Klimaschutz als Grundrecht: Klimaklage bekommt Recht

Drei Klagen für den Klimaschutz lagen am Dienstag dem Europäischen Gerichtshof der Menschenrechte vor, nur eine war erfolgreich. Der Sieg des Vereins der KlimaSeniorinnen Schweiz macht anderen Kläger*innen trotzdem Hoffnung.

Es sei ein Sieg für alle Generationen. Erstmals bestätigte am 9. April ein auf Menschenrechte spezialisiertes Gericht das Recht auf Klimaschutz. (Bild: EPA/Leandre Duggan.)

Am 9. April schafften schweizerische Seniorinnen einen Präzedenzfall: Die Schweiz verstoße wegen unzureichender Klimamaßnahmen gegen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention eingefassten Grundrechte, so das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Es ist das erste Mal, dass „ein auf Menschenrechte spezialisiertes transnationales Gericht ein Recht auf Klimaschutz direkt bestätigt“, lobte Greenpeace das Urteil in einer Pressemitteilung. Damit errangen die 2038 Klägerinnen, die ihre Klage gegen die schweizerische Regierung im Jahre 2016 als Verein „KlimaSeniorinnen Schweiz“ einreichten, einen „historischen“ Sieg. Der Fall ist der erste geschlechtsspezifische Fall für den Klimaschutz in der Schweiz.

Neben Kleinkindern, chronisch Kranken und älteren Menschen insgesamt, würde die Schweiz mit ihrer klimapolitischen Untätigkeit vor allem ältere Frauen nicht genügend schützen. Sie seien bei häufiger und intensiver werdenden Hitzewellen am stärksten betroffen, begründete der Verein seine Klage. Der EGMR gab ihnen am Dienstag recht: Die Schweiz hat Artikel 8 der Konvention – das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens – verletzt.

Unter anderem nennt der Entscheid als Begründung das schweizerische CO2-Gesetz von 2011, das bis 2020 eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 20 Prozent gegenüber Werten von 1990 verlangte und sich nach dem damaligen Ziel der EU richtete. Dabei forderte die Wissenschaft zu der Zeit schon eine Verringerung um 25 bis 40 Prozent bis 2020. Das Ziel für 2020 – das die Schweiz zudem um 9 Prozentpunkte verfehlte – sei unzureichend gewesen, so das Urteil. Die älteren Frauen wurden demnach nicht genügend vor den Konsequenzen des Klimawandels geschützt. Die Schweiz müsse nun seine aktuellen Reduktionsziele für 2030 anpassen und stärkere Klimaschutzmaßnahmen einführen.

Da die Klage zunächst in der Schweiz aufgrund „unzureichender Erwägungen“ abgewiesen worden war und es keine Möglichkeit für ein weiteres legales Verfahren auf nationaler Ebene gab, habe die Schweiz auch das Recht der Seniorinnen auf ein faires Verfahren nach Artikel 6 verletzt.

Alle Europaratstaaten, auch Luxemburg, könnten nun „aufgefordert werden, ihre Klimapolitik zur Wahrung der Menschenrechte zu überprüfen“, so Martina Holbach von Greenpeace Luxemburg. Der Entscheid sei deshalb „von großer Bedeutung“ und werde die Erfolgsaussichten von anderen Klimaklagen erhöhen, sagte Cordelia Bähr, die leitende Rechtsanwältin der KlimaSeniorinnen.

Individuelle Opfereigenschaft fehlte

Dabei wies der EGMR am gleichen Tag mehrere individuelle Klimaklagen ab. Sechs Jugendliche aus Portugal, die, ähnlich der KlimaSeniorinnen, die klimapolitische Untätigkeit von 33 europäischen Staaten anklagten, wurden an die nationalen Gerichte verwiesen. Die Kläger*innen müssten sich erst durch die portugiesischen Instanzen klagen, bevor sie den EGMR anrufen könnten.

Andere Kläger*innen wurden wegen fehlender „Opfereigenschaft“ abgewiesen. Demnach seien weder Damien Carême, ein ehemaliger Einwohner und Bürgermeister der vom steigenden Meeresspiegel bedrohten französischen Gemeinde Grande-Synthe, noch vier KlimaSeniorinnen, die zusätzlich zur Klage des Vereins individuelle Klagen einreichten, ausreichend persönlich von der Klimakrise und Untätigkeit der Behörden betroffen, dass dies eine Verletzung ihrer Grundrechte darstelle.

Dennoch geben die Urteile auch individuellen Kläger*innen Hoffnung, wirft die Klimaanwältin Michaela Krömer in einer Pressemitteilung ein. Individuen müssten „sowohl persönlich als auch unmittelbar in einer Intensität betroffen [sein], die klar eine Verletzung seines Grundrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens im Sinne des Artikel 8 EMRK darstellt“. Laut Krömer ist dies etwa der Fall von Mex M., ein Kläger der an multipler Sklerose erkrankt ist. Bei steigender Hitze verschlimmern sich seine Krankheitssymptome zunehmend. Das Urteil der Klage, die Krömer gegen die österreichische Regierung eingereicht hat, steht noch aus. „Würde Mex M. Recht gegeben werden, könnte der EGMR Österreich dazu verpflichten, eine wirksame Beschwerdemöglichkeit zu schaffen, und auch mehr im Kampf gegen die Auswirkungen der Klimakrise für Betroffene zu tun“, hofft die Anwältin nach dem Urteil im Fall der KlimaSeniorinnen.


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