Pan-Gesetz: Linkes Misstrauen

von | 07.11.2016

Flexiblere Arbeitszeiten – dafür mehr Urlaub. Déi Lénk zeigen sich von der Reform der Pan-Regelungen trotzdem enttäuscht.

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(Bildquelle: Bundesarchiv)

Am 14. November ist es soweit, dann soll im Rahmen des „Luxembourg Sustainability Forum“ und unter Federführung von Jeremy Rifkin die Strategie zur 3. Industriellen Revolution in Luxemburg vorgestellt werden. Industrielle Revolution heißt für die einen Abbau von Arbeitsplätzen, für die anderen sprunghafte Steigerung der Produktivität und damit genug Spielraum für eine alle betreffende Verkürzung der Arbeitszeit – bis hin zum gänzlichen Ende der Arbeit, das Rifkin herbeisehnt.

Ein Blick ins Geschichtsbuch wirkt aber ernüchternd: Die letzte per Gesetz geregelte Reduzierung der Arbeitszeit datiert vom Herbst 1970. Damals war der Berichterstatter Jean Spautz (CSV) überzeugt, dass die einzuführende 40-Stunden-Woche mit 5 Arbeitstagen à 8 Regelarbeitsstunden nur wenige Jahre Bestand haben würde. Namhafte Wissenschaftler sähen voraus, dass schon 1985 die Menschen nur mehr 30 Stunden in der Woche zu arbeiten brauchten, und das auch nur 40 Wochen im Jahr und nur während 35 Jahren ihres Lebens.

Doch die Geschichte verlief etwas anders: 1985 war Spautz Minister mit einem 16-Stundentag, und alle weiteren Diskussionen zur Arbeitszeitverkürzung fielen der neoliberalen Welle zum Opfer, die aus angelsächsischen Landen nach Europa herüberschwappte.

Erst 1999 kam es zu strukturellen Veränderungen im Rahmen des sogenannten Pan-Gesetzes. Nicht um die Arbeitszeit zu reduzieren, sondern um sie zu flexibilisieren und damit den Arbeitgebern einen Anreiz zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu geben. Hieraus erklärt sich auch der Name: Plan d’action national (contre le chômage).

Damals wurde eine allgemeine Referenzperiode von einem Monat beschlossen. Innerhalb eines Monats konnte sich die Arbeitszeit an einzelnen Tagen bis auf 10 Stunden und in einer Woche bis auf 48 Stunden belaufen – solange im Monats-Schnitt die 40-Stundenwoche und der 8-Stundentag eingehalten wurden.

Laut EU-Recht darf die Referenzperiode bis zu vier Monate ausgedehnt werden. Noch-Arbeitsminister Nicolas Schmit hat vor dem letzten Sommer ein entsprechendes Gesetzesvorhaben deponiert. Bei den Arbeitgebern holte er sich dafür allerdings Rüffel, weil er die größere Flexibilisierung mit einer Verlängerung des Jahresurlaubs verband. Ein Betrieb, der seine Referenzperiode auf vier Monate ausdehnen will, muss zum Ausgleich dreieinhalb zusätzliche Urlaubstage zugestehen. Zudem werden Stunden, die über den Arbeitsplan hinaus geleistet werden müssen, ab der 3. Stunde mit einem Zusatzurlaub von 1,2 Stunden kompensiert.

Unkontrollierbar

Doch auch die Gewerkschaften müssen sich die neuen Regelungen etwas genauer ansehen, denn sie sind nur auf den ersten Blick arbeitnehmerfreundlich. Das zumindest meinen Serge Urbany, arbeitspolitischer Sprecher von „déi Lénk“, und Marc Baum, Mitglied des zuständigen Ausschusses im Parlament, die beide auch die Chambre des salariés hinter sich wissen.

Zum einen, so ihre Bedenken, schwäche die Generalisierung auf vier Monate die Position der Gewerkschaften, die bislang verlängerte Referenzperioden nur im Rahmen von Kollektivverträgen und wenn es genügend Kompensationen gab zuzulassen brauchten. Jetzt ist deren Zustimmung nur mehr erforderlich, wenn die Referenzperiode noch zusätzlich ausgedehnt werden soll. Damit sind andere Vergünstigungen im Rahmen der Arbeitszeitregelung kaum mehr verhandelbar.

Für Betriebe ohne Kollektivvertrag – für die diese neuen Pan-Regelungen eigentlich hauptsächlich gedacht waren – besteht sogar die Befürchtung, dass die im neuen Gesetz vorgesehenen Gegenleistungen gar nicht zum Tragen kommen. Um feststellen zu können, welche Regelarbeitszeiten für einzelne Angestellte gelten und ob diese über Soll beansprucht werden, braucht es einen sogenannten Pot – plan d’organisation du travail. Der ist im Gesetz vorgeschrieben, sein Fehlen wird aber nicht sanktioniert.

Die alten Regelungen laufen zum 31.12 aus, weshalb ein gewisser Handlungsdruck besteht. Déi Lénk wollen jetzt erst einmal das Gutachten des Staatsrates abwarten, um dann mit konkreten Änderungsanträgen das Schlimmste zu verhindern.

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