Platzverweis: Fraglicher Bedarf

von | 08.05.2017

Die Zahl der Personen, die in den letzten vier Jahren von der Benutzung eines öffentlichen Transportmittel ausgeschlossen wurden, ist verschwindend gering, wie aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der LSAP-Abgeordneten Claudia Dall’Agnol. Sie wollte wissen, wieviele Personen in den Jahren 2013 – 2016 von einer solchen Maßnahme betroffen waren. Laut Gesetz kann eine Person des Zuges oder Busses etc. verwiesen werden, wenn sie die allgemeine Sicherheit bedroht oder ein aggressives Verhalten an den Tag legt. Es ist zudem möglich, einer Person für eine Dauer von maximal einem Jahr den Zugang zum öffentlichen Transport zu verweigern. In den vier von François Bausch angeführten Fällen wurden die Personen eines Zuges verwiesen, weil sie in dessen Innenraum geraucht, auf die Sitze uriniert, oder das Personal beleidigt oder physisch bedroht hatten. In drei Fällen zog das einen langfristigen Ausschluss nach sich. In seiner Antwort betont Bausch die Schwierigkeit der Umsetzung des Gesetzes. Während ein kurzfristiger Platzverweis noch leicht umsetzbar sei, könne im Fall eines langfristigen dessen Einhaltung kaum überprüft werden. Die angegebenen Zahlen lassen die Notwendigkeit der Einführung eines Platzverweises, wie ihn CSV, ADR, DP und Polizeigewerkschaft verlangen, als noch zweifelhafter erscheinen. Auf öffentlichen Plätzen dürfte die entsprechende Überprüfung fast undurchführbar sein.

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