Antennen in Luxemburg
: Ein Trauerspiel

Wie Mobilfunkantennen 15 Jahre lang fast automatisch genehmigt wurden und was sich durch die jüngsten Maßnahmen ändert.

(Foto: Wikimedia / Paweł Michalik / CC BY-SA 2.5)

Angst vor den Strahlen, die von Mobilfunkantennen ausgehen? Seit kurzem genügt ein Blick auf die neuen Karten auf Geoportail.lu, um sich über die Feldstärke der benachbarten Antennen zu unterrichten und danach von allen Ängsten frei zu sein. Das zumindest wurde auf der Pressekonferenz vor zwei Wochen suggeriert, auf der der Staatssekretär für Umwelt das Hertz-Kadaster und andere Neuerungen im Bereich Mobilfunkantennen vorstellte. 
RTL.lu titelte sogar mit „Keng Gefor duerch d‘Strahlung“. Aber kann man in Sachen Mobilfunkstrahlung wirklich Entwarnung geben? Ein Blick auf über 15 Jahre Diskussion über die Antennen lässt erkennen, wo es Fortschritte gibt und wo nicht.

Der Mast hat immer Recht

Anfang der 2000er-Jahre versuchte das Umweltministerium, das Problem der Genehmigung von Mobilfunkantennen zu lösen. Dieses stellt ein Dilemma dar: Einerseits erwartet die Bevölkerung, dass Umwelt- und Gesundheitsschutz bei solchen Genehmigungen berücksichtigt werden. Andererseits ergibt sich aus den Bestimmungen zur EU-weiten Liberalisierung des Mobilfunkmarktes, dass zum Nutzen des freien Wettbewerbs und der flächendeckenden Versorgung fast jedes diesbezügliche Bauvorhaben genehmigt werden muss. Die DP-CSV-Regierung legte einen Grenzwert von 3 Volt pro Meter fest, den jede Antenne einzuhalten hatte. Dafür sollte dann die Genehmigung möglichst schnell erteilt werden (woxx 568).

Die damalige Regierung bezeichnete den Grenzwert als „streng“ – er sei um ein Vielfaches niedriger als der EU-weite Wert. Das wollten KritikerInnen – Mouvement écologique, Akut und die Grünen nicht gelten lassen. Im Namen des Vorsorgeprinzips plädierten sie für einen Grenzwert von 0,6 Volt pro Meter. Außerdem müsse im Sinne des Gesundheitsschutzes der Immissionswert, also die Gesamtstrahlung aller Antennen, berücksichtigt werden, nicht der Emissionswert für jede einzelne von ihnen.

Ein weiterer Gegenvorschlag war, den Wildwuchs von Antennen durch Planmaßnahmen einzudämmen. Insbesondere sollte die Mehrfachnutzung von Sendemasten vorgeschrieben werden, wenn mehrere Anbieter in einer Zone Antennen benötigen. Zu diesem Zweck schlugen die Grünen schon im Dezember 2000 die Erstellung eines „Plan sectoriel GSM“ zur Ausweisung möglicher Standorte vor.

2003 präsentierte die Regierung dann einen Plan sectoriel, der 2006 in Kraft trat. Dessen Zweck war allerdings nicht, den Bau von Antennen einzuschränken, sondern das Klagerecht der BürgerInnen zu beschneiden (woxx 681). In mehreren Fällen hatten die Gerichte die Baugenehmigungen für Antennen für ungültig erklärt, weil solche Anlagen in den Wohnzonen des Flächennutzungsplans (PAG) nicht ausdrücklich vorgesehen waren. Doch wie häufig in den westlichen Demokratien wurde die Staatsräson über die Rechtsstaatlichkeit gestellt, und die illegalen Antennen durften vorläufig weitersenden. Der nationale Plan sectoriel – verbindlich für die kommunalen PAGs – sollte mit einem Federstrich Antennen grundsätzlich erlauben und damit die Situation bereinigen.

Kleine grüne Verbesserungen

Die KritikerInnen – damals auch die oppositionnelle LSAP – liefen Sturm gegen dieses Vorhaben: Der Plan sectoriel sei ein „Plan ohne Plan“, und es sei inakzeptabel, dass Antennen unter einer bestimmten Sendeleistung von der Kommodo-Genehmigungsprozedur ausgenommen würden. Die Gerichte erklärten sowohl die Antennen als auch die neuen gesetzlichen Bestimmungen für illegal, worauf Kommunikationsminister François Biltgen in mehreren Anläufen versuchte, möglichst lasche Regeln für Genehmigungen durchzusetzen. Ohne Erfolg.

Nach über zehn Jahren des politischen und juristischen Chaos – in denen die Mobilfunknetze ungehemmt weiter ausgebaut wurden – nimmt nun die Dreierkoalition mit grüner Beteiligung einen neuen Anlauf. Wichtigste Verbesserung: Antennen mit einer Leistung ab 50 und bis 2.500 Watt durchlaufen eine Kommodo-Prozedur der Klasse 3 – also ohne öffentliche Anhörung. Zuvor galt das nur für Anlagen ab 100 Watt.

Stimmt es also, dass „Grün wirkt“, wie der Wahlkampfslogan der Partei bekundet? Ja, aber die Wirkung bleibt weit hinter grünen Forderungen zurück, wie zum Beispiel jener nach einer Kommodo-Prozedur für sämtliche Antennen. Auch der Plan sectoriel bleibt ein „Plan ohne Plan“, und am viel kritisierten Grenzwert wurde nichts geändert – außer, dass auf der Pressekonferenz behauptet wurde, er entspreche dem Vorsorgeprinzip. Einziger Lichtblick ist die Transparenz, die das Hertz-Kadaster bringen könnte, auch wenn die Umweltverwaltung selber zugibt, dass die dort gegebenen Informationen nicht für einen kritischen Vergleich geeignet sind. Und, zur Beruhigung: Bei den neu eingeführten, punktuellen Messungen wurde überall der Grenzwert eingehalten – natürlich nur der von 3 Volt pro Meter.

Pressekommuniqué des Umweltministeriums: www.environnement.public.lu/actualites/2017/09/27_antennes_gsm/index.html
Siehe auch: Mobilfunk-Strahlung
: „Die Situation ist unbefriedigend“


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