Heimunterricht wegen Coronamaßnahmen

154 Grundschüler*innen wurden 2020/2021 zu Hause beschult, 37 mehr als noch im Vorjahr. Wie Bildungsminister Claude Meisch (DP) diese Woche auf eine parlamentarische Anfrage von Josée Lorsché (Déi Gréng) antwortete, entschieden sich manche Eltern alleine deshalb für Heimunterricht, weil ihnen die hygienischen Maßnahmen in den Schulen entweder zu streng oder aber nicht streng genug waren. Mit Heimunterricht ist hier nicht etwa Fernunterricht gemeint: Es geht um Kinder, die gänzlich aus der Schule herausgenommen wurden und ausschließlich zu Hause von einem Erziehungsberechtigten unterrichtet werden. Seit 2009 ist der Heimunterricht in Luxemburg gesetzlich erlaubt. Dieser muss allerdings begründet und von einer Regionaldirektion genehmigt werden. Wie aus Meischs Antwort hervorgeht, gilt die Unzufriedenheit über die sanitären Maßnahmen als legitimer Beweggrund für einen solchen Schritt. In jedem Fall werde überprüft, ob die Eltern in der Lage seien, die Beschulung ihres Kindes zu gewährleisten. „Des contrôles réguliers ainsi qu’un suivi étroit des familles concernées permettent de soutenir les parents et de garantir que l’enfant est encadré de façon adéquate“, so Meisch weiter.


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