Kulturpolitik: Vier gewinnt?

Die luxemburgische Abgeordnetenkammer hat am Dienstag vier Gesetzesprojekte zum Kultursektor verabschiedet. Was ändert sich?

Hinter den Mauern der Abgeordnetenkammer wurden zwar Gesetze zur Unterstützung des Kultursektors verabschiedet, an Kritik und Sticheleien fehlte es aber auch nicht. (Foto: Ex13, CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons)

Am Nikolaustag hatte die Kulturkommission der luxemburgischen Abgeordnetenkammer alle Hände voll zu tun: Die Abgeordneten verabschiedeten vier Gesetzesprojekte, die sich auf den Kultursektor beziehen. Damit kommt die Kammer ein knappes Jahr vor den Wahlen einigen der 64 Forderungen aus dem Kulturentwicklungsplan 2018-2028 nach. Zwei davon betreffen Künstler*innen und Mitarbeiter*innen des Kultursektors direkt: die Anpassung der Sozialmaßnahmen für freiberufliche Kulturschaffende und die Wiedereinführung des „Congé culturel“.

Die Anpassung der Sozialmaßnahmen beginnt mit ihrer Umbenennung in „mesures de soutien“ und bringt vereinfachte Zugangsprozeduren zu finanziellen Beihilfen, besonders für Universitätsabsolvent*innen und Künstler*innen ab 55, sowie die Erhöhung der monatlichen Beihilfen und einen verlängerten Zeitraum für den Zugriff auf die bewilligten Gelder mit sich. Die Beihilfeberechtigung wird auf weitere kulturelle Berufsfelder ausgeweitet. Weiterbildungen und der Besuch pädagogischer Ateliers zählen mit Inkrafttreten des Gesetzes als Arbeitsnachweis im „Carnet de travail“ der Kulturschaffenden, der wiederum digitalisiert wird. Die 2020 gegründete „Union luxembourgeoise des associations du secteur culturel“ und der Schriftsteller*innenverband „A:LL Schrëftsteller*innen“ äußerten sich in ihren Kommentaren zum Gesetzesprojekt vorwiegend positiv.

Nathalie Oberweis (Déi Lénk) verwies in ihrer Redezeit auf Schwachstellen, beispielsweise darauf, dass Kulturpädagogik nicht als künstlerischer Beruf anerkannt ist. Die oft freischaffenden Betroffenen würden durch jedes Raster fallen. Die Abgeordnete pochte zudem darauf, die angepassten Beihilfen seien kein Ersatz für die faire Bezahlung der Künstler*innen. Hierfür müssten die bisher unverbindlichen Tarifvorschläge wie die der „Association luxembourgeoise des professionnels du spectacle vivant“ rigoroser durchgesetzt werden. Kulturministerin Sam Tanson (Déi Gréng) nannte in dem Kontext die Charte de déontologie für den Kultursektor: Die Unterzeichnenden verpflichten sich zur fairen Entlohnung der Kulturschaffenden. Die Charta wurde im Juni präsentiert, ein Großteil der luxemburgischen Kulturinstitutionen hat sie bereits unterzeichnet.

Damit nebenberufliche Künstler*in
nen überhaupt Aufträge annehmen können, stimmte die Kammer auch für die Wiedereinführung des „Congé culturel“. 1994 war er zur Professionalisierung der Kulturszene beschlossen, 2014 aber wieder abgeschafft worden mit dem Argument: „L’objectif d’une professionnalisation de la scène culturelle et artistique n’a pas été atteint par le biais de l’institution du congé culturel.“ Zwischen 1995 und 2014 wurden insgesamt 3.673 Anträge auf den kulturellen Sonderurlaub bewilligt. Der „congé culturel 2.0“ unterscheidet sich in einzelnen Punkten von dem damaligen Gesetzestext. Hatten die Künstler*innen früher im Laufe ihrer gesamten Karriere 60 Sonderurlaubstage zugute, können sie jetzt bis zu 12 Tage im Monat und bis zu 20 Tage über zwei Jahre hinweg beantragen. Das neue Gesetz schließt auch Freiwillige und administrative Mitarbeiter*innen ein, genauso wie Antragssteller*innen, die nicht in Luxemburg leben, aber seit mindestens sechs Monaten in die nationale Krankenkasse einzahlen. Früher war der Sonderurlaub ortsansässigen Kulturschaffenden vorbehalten. Die Kammer beschloss die Umsetzung des Gesetzes zwei Jahre nach dessen Inkrafttreten zu evaluieren.

Foto: Leeloo Thefirst

Namenswandel und Statuswechsel

Andere gestimmte Gesetzesprojekte wirken sich auf die Kulturinstitutionen selbst aus: Die sieben staatlichen Kulturinstitutionen (Nationalarchiv, Nationalbibliothek, Musée national d’histoire et d’art (MNHA), Nationalmuseum für Naturgeschichte, Service des sites et monuments nationaux, Centre national de l’audiovisuel, Centre national de littérature) werden neu organisiert, das Exportbüro „Kultur | lx“ wechselt seinen Status. Das Gesetz zur Reorganisation staatlicher Kulturinstitutionen geht mit der Umbenennung des MNHA einher: Das Museum heißt nach Inkrafttreten des Gesetzes „Musée national d’archéologie, d’histoire et d’art“, weil es über die größte archäologische Sammlung Luxemburgs verfügt. Das Gesetz stellt den staatlichen Kulturinstitutionen außerdem den Posten ein*er stellvertretenden Direktor*in in Aussicht. Das bisherige Gesetz aus dem Jahr 2004 sieht dies nicht vor. Begründet wird die Erweiterung mit den wachsenden Ansprüchen des Publikums und der Belegschaften sowie neuer Aufgabenfelder der Kulturinstitutionen. In dem Sinne stimmten die Abgeordneten dann auch einvernehmlich für die Entstehung von Kultur | lx als „établissement public“. Alle Abgeordneten sprachen sich für den Kulturrat aus, einige mit Blick auf die Diversifizierung der nationalen Wirtschaft. Der Kultursektor sei eine ökonomische Kraft, aus der Luxemburg unzureichend schöpfe. Kritiker*innen der Beteiligung des luxemburgischen Kultursektors an finanziellen Missionen der Regierung, wie etwa bei der Weltausstellung in Dubai, dürfte bei solchen Aussagen bange werden.

„Das ist das erste ‚établissement public‘ in der Kulturszene seit 2004“, betonte Tanson in ihrer Redezeit. „Das letzte war die Rockhal.“ Neu ist der Kulturrat beziehungsweise das Exportbüro nicht: Die Institution wurde bereits 2020 als „asbl de préfiguration“ lanciert, ähnlich wie die Exportbüros „Music:lx“ oder „Reading Luxembourg“, die als Vorläufer von Kultur | lx gelten und dem Kulturrat einverleibt wurden. Im Austausch mit der woxx gibt Djuna Bernard (Déi Gréng), Berichterstatterin des Gesetzesprojekts, keine klare Antwort darauf, was nach dem Statuswechsel mit den bereits eingestellten Mitarbeiter*innen passiert. Auf die Frage, ob die Arbeitsstellen neu ausgeschrieben werden oder die jeweiligen Personen ihre Position weiter ausüben können, schreibt sie: „Die Verantwortlichen des neuen ‚établissement public‘ werden nach den Prozeduren genannt, die im Gesetz stehen. Der Verwaltungsrat wird auf einen Vorschlag des Regierungsrates vom Großherzog ernannt. Diese Nominationen erfolgen erst, wenn das Gesetz gestimmt wurde.“

Der Verwaltungsrat soll aber weiterhin aus elf Personen bestehen. In dem Gesetzestext steht explizit, dass es sich dabei mindestens um je vier Personen per Geschlecht handeln soll. Zurzeit sind es sechs Männer und fünf Frauen. Warum zielt das Gesetz also nicht auf eine höhere Parität ab? Bernard schreibt dazu, die Kommission habe sich an bestehenden Gremien orientiert. Zwar sei die Frage berechtigt, aber: „Es gibt ja auch noch andere Kriterien, die für einen solchen Posten wichtig sind.“ Sie erwähnt die Expertise in verschiedenen Kunstsparten. „Mit einer strikten Quote könnte es schwer werden, ein spezifisches Profil zu finden, wenn es sich dabei nicht um einen Mann oder eine Frau handeln darf.“ Die Zahl qualifizierter Kandidat*innen sei hierzulande begrenzt, anders als in großen Ländern.

Oberweis freute sich jedenfalls über die allgemeine Strukturierung von Kultur | lx, denn die verhindere, dass „so etwas wie beim Film Fund“ passiere. Der luxemburgische Rechnungshof legte kürzlich seinen Bericht vor, laut dem es beim Fund unter anderem Interessenkonflikte und finanzielle Unstimmigkeiten gibt. Die Abgeordnetenkammer gab den Bericht 2019 nach dem Audit des Finanzberatungsunternehmens Value Associates über den Fund in Auftrag.

Auch wenn die Kammer hinter den Gesetzesprojekten steht, wirkte die generelle Debatte teilweise angespannt. Während die Kulturministerin ihren Kolleg*innen im Laufe der Debatte in der Kammer unterschwellig ein Desinteresse an den Reden zum Kultursektor vorhielt, stichelte Octavie Modert (CSV, ehemalige Kulturministerin) subtil gegen andere Akteur*innen. Eine ihrer Gesten könnte sich gegen ihren Parteikollegen Nico Pundel gerichtet haben. Modert zählte unterstützenswerte Musikrichtungen auf, darunter Metal. Dem Genre hängte sie ein langgezogenes „Yeah“ an, worauf die Kammer auflachte. Pundel, Bürgermeister der Gemeinde Strassen, hatte im September für Empörung gesorgt, als er die Veranstalter*innen eines Metal-Festivals in der Gemeinde kurzfristig durch verschärfte Auflagen zum Umzug zwang. Sie hätten ein Musikfestival angefragt. „Metal ist keine Musik“, bezichtigte er die Organisator*innen damals.


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