Frauen müssen bislang in Belgien wie auch in Luxemburg bei der Todesfallversicherung tiefer in die Tasche greifen als Männer, das aufgrund ihrer um etwa fünf Jahre höheren statistischen Lebenserwartung. Gegen diese Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts, machte der belgische Konsumentenverband „Test-Achats“ mobil. Die Organisation kritisiert seit 1995 die Pauschalisierungen der Versicherer, die statt der individuellen Lebensführung ihre Tarife an unabbänderlichen Faktoren wie dem Geschlecht oder dem Alter bemessen. Dies soll nun anders werden: Zumindest Versicherungen nach Geschlecht, das entschied der Europäische Gerichtshof diese Woche, sind eine unzulässige Diskriminierung. Ab dem 21. Dezember 2012 sollen Frauen und Männern bei privaten Versicherungen keine unterschiedlichen Tarife mehr angeboten werden. Während die einen diese Entscheidung als historisches Urteil im Sinne der Gleichstellung sehen – kritisieren die Vertreter der Versicherungsbranche das Urteil. Zu befürchten ist, dass nun die Versicherer künftig zwar gleiche Tarife und Leistungen für Frauen und Männer anbieten – jedoch zu einem höheren Preis. Und dass die Tarife in Zukunft an sonstigen verhaltensbedingten Risikofaktoren bemessen werden, die Auswirkungen auf die Gesundheit und Lebenserwartung haben – wie zum Beispiel das familiäre und soziale Umfeld, das Arbeitsfeld, Freizeitaktivitäten sowie der Konsum von Genussmitteln und Drogen. Ob also dieses Urteil am Anfang einer Entwicklung steht, die Diskriminierungen abbaut oder im Gegenteil mehr Kontrolle und andere Diskriminierungen zur Folge hat, wird die Zukunft zeigen.
Weibliche Genitalverstümmelung in Luxemburg
Im Nachgang einer UNICEF-Studie zu weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) in Luxemburg, die im April 2026 veröffentlicht wurde, hatten die LSAP-Abgeordneten Claire Delcourt und Mars Di Bartolomeo eine parlamentarische Anfrage zum Thema gestellt. Vergangenen Montag erfolgte die Antwort, der sich neben den drei adressierten Minister*innen der...

