Gestern wurde in der Chamber die Reform des Grundschulgesetzes gestimmt. Diese sieht unter anderem die Verkürzung des Referendariats von drei auf zwei Jahre vor. Des Weiteren werden künftig auch Kandidat*innen zum „Concours“ zugelassen, die erst drei Jahre Erziehungswissenschaften studiert haben. Auch eine Öffnung des Berufsfeldes ist vorgesehen: So können innerhalb der nächsten fünf Jahre auch Absolvent*innen anderer Studiengänge Grundschulehrer*in werden. Mit diesen Änderungen reagiert das Bildungsministerium auf den akuten Lehrkräftemangel im Grundschulwesen. Der Beruf soll wieder attraktiver, der Zugang flexibler und leichter werden. Doch das Gesetzesvorhaben stand von Anfang an unter Beschuss von Seiten der Oppositionsparteien und des SEW/OGBL. So hagelte es auch in der gestrigen Chamberdebatte reichlich Kritik. Durch die Referendariatsverkürzung werde sich die Zahl an neuen Lehrkräften zum kommenden Schuljahresbeginn zwar erhöhen – immerhin dürfen zugleich zwei Jahrgänge zum Concours antreten – doch im Herbst 2019 gebe es dafür wahrscheinlich wieder weniger Kandidat*innen, befürchtete die CSV-Abgeordnete Martine Hansen. Immer wieder wurde beanstandet, dass das Referendariat einer inhaltlichen Überarbeitung bedürfe, eine Verkürzung sei lediglich eine Scheinlösung. Das Gesetz wurde mit 32 Stimmen und 28 Enthaltungen verabschiedet.
Social : L’accalmie… pour l’instant
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