Vor einem Jahr befasste sich die Chamber mit zwei Petitionen zu LGBTIQA-Themen im schulischen Bereich. Nun zog sie Bilanz – eine Aufarbeitung der gesellschaftlichen Debatte fand jedoch nicht statt.

Für viele queere Menschen in Luxemburg war es ein belastendes Erlebnis: Im Juli 2024 ging die Petition von Hélder Rui de Almeida Neves, die jede Repräsentation von LGBTIQA-Themen aus dem Schulprogramm für Minderjährige streichen wollte, online. Schnell erreichte sie die damals für eine öffentliche Anhörung nötigen 4.500 Unterschriften. Auf den sozialen Netzwerken entflammten parallel Diskussionen, die von hasserfüllten Kommentaren nur so strotzten und altbekannte queerfeindliche Argumente perpetuierten (woxx 1798: „So net queer“) – für Betroffene eine äußerst bedrückende Situation.
Eine Gegenpetition, die eine größere Sichtbarkeit von LGBTIQA-Themen in der Schule forderte, hatte glücklicherweise noch mehr Erfolg. Die aggressiven Online-Diskussionen ebbten allerdings nicht ab – verschiedene Politiker*innen befeuerten sie zusätzlich mit entsprechenden Meinungsäußerungen auf social media. Vor einem Jahr fand die enttäuschende Debatte im Parlament (woxx 1832: „Sonntagsreden reichen nicht“) statt, bei der der Petitionär noch einmal seine Ansichten ungehindert ausbreiten und seine Forderung, die gegen Menschen- und Kinderrechte verstößt, bekräftigen konnte.
Ein Jahr nach dieser Debatte zogen die Familien- und die Bildungskommissionen der Abgeordnetenkammer nun am Mittwochmorgen Bilanz. Dabei kam vor allem die Regierung zu Wort: Einem kurzen Bericht von Gleichstellungsministerin Yuriko Backes folgte ein längerer von Claude Meisch (beide DP) und den ihm unterstellten Beamt*innen zu den geplanten LGBTIQA-spezifischen Inhalten in Schulen. Viel Zeit wurde darauf verwendet, die Idee für geschlechtsneutrale Toiletten in Neubauten vorzustellen – zu viel Zeit. Es ist ein Ärgernis, dass das zu einer 20-minütigen Diskussion über die baulichen Details von Sanitäranlagen ausuferte und die Abgeordneten darüber das große Ganze aus dem Blick verloren.
Seit Jahren herrscht Stillstand bezüglich LGBTIQA-Rechten in Luxemburg.
Während der Sitzung wurden aber tatsächlich auch wichtige administrative und pädagogische Neuheiten präsentiert: So können Schüler*innen in Luxemburgs Schulen ihren Vornamen ändern, auch wenn sie dies noch nicht auf administrativem Wege getan haben. Das gibt ihnen Zeit und Raum, ihre Identität zu entwickeln, und ermöglicht eine richtige Ansprache. Trans Menschen, die ihren Namen nach ihrem Schulabschluss geändert haben, können sich ein neues Diplom mit dem korrekten Namen ausstellen lassen. Für die Grundschule wird demnächst ein neuer Bildungsplan vorgestellt, in dem LGBTIQA-Themen obligatorisch vorgesehen sind. Meisch erinnerte auch daran, dass es für Lehrpersonal einschlägige Weiterbildungen und Informationsmaterialien gibt. „Mit der größten Normalität“ sollten LGBTIQA-Themen behandelt werden, betonten Meisch und Backes.
Das sind alles erfreuliche Neuerungen, die in vielen Fällen das Leben queerer Kinder verbessern. Die geschlechtsneutralen Toiletten – die erst einmal in einem Schulneubau umgesetzt werden – sorgten bereits am Mittwoch für Gegenreaktionen aus den Rängen der ADR, die die luxemburgische Identität an fehlenden Pissoirs zugrunde gehen sieht. Gut, dass sich die CSV-DP-Regierung nicht beirren lässt. Doch so wichtig kleine Schritte auch sind: Sie reichen nicht aus. Seit Jahren herrscht Stillstand auf der legislativen Ebene. Die „Rainbow Map“ der LGBTIQA-Organisation „Ilga Europe“ zeigt, wie viel es noch zu tun gibt. Zum Beispiel die Option für einen neutralen Geschlechtseintrag in offiziellen Dokumenten, aber auch im Familienrecht gibt es Baustellen. Da es weder ein Verbot von Operationen an Intersex-Babies und sogenannten Konversationstherapien gibt, sind queere Menschen in Luxemburg immer noch unzureichend geschützt.
Gegen Hassrede kündigte Backes zwar eine verstärke Zusammenarbeit mit diversen Organisationen an, doch die Rolle von Parlament und Politik wurde nicht aufgearbeitet. Die Chamber muss sich die Frage gefallen lassen, ob sie eine Petition, die auf LGBTIQA-Feindlichkeit und Vorurteilen basiert, wirklich zur Unterschrift freigeben muss. Ungeklärt bleibt zudem, wie sie mit Abgeordneten umgehen will, die Hass auf LGBTIQA-Personen als Mittel, Wähler*innen zu gewinnen, nutzen. Diskussionen über politische Maßnahmen sind wichtig – aber Diskussionen, die die Existenz von Personengruppen infrage stellen, dürfen nicht toleriert und als Meinungsäußerungen verharmlost werden.

