Am vergangenen Montag antwortete Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) auf eine parlamentarische Anfrage von Sven Clement (Piratepartei) zu der Software „Basis-Web“, die in Deutschland und Luxemburg zur Verwaltung von Gefangenendaten eingesetzt wird. Wie die woxx berichtet hatte, gibt es große Datenschutzbedenken bei dieser Software. (woxx 1819 und 1820) Damals hatte die Aktivistin Lilith Wittmann nach Informationen gefragt und sich dabei auf die Informationsfreiheitsgesetze jener 13 deutschen Bundesländer, die die Software einsetzen, berufen. Sie erhielt die Antwort: Luxemburg sei dagegen, die angefragten Informationen herauszugeben. Um die internationalen Beziehungen Deutschlands zu Luxemburg nicht zu gefährden, könnten folglich auch die Bundesländer dies nicht tun. Clement wollte wissen, weswegen Luxemburg dagegen war, „Dokumentationen, Dienstanweisungen, Verträge und Datenschutz-Dokumente“ bezüglich „Basis-Web“ zu veröffentlichten. Die Antwort Margues beruft sich auf die Argumentation des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW): Die Anfrage sei zu unpräzise, die öffentliche Sicherheit sowie die privaten Interessen der Entwicklerfirma Materna könnten gefährdet werden. Einen spezifischen, „luxemburgischen“ Grund gibt es jedoch nicht. Die Antwort entpuppt sich also als ein Zirkelschluss: Luxemburg war dagegen, weil deutsche Bundesländer dagegen waren, und die wiederum dagegen waren, weil Luxemburg dagegen war.
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