Burka-Verbot rechtskräftig

Gestern wurde ein Gesetz verabschiedet, das die Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum regelt. Alle Oppositionsparteien stimmten dagegen.

„Mäi Kierper, meng Kleeder, mäi Choix“

Etwa 15 Demonstrant*innen hatten sich gestern Nachmittag vor der Chamber versammelt. Anlass der Protestveranstaltung: die Abstimmung des Vermummungs-Gesetzes. „Nicht der Islam! Nicht der Staat! Frauen entscheiden selbst!“ war auf einem Plakat zu lesen, das Tréis Gorza in den Händen hielt. Bis zuletzt hatte sie den Kampf gegen das Gesetz nicht aufgeben wollen. Vor allem bei den Grünen gäbe es viele Frauen, die gegen ein Verbot seien, so Gorza. Kurz vor Betreten des Chambergebäudes danach gefragt, ob mit einer Gegenstimme von ihr zu rechnen sei, antwortete Josée Lorsché resigniert: „Du kennst doch meine Situation“.

In der Tat ist die Situation bekannt: Jahrelang hatte sich die Regierung gegen ein Vermummungs-Gesetz ausgesprochen. Dabei war man sich alles andere als einig. Im Januar 2017 dann wurde unter Berufung auf ein Gutachten des Staatsrats sowie ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ein Sinneswandel bekannt gegeben. Im August des selben Jahres wurde das Gesetzesprojekt vorgestellt, das dem Titel zufolge die Verschleierung des Gesichts regelt.

Als einen „faulen Kompromiss“ bezeichnete Fernand Kartheiser gestern zum wiederholten Male das Vorhaben der Regierung. Sowohl ADR als auch CSV forderten in ihren jeweiligen Entwürfen ein generelles Verbot. Kartheisers Kommentar ist so zu verstehen, dass nun ein Kompromiss zwischen einer gänzlichen Ablehnung und einem allgemeingültigen Verbot vorliegt – verbietet das Gesetz der Regierung doch die Gesichtsverhüllung nur an bestimmten öffentlichen Orten, wie Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern und im öffentlichen Transport.

Es gäbe Länder, in denen das „Phänomen“ wesentlich verbreiteter sei als in Luxemburg, so der LSAP-Abgeordnete Alex Bodry gestern in seiner Rede. Damit bezog er sich auf den Umstand, dass in Luxemburg nicht mehr als 16 Frauen leben, die einen Ganzkörperschleier tragen. Ein gesetzliches Verbot habe eine Einschränkung der persönlichen Freiheiten zur Folge, weshalb sich viele Länder mit einer solchen Entscheidung schwertäten. Hätte man es nicht besser gewusst, hätte man in dem Moment meinen können, dass Bodry gerade gegen ein Verbot argumentiert. Doch dann folgte die klarstellende Aussage, mit dem Verbot wolle die Regierung das Signal senden, dass vollverschleierte Frauen nicht zum luxemburgischen Gesellschaftsbild gehören.

Gegen ein gesetzliches Verbot der Gesichtsverhüllung sprachen sich allein Déi Lénk aus: „Keine Institution, ob privat, öffentlich oder religiös, sollte Gesetze über Frauenkleidung erlassen“, fasste David Wagner die Position seiner Partei zusammen.

Einzig der Entwurf der Regierung konnte sich gestern mit 32 zu 28 Stimmen durchsetzen. Damit ist Luxemburg eines von insgesamt sieben EU-Ländern, das über ein solches Gesetz verfügt.


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