Nach mehrfachen CSV-Fehlversuchen soll die Finanzierung der Gemeinden zum 1. Januar 2017 reformiert werden.
Die Debatte über die Unausgewogenheit der Gemeinde-Finanzierung hält seit Jahrzehnten an. 2015 erhielt das Schlusslicht Beaufort nur 1.839 Euro pro EinwohnerIn aus den nationalen Dotierungsfonds, während es für Weiswampach 3.272 Euro waren. Nur Luxemburg-Stadt lag mit 3.550 Euro noch höher.
Besonders im (hohen) Norden des Landes profitieren einige Gemeinden, weil der bestehende Verteilungsmechanismus ausgedehnte Landgemeinden mit relativ wenig Bevölkerung favorisiert. Die Idee dabei ist auf den ersten Blick nicht unbedingt falsch: Klassische kommunale Aufgaben, wie Müllabfuhr, Wasserversorgung oder Schultransport, sind pro Kopf umso teurer, je größer die zu überbrückenden Entfernungen sind. Allerdings hatte sich der starre Verteilungsmodus zunehmend zum Nachteil einiger Kommunen ausgewirkt, die ein hohes Bevölkerungswachstum haben, aber keinen parallelen Zuwachs der wirtschaftlichen Aktivitäten und der Gewerbesteuer aufweisen.
Die unter CSV-Federführung lancierten Reformen, die so kostenneutral wie möglich für den Staatssäckel ausfallen sollten, scheiterten allesamt an dem Problem, dass sie nicht ohne Verluste für die erwähnten großflächigen Landkommunen zu realisieren waren. Auch die aktuelle blau-rot-grüne Regierung trat zunächst mit dem Anspruch an, eine Reform hinzubekommen, die nichts kostet oder sogar, Zukunftspak oblige, hilft, Geld einzusparen.
Kein Wunder also, dass Innenminister Dan Kersch (LSAP) bei der noch recht oberflächlichen Präsentation der Reform der Gemeindefinanzierung am Dienstag als erstes betonte, dass in Zukunft keine Gemeinde weniger bekommen soll als im Budgetjahr 2015.
Der Staat übernimmt ab 2017 das restliche Drittel der Lohnkosten des Lehrpersonals (Kosten pro Jahr: 150 Mio.), während die Kommunen fortan für die Finanzierung der Pensionskosten ihrer BeamtInnen zuständig sind, die bislang vom Staat getragen wurde (40 Mio.). Das Saldo von 90 Mio. bleibt den Kommunen aber erhalten und soll die Mehrkosten der Reform abdecken.
Bis 2021 werden über einen Kompensationsmechanismus alle Gemeinden, denen nach dem geplanten neuen Verteilungsmodus weniger zusteht, einen Ausgleich bekommen, der ihre Einkünfte bis 2021 auf dem Niveau von 2015 belässt. Das bedeutet ein Nullwachstum für 31 Kommunen, allerdings auf zumeist hohem Niveau.
Ausgleich bis 2021
Um das zu erlauben, müssen 18 Millionen Euro im ersten Budgetjahr bezuschusst werden. Allerdings soll dieser Betrag kontinuierlich schrumpfen, auf am Ende 100.000 Euro im Jahre 2021, weil mit steigenden Steuereinnahmen zu rechnen ist und auch die Mittel zur Finanzierung der Gemeinden wachsen werden.
71 Gemeinden können sich als GewinnerInnen betrachten, da sie pro Kopf mehr aus den Dotierungsfonds erhalten als vor der Reform. Bei ihnen handelt es sich vor allem um dichtbesiedelte Kommunen und solche, denen laut Landesplanung eine zentrale oder regionale Rolle zukommt. Auch Gemeinden, die verstärkt sozialen Wohnungsbau betreiben, bekommen mehr. Insgesamt wird die Bandbreite drastisch abnehmen: Nimmt man die Stadt Luxemburg, die eine gewisse Sonderstellung hat, aus, wird sie statt wie bisher 77,9 nur mehr 34,7 Prozent betragen.
Die absolute Rekordhalterin kann trotzdem aufatmen: die Zuwendungen für sie werden um knapp 2% steigen, was freilich ihren Sonderstatus – und damit die neidvollen Blicke der anderen – verstärken wird. Detaillierte Zahlen pro Gemeinde wollte der Innenminister erst nach der Präsentation in der Chamber-Kommission publik machen.
Ob diese Reform die Finanzsituation der Kommunen langfristig verbessern wird, hängt allerdings nicht allein von der Verteilung der Mittel ab. Neue Aufgaben brauchen auch neue Ressourcen, und die vorgegebene Methode, die Einnahmesituation der Kommunen vor allem durch Taxenerhöhungen zu verbessern, ist fragwürdig und stößt auch ganz allgemein an ihre Grenzen.