Genitalverstümmelung nein, Penisbeschneidung ja?

von | 24.04.2018

Anders als womöglich bald in Island, bleibt die Penisbeschneidung in Luxemburg weiterhin erlaubt. Das geht aus der Antwort von Lydia Mutsch auf eine parlamentarische Anfrage hervor.

© wikimedia commons

Sollte die Penisbeschneidung in Luxemburg verboten werden? Das wollen die DP-Abgeordneten Gusty Graas und Edy Mertens in einer parlamentarischen Anfrage wissen. Dazu verweisen sie auf einen Gesetzesentwurf, der gegenwärtig in Island diskutiert wird. Darin wird Beschneidung verboten, insofern sie keinem medizinischen Zweck diene. Beschneidung aus kulturellen oder religiösen Gründen, heißt es im Text, stelle nicht nur eine irreversible Körpermodifikation dar, sondern sei zudem mit der internationalen Kinderrechtskonvention unvereinbar. In Anbetracht dieses Gesetzesentwurfs wollen die luxemburgischen Abgeordneten von Gesundheitsministerin Lydia Mutsch wissen, ob sie die darin geäußerten Ansichten teile.

Dies scheint nicht der Fall zu sein. Was das Verbot weiblicher Genitalverstümmelung in Luxemburg betreffe, liege zurzeit ein Gesetzesentwurf vor, so Mutsch. Hierin werde in einem Kommentar präzisiert, dass Verstümmelungen bei Männern unter den Bereich der fahrlässigen Körperverletzung falle, die Penisbeschneidung jedoch nicht als Verstümmelung gelte. Diese müssen in jedem Fall jedoch von Ärzt*innen in einem Krankenhaus durchgeführt werden, Beschneidungen im Familienkreis sind verboten.

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