx 1782).
Luxemburg sei ein „großzügiges und solidarisches Land“, behauptete Gloden auf der Pressekonferenz, das Großherzogtum habe im Vorjahr immerhin EU-weit an siebter Stelle der Asylbewerber*innen pro Kopf gestanden. Die Zahlen jener, die in Luxemburg um internationalen Schutz angesucht haben, sind zwischen 2024 und 2025 um 12 Prozent zurückgegangen.
Die größere Neuerung im Asylverfahren ist ein „Filtern“ der Asylsuchenden. Innerhalb von nur drei bis sieben Tagen soll ihre Identität festgestellt werden. Dabei wollen die luxemburgischen Behörden auch identifizieren, wie gefährlich, gesund oder vulnerabel eine Person ist. Erst dann soll entschieden werden, ob der*die Asylbewerber*in eine Asylprozedur zugestanden bekommt, abgeschoben oder in ein anderes EU-Land, das für die Prozedur zuständig sein soll, zurückgeschickt wird. Rund 350 Personen sollen monatlich das „Filterzentrum“ durchlaufen. Dieses wird in einem ehemaligen Gebäude der Arbeitsagentur Adem im hauptstädtischen Bahnhofsviertel eingerichtet und soll 40 Mitarbeiter*innen beschäftigen. Wie Gloden in einem Interview im „Radio 100,7“ angab, sollen dort auch Menschen eingesperrt werden, während andere sich frei bewegen dürfen. Asylsuchende, die am Flughafen Findel – der einzigen Außengrenze Luxemburgs – einreisen, erwartet unter bestimmten Umständen eine Prozedur „an der Grenze“, was in diesem Fall ein Euphemismus für das „Centre de rétention“ ist.
Auch Kinder können künftig eingesperrt werden, sofern es sich um unbegleitete Minderjährige handelt, die älter als 16 Jahre sind und eine „Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit darstellen“. Das soll allerdings die Ausnahme bleiben. So wird eine Kommission eingerichtet, die sich um das Wohl unbegleiteter Minderjähriger kümmern soll, die in einen anderen EU-Mitgliedsstaat zurückgeführt werden. Die Fingerabdrücke von Kindern ab sechs Jahren werden in einer europäischen Datenbank gespeichert – auch, um sie möglicherweise mit ihrer Familie zusammenführen zu können. Es ist ebenfalls vorgesehen, unbegleiteten Minderjährigen sofort einen provisorischen Vormund zur Seite zu stellen, um sie in ihrem Verfahren zu begleiten.
Kaum noch juristische Mittel
Alle Verfahren sollen – sowohl für Erwachsene als auch für Kinder – künftig schneller ablaufen. An dieser Stelle wird das Asylrecht besonders dramatisch aufgeweicht, denn es wird eine „schnelle Prozedur“ eingeführt. Die gilt für Asylbewerber*innen, die aus sogenannten „sicheren Drittländern“ oder Ländern, aus denen weniger als 20 Prozent der Anträge angenommen werden, kommen. Innerhalb von drei Monaten soll dann darüber entschieden werden, ob ihnen Asyl gewährt wird. Für diese Verfahren haben Einsprüche keine aufschiebende Wirkung mehr, Berufungen sollen nicht möglich sein. Innerhalb des Verwaltungsgerichtes wird ein neues Asyl- und Immigrationsgericht geschaffen, das für diese Fälle zuständig ist. „Menschen die keine Perspektive haben, das Flüchtlingstatut zu bekommen, sollen keine falsche Hoffnungen gemacht bekommen. Dafür sollen diese Menschen schnell eine Antwort, das heißt eine Ablehnung bekommen, und dann auch schnell in ihr Land zurückkehren können“, sagte Gloden auf der Pressekonferenz dazu und suggerierte damit fälschlicherweise, man könne anhand der Nationalität den Ausgangs eines Asylverfahrens ablesen. Wer in einem angeblich „sicherem Drittstaat“ wegen seiner politischen Meinung, seines Glaubens oder seiner Sexualität verfolgt wird, hat durchaus ein Recht auf Asyl. Die „normale“ Prozedur für Asylbewerber*innen aus Ländern mit einer Anerkennungsrate von über 20 Prozent soll künftig nur noch sechs Monate dauern. Einsprüche sollen hier wie bisher eine aufschiebende Wirkung haben und Berufungen möglich sein.
Im Interview mit „radio 100,7“ sprach sich Gloden gegen Asylzentren, jedoch für „Rückführzentren“ an den EU-Außengrenzen aus. Gegenüber dem „Luxemburger Wort“ hatte er verlautbart, gemeinsam mit Deutschland abgelehnte Asylbewerber*innen nach Syrien, dessen islamistische Regierung aktuell kurdische Streitkräfte attackiert hatte, abschieben zu wollen.

