Referendum 1937 (Teil 2): Der Weg zum Maulkorbgesetz

Mit einer breiten Mehrheit stimmte das Luxemburger Parlament 1937 für ein „Ordnungsgesetz“, das zum Ziel hatte, die Kommunistische Partei zu verbieten. Wie es dazu kam und weshalb das Gesetz im anschließenden Referendum gekippt wurde, darauf geht der zweite Teil unserer Serie ein.

Zénon Bernard (1893-1942), Präsident der Kommunistischen Partei. Bernard wurde 1940 von der Gestapo verhaftet, er überlebte das Gefängnis in Nazi-Deutschland nicht. (Quelle: maitron.fr)

Am 9. November 1933 verkündete Staatsminister Joseph Bech von der Rechtspartei (RP) im Parlament: 
„[E]n ce moment nous sommes en train d’examiner les mesures à prendre contre les partis qui, ouvertement, proclament que leur intention est de renverser par tous les moyens l’ordre des choses établi chez nous.“ Auf die Nachfrage des Abgeordneten René Blum von der Arbeiter-Partei (AP), Bech möge präziser werden, antwortete dieser: „Il s’adresse au parti communiste.“ Der Beginn der Debatte um ein „Ordnungsgesetz“ wird allgemein mit diesem Datum angesetzt. Es sollte allerdings noch bis 1935 dauern, ehe es zu konkreteren Schritten seitens der Regierung kam. In den ersten Monaten dieses Jahres wurde nicht nur das sogenannte „Vollmachtengesetz“ vom Luxemburger Parlament verabschiedet, das es der Regierung in manchen Fragen erlaubte, an der Kammer vorbei Maßnahmen zu treffen (siehe den ersten Teil der Artikelserie in woxx 1677: Das Erbe von 1919). Am 2. Mai reichte Staatsminister Bech zudem den Entwurf zu einem Gesetz „ayant pour objet la défense de l’ordre politique et social“ ein.

Erste Spuren des Ordnungsgesetzes

Bei Bechs Ankündigung im Herbst 1933 waren die Arbeiten an seinem Projekt also bereits im Gange. Der Zeitgenosse Henri Koch-Kent setzte dessen Ursprünge sogar noch früher an: „Fin 1932, à la suite d’indiscrétions, le bruit se répand que Bech avait ordonné à des fonctionnaires de son département d’étudier la possibilité de dissoudre le parti communiste luxembourgeois. (1) Das Projekt wurde also bereits vor dem Machtantritt Hitlers angedacht, und lange bevor es der Kommunistischen Partei (KP) bei den Teilwahlen von 1934 gelang, ein Parlamentsmandat zu erringen. Was genau Bechs Vorhaben auslöste, dazu gibt auch heute noch keine Klarheit. Der bereits in den 1920er-Jahren in konservativen Kreisen grassierende Antikommunismus, der durch das seit 1931 erkennbare Erstarken der kommunistischen Bewegung auch in Luxemburg zusätzlich Auftrieb bekam, spielte jedoch vermutlich eine wichtige Rolle.

So schrieb der als antikommunistisch bekannte Joseph Bech im März 1933 in einem vertraulichen Brief an den Kommandanten der Luxemburger Streitkräfte, er habe erfahren, dass die kommunistischen Parteien des Saarlands, Elsass-Lothringens und Luxemburgs unter einer Leitung vereinigt werden sollten, und wollte „d’urgence“ weitere Informationen zu dieser Sache haben. In einer Stellungnahme des Außenministeriums an die französische Gesandtschaft zu dieser Frage hieß es: „Les autorités luxembourgeoises surveillent de près les agissements du parti communiste luxembourgeois“. (2) Im Oktober machte Bech den Kommandanten darauf aufmerksam, dass in Asselborn im Norden des Landes der Tierarzt Karl Bettinger eine kommunistische Zelle gründen wolle. Aus der Antwort ging allerdings hervor, dass der Mann allgemein eher belächelt wurde. (3) Bechs Briefe zeigen jedoch seine starke Besorgnis gegenüber der erstarkenden kommunistischen Bewegung.

Zénon Bernard, erster kommunistischer Abgeordneter, bei der Verlesung der einzigen Rede, die er im Parlament halten durfte. Sein Mandat wurde ihm mit dem Argument aberkannt, dass er Sozialhilfe beziehe. (Quelle: Chambre des députés)

Nachdem die russische Revolution 1917 dem Zarenregime in Russland ein Ende gesetzt hatte, wurde die bolschewistische Version des Kommunismus eine Realität und die neugeschaffene Sowjetunion begann mit der Verstaatlichung der Produktion und des Eigentums. Dies versetzte in Europa viele in Schrecken. Auch der Antikommunismus hatte sich bereits seit dem Ende des Ersten Weltkriegs verbreitet, manche Länder, vor allem osteuropäische autoritäre Regimes, hatten antikommunistische Gesetze eingeführt. Aber auch in den westlichen liberalen Demokratien wurde darüber nachgedacht, wie die „kommunistische Gefahr“ zu bannen sei. In Bechs Staatsministerium, in dem an der Vorlage für ein „Ordnungsgesetz“ gearbeitet wurde, holte man sich zum Beispiel Inspiration bei tschechoslowakischen, österreichischen oder schweizerischen Gesetzestexten. (4)

In Deutschland wurde 1932 über ein Verbot der kommunistischen Partei diskutiert. Im Nachbarland Belgien gab es mehrere antikommunistische Organisationen, die einen starken politischen Einfluss ausübten. Aufwind bekam die antikommunistische Bewegung durch politische Entwicklungen in Europa, die im rechten Lager bedrohlich erschienen, wie etwa der Sturz der spanischen MIlitärdiktatur und ihre Ersetzung durch eine sozialliberale Republik 1931. Unterstützt wurden antikommunistische Tendenzen durch konservative Wirtschaftskreise: Ihnen war eine starke Arbeiterbewegung, die den Ausbau der Sozialgesetzgebung forderte, ein Dorn im Auge.

Die kommunistische Partei 
als Zielscheibe

In Luxemburg hatten die Teilwahlen vom 7. Juni 1931 noch keinen besonders großen elektoralen Fortschritt der KP gezeigt. Im Wahlbezirk Süden erzielte sie 5,5 Prozent und errang keinen Sitz, im Zentrum erreichte sie gar nur 1,3 Prozent. Dennoch scheint Bech befürchtet zu haben, das Blatt könnte sich wenden, denn im Februar 1934, kurze Zeit vor den für den 3. Juni angesetzten Wahlen in den Bezirken Süden und Osten, traf er eine Maßnahme, die für Luxemburg unerhört war: Er ließ eine Untersuchung gegen die beiden kommunistischen Primärschullehrer Dominique Urbany und Jean Kill anstrengen, mit dem Zweck, diese wegen ihrer politischen Aktivität als Lehrer abzusetzen. Es kam zu Protesten von verschiedenen Seiten, besonders von der fortschrittlichen Lehrergewerkschaft.

Ungeachtet dessen erschien drei Wochen nach den Wahlen, bei denen es der KP gelungen war, im Süden 7,3 Prozent und damit einen Sitz einzufahren, am 27. Juni der entsprechende Beschluss des Staatsministers: Die beiden Lehrer wurden ihres Amtes enthoben und der mit diesem verbundenen Pensionsrechte beraubt.

Auch das Gemeinderatsmandat in Esch-Alzette wollte man Zénon Bernard im November 1934 nachträglich entziehen. Die kommunistischen Ersatzkandidaten kündigten an, dass sie, falls notwendig, nachrücken würden. (Quelle: ANLUX, M-00325)

Obwohl also die Idee eines Ordnungsgesetzes, das die Kommunistische Partei verbieten sollte, bereits vorher bestand, dürfte der Wahlerfolg der KP dem Vorhaben Bechs neuen Auftrieb gegeben haben. Da man nun aber sozusagen den Zug verpasst hatte und ein solches Gesetz noch nicht vorlag, wurden schwere Geschütze aufgefahren, um das demokratisch erworbene Mandat des Kommunisten Zénon Bernard im Nachhinein für ungültig zu erklären. Zunächst verkündete das Sprachrohr der RP, das katholische „Luxemburger Wort“, am 7. Juni 1934, den Marxismus „erledigen“ zu wollen. (5) In diesem Bestreben wurde die RP wohl noch bestärkt, als die KP bei den Gemeindewahlen am 14. Oktober desselben Jahres drei Gemeinderatsposten in den Südgemeinden Esch, Rümelingen und Sanem errang.

Als die Kammer wenige Wochen später zusammentrat, wurde die Wahl Bernards zum Abgeordneten tatsächlich durch eine Parlamentsmehrheit annulliert. Bernard meinte später bei einer öffentlichen Versammlung: „Nach den Kammerwahlen sagte niemand ein Sterbenswörtchen, dass meine Wahl als Abgeordneter nicht validiert werde. Einige Tage vor der Eröffnung der Kammer sandte die klerikale Fraktion eine Delegation in die Regierung, damit meine Wahl nicht validiert werden solle. Nach 6 Monaten hat man endlich eine Ursache gefunden, mich nicht an den parlamentarischen Arbeiten teilnehmen zu lassen.“ (6) Die zunächst angegebene Ursache war jedoch nicht Bernards kommunistische Aktivität, sondern die Tatsache, dass er von 1931 bis April 1934 über längere Zeit vom Armenbüro Sozialhilfe bekommen hatte. Tatsächlich sahen Verfassung und Wahlgesetz vor, dass solchermaßen Unterstützte vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen seien.

Die Rechnung der Mehrheitsparteien konnte jedoch nicht aufgehen, da bei einem Ausscheiden Bernards dem Nächstgewählten auf der KP-Liste das Mandat zugestanden hätte. Erst nachdem man erfolglos auch die nachfolgenden Namen auf der Liste hinsichtlich etwaiger Irregularitäten überprüft hatte, ließ die eingesetzte parlamentarische Untersuchungskommission die Katze aus dem Sack und erklärte in der Kammersitzung vom 27. November 1934 die KP für nicht verfassungskonform, da sie das existierende System umstürzen wolle. In seiner einzigen Rede im Parlament wies Zénon Bernard an diesem Tag nicht nur auf die Inkongruenz der Argumentation der Mehrheitsabgeordneten hin, sondern auch darauf, dass die Kammer über ihr Mandat hinausging, das lediglich darin bestand, den korrekten Ablauf der Wahl zu prüfen. (7)

Da Bernard auch in den Escher Gemeinderat gewählt worden war, wurde er vom liberalen Innenminister Norbert Dumont auch dort unter Verweis auf den Bezug von Sozialhilfe wieder hinauskatapultiert. Während der Staatsrat das Argument in einem Gutachten im Fall der Landeswahlen anerkannte, bekam der Kommunist mit seinem Einspruch betreffend die Kommunalwahlen beim Streitsachenausschuss des Staatsrats Recht und erhielt sein Gemeinderatsmandat zurück.

Ordnungsgesetz und Referendum

Doch Bech gab nicht auf: Am 2. Mai 1935 legte er dem Parlament sein Gesetzesprojekt „zum Schutze der politischen und sozialen Ordnung“ vor. Nun begann eine Zeit, in der sich zunehmend Widerstand gegen das „Maulkorbgesetz“ formierte. Es kam zu einer selten gekannten Mobilisierung in Luxemburg, zahlreiche lokale Aktionskomitees entstanden, die in unzähligen öffentlichen Versammlungen auch in den abgelegensten Winkeln des Landes vor den Folgen des Gesetzes warnten.

Auch politisch war das Spektrum dieser Bewegung breit, es reichte von der KP bis zu der rechtspopulistischen „Nationaldemokratischen Partei“ Leo Müllers. Zugleich jedoch führte das Projekt zu einer starken gesellschaftlichen Polarisierung und entzweite besonders linke und liberale Parteien und Vereine intern. Wohl setzte sich die Arbeiter-Partei gegen das Maulkorbgesetz zur Wehr – von gemeinsamen Aktionskomitees mit der KP wollte ihr dominierender Gewerkschaftsflügel allerdings nichts wissen: Nicht nur, dass die AP-Parteiführer selbst einen ausgeprägten Antikommunismus pflegten; eine gemeinsame Aktion hätte die zunehmende Zusammenarbeit mit den christlichen Gewerkschaften in Frage gestellt.

Der Traum der KP von einer linken Einheitsfront oder gar einer Volksfront-Regierung, wie sie in Frankreich Wirklichkeit wurde, war in Luxemburg also keine Option. Bei den Radikal-Liberalen (RL) unterstützte die Parteiführung die Regierungslinie; Abgeordnete wie Marcel Cahen, die früher demokratische Prinzipien hochgehalten hatten, ordneten sich sang- und klanglos unter. Manche linksliberale Intellektuelle gingen dagegen auf Distanz zur Partei und wurden, wie etwa der Publizist Frantz Clément, zentrale Figuren der „Nein“-Bewegung.

Die Kampagne zum Referendum von 1937 war der Höhepunkt einer monatelangen, äußerst polarisierten Debatte zum Maulkorbgesetz. Beide Lager kämpften auch mit modernen grafischen Mitteln: Das Plakat links stammte von Émile Probst [repr. Bibliothèque nationale du Luxembourg], das Poster rechts von Raymon Mehlen [repr. 50 Joer Maulkuerw] (beide professionelle Grafiker).

Keine Volksfront

Doch derweil die Diskussionen nicht abebbten, schien Bech erstaunlicherweise nicht entschlossen, das Gesetz nun um jeden Preis durchzudrücken. So berichtete der amerikanische Botschafter George Platt Waller im Mai 1936, Bech habe auf seine Frage zum Stand des Gesetzesprojekts geantwortet, „that the bill will not be brought before the Chamber in any immediate future, and in its present form may never go any further. He added that he could have carried it through the Chamber very comfortably last spring, but his Government had other matters which it desired given priority […].” (8) Weshalb auf Seiten der Regierung und des Parlaments den Worten keine Tat folgten, ist unklar. Jedenfalls dauerte es bis 1937, ehe ein spruchreifes Gesetzesprojekt vorlag.

Nach unzähligen Änderungen empfahl die von der Parlamentsmehrheit kontrollierte Zentralsektion am 16. April, das Gesetzesprojekt anzunehmen – und erklärte sich sogar mit der Forderung der Gewerkschaften einverstanden, es zugleich einem Referendum zu unterziehen: „[P]our bien démontrer à quel point le projet correspond aux idées de la grande majorité du peuple luxembourgeois, la section centrale n’hésite pas à proposer à la Chambre et au Gouvernement l’organisation d’un referendum consultatif, devant permettre à tous les Luxembourgeois […] de se prononcer pour la défense de la Constitution à l’encontre de tous mouvements révolutionnaires et subversifs”.(9) Tatsächlich hatte Bech eine Woche zuvor dem Vorschlag einer Gewerkschaftsdelegation zugestimmt, ein Referendum einzusetzen.

Weshalb er sich zu diesem riskanten Schritt bereit erklärte, darüber gibt es nur Spekulationen. In den historischen Aufarbeitungen wurden eine Reihe möglicher Faktoren ins Spiel gebracht, darunter die Fehleinschätzung Bechs über die Haltung der Bevölkerung und die Vorstellung, mit dem Referendum die Wahlen gewinnen zu können, die zeitgleich in den Bezirken Zentrum und Norden stattfinden sollten. Tatsächlich glaubte man im rechten Lager noch im April, man werde das Referendum haushoch gewinnen. Vielleicht dachte man dabei an das Referendum von 1919, als die RP schon einmal die Wählergunst auf ihre Seite gebracht hatte. Mit dem „Luxemburger Wort“, das erneut die Werbetrommel rührte und die Leser und gezielt auch Leserinnen bearbeitete, glaubte man, ein schlagendes Instrument für die Durchsetzung des „Ja“ zu besitzen. Erst sehr spät begann auch die RP, vor Ort Überzeugungsarbeit zu leisten.

Am 23. April 1937 wurde das Maulkorbgesetz mit einer breiten Mehrheit vom Parlament angenommen. Das Referendum fand am 6. Juni statt. Der Propagandaerfolg für die Rechte von 1919 sollte sich jedoch nicht wiederholen, auch wenn mit 50,67 Prozent der gültigen Stimmen der Vorsprung des „Nein“ denkbar knapp ausfiel. Der Ausgang der Abstimmung hat möglicherweise damit zu tun, dass die Gegner des Projekts bereits mehr als ein Jahr vor dem Referendum gegen das Ordnungsgesetz Sturm zu laufen begonnen hatte. Dabei wurden über das eigene politische Lager hinaus neue Zielgruppen erreicht, auch innerhalb rechter Kreise.

Bechs Niederlage

Die Zeiten hatten sich jedoch auch geändert, was das Wahlverhalten in der Bevölkerung anging. Während die AP erstarkte, geriet der politische Katholizismus zunehmend in die Defensive. Der Antikommunismus von RP und RL und ihre zweifelhaften Methoden, um die kommunistische Partei auszuschalten, fanden nicht unbedingt Anklang. Besonders die Ausgrenzung Zénon Bernards aufgrund seiner Sozialhilfebezüge dürfte in einer Zeit der wirtschaftlichen Not auch in der christlichen Arbeiterschaft kritisch gesehen worden sein. Schließlich wird die Tatsache, dass Hitler-Deutschland immer mehr zu einer konkreten Bedrohung für die Unabhängigkeit Luxemburgs wurde, von vielen als bedrohlicher wahrgenommen worden sein als die recht theoretische „rote Gefahr“.

Nach dem unerwarteten Ausgang des Referendums und dem Scheitern der Regierungskoalition bei den Wahlen entschied sich Bech zunächst, mit seiner Regierung zurückzutreten. In einer Unterredung mit dem deu-n Gesandten von Radowitz meinte er, das „Nein“ dokumentiere nicht ein Sympathisieren mit dem Kommunismus, sondern eine „Unzufriedenheit mit der derzeitigen Regierung, die sich in ganz besonderer Schärfe gegen seine eigene Person richte“. Er werde auf keinen Fall die Neubildung der Regierung annehmen, da er „in dem jetzigen Augenblick nicht der richtige Mann wäre, im die politische Erregtheit wieder zu beruhigen“. (10)

Jedoch insistierte Großherzogin Charlotte, dass die Regierung weiterhin im Amt bleiben solle, und auch Bech selbst schien sich schnell von seiner Niedergeschlagenheit zu erholen. Die Frage war nun, wie sich die anderen Parteien, und vor allem die durch die Wahlen sehr gestärkte AP verhalten würden. Die Liberalen zeigten sich bereit zu einer Drei-Parteien-Koalition. AP-Führer Pierre Krier jedoch ließ Bech wissen, dass eine Diskussion verfrüht sei, solange die Regierung nicht zurücktrete. Erst Mitte Juli zeigte sich die Regierung bereit, sich zurückzuziehen, um den Weg zu Koalitionsverhandlungen freizumachen.

Das geplante Maulkorbgesetz inspirierte Albert SImon, den Zeichner des „Tageblatt“, zu einem „Bilderbuch“, in dem vor allem Staatsminister Joseph Bechs Furcht vor der „roten Gefahr“ dargestellt wurde. (Quelle: E Billerbuch fir de Wieler)

In ihrem „Memorandum zu einem Arbeitsprogramm“ schlug die AP Ende Juli vor, die Bestimmungen über den Verlust des Wahlrechts bei Unterstützung durch Sozialämter zu reformieren, das Instrument des Referendums besser zu regeln und „für alle Fragen nationalen Charakters“ obligatorisch zu machen. Zudem forderte man in den Koalitionsverhandlungen, den beiden abgesetzten kommunistischen Lehrern solle eine Neuanstellung beim Staat in Aussicht gestellt werden. Dies verschreckte die RP erstaunlicherweise nicht, wohl aber andere AP-Forderungen, etwa im Bereich der Religionsausübung. Für die AP hingegen war Bech nicht mehr tragbar. Am 7. November wurde schließlich eine Drei-Parteien-Koalition unter dem neuen Staatsminister Pierre Dupong gebildet. Bech behielt sein Amt als Außenminister.

Das Maulkorbgesetz fügt sich in eine Reihe von demokratiefeindlichen Maßnahmen der 1930er-Jahre ein, die unter der Regierung Bech getroffen wurden: Ausweitung und systematische Nutzung der Vollmachtengesetze, faktisches Politik- und Berufsverbot für kommunistische Aktivisten, immer restriktivere Maßnahmen im Einwanderungs- und Naturalisierungsrecht, was sich fatal auf die aus Deutschland flüchtenden, meist jüdischen Verfolgten auswirkte. Mit dieser Politik verbunden war auch eine zunehmende Kritik am Parlamentarismus und das Werben für eine berufsständische Ordnung auf christlicher Grundlage, die den demokratischen Prinzipien der Verfassung von 1919 diametral gegenüberstand. (11)

Insbesondere die Geschichte des Ordnungsgesetzes zeigt, dass es zu einem Schulterschluss zwischen dem klerikalen Flügel der RP, die dem geistlichen Parteichef Jean Origer unterstand, und ihrem konservativen Wirtschaftsflügel, repräsentiert durch den eigentlich wenig kirchentreuen Staatsminister, gekommen war. Bech brauchte die Klerikalen und ihr „Luxemburger Wort“, um sich an der Macht zu halten. Der Publizist Marcel Engel urteilte später: „Antikommunismus […] ersetzte vorteilhaft fehlende Christlichkeit.“ (12) Beide Flügel einte aber nicht nur ein starker Antikommunismus, sondern auch der Wunsch, demokratische Partizipation zugunsten der Handlungsfreiheit der Regierung zu beschneiden. War damit auch das Referendum als politisches Instrument vom Tisch? Dazu mehr im letzten Teil der Serie.

Fußnoten :
(1) Henri Koch-Kent, Rétrospective historique, in, 50 Joër Maulkuerw, 1987, o. S.
(2) ANLUX, AE-03732, Staatsminister Bech an den Major-Kommandanten, 22.3.1933; Außenministerium an die französische Gesandtschaft in Luxemburg, 30.3.1933.
(3) ANLUX, AE-03732, Bech an Major-Kommandanten, 24.10.1933; Antwort mit Bericht des Öffentlichen Sicherheitsdienstes vom 3.11.1933.
(4) ANLUX, ET-265, Gesetz vom 19.3.1923 zum Schutze der ˇcechoslovakischen Republik.
(5) Die Aufgabe der Zukunft, in: 
Luxemburger Wort, 7.6.1934, S. 3.
(6) Archives municipales Esch-Alzette, Polizeibericht zur KP-Versammlung vom 11.11.1934 in Rodingen.
(7) Comptes rendus des séances de la Chambre des Députés (CR-ChD), 27.11.1934, S. 119-120.
(8) Universität Luxemburg, Privatbibliothek Gilbert Tausch, 01 07 02 03, Brief von 
Platt Waller an den Staatssekretär in Washington, 19.5.1936.
(9) ANLux, CdD-2583, Rapport de la 
Section centrale, 16.4.1937.
(10) CdZ-A-6611, Bericht des Gesandten 
von Radowitz vom 11.6.1937.
(11) Wagener, Renée, Die jüdische Minderheit in Luxemburg und das Gleichheitsprinzip. Staatsbürgerliche Emanzipation vs. staatliche und gesellschaftliche Praxis vom 19. bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts, Promotionsarbeit, FernUniversität, 
Hagen 2017, S. 444.
(12) Engel, Marcel: Aus der Zeit des Maulkorbs, in: D’Letzeburger Land, 
2.6.1967, S. 2.

Quelle: Raymon Mehlen, 1937

Vor 85 Jahren: das Referendum von 1937

Das Referendum zum sogenannten Maulkorbgesetz vom 6. Juni 1937 gehört zu den herausragenden Ereignissen der Luxemburger Zwischenkriegszeit. Obwohl es eine ganze Reihe von Publikationen gibt, die sich in damit befasst haben, bleiben auch 85 Jahre später viele Fragen offen, die sich in diesem Kontext stellen: Welchen Stellenwert hatte das politische Instrument der Wähler*innenbefragung, das 1919 erstmals angewendet worden war? Weshalb kam es überhaupt zur Gesetzesvorlage über ein „Ordnungsgesetz“, das zum Ziel hatte, die Kommunistische Partei zu verbieten? Welche Auswirkungen hatte der Ausgang des Referendums auf die spätere Haltung der Parteien und wie wurde er im Rückblick dargestellt? Diesen Fragen geht unsere dreiteilige Serie nach. Teil 2 erscheint am 29. April.


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