Rückerstattung von Kontrazeptiva neu geregelt

von | 10.11.2017

Die Rückerstattung von Verhütungsmitteln wird neu geregelt: sie sollen künftig bis zum Alter von 30 Jahren rückerstattet werden.

(© Wikimedia)

Künftig soll die Pille bis zum 30. Lebensjahr zu 80 Prozent rückerstattet werden. Dies wurde bei der diesjährigen Gesundheitsquadripartite beschlossen. Zurzeit erfolgt eine Rückerstattung nur bis zum Alter von 25 Jahren. Auch die Anzahl an Verhütungsmitteln, deren Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, wird erhöht: Handelt es sich dabei momentan lediglich um Pille, Verhütungsringe und Hormonpflaster, so wird mit der neuen Regelung das Angebot auf die Hormon- sowie die Kupferspirale ausgedehnt.

In einem Presseschreiben zeigte sich das Planning Familial über die Änderung grundsätzlich zufrieden. Sie gehe jedoch noch nicht weit genug. Von den Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen ließen, seien 38 Prozent älter als 30. Vor diesem Hintergrund sei die Festlegung auf dieses Höchstalter nicht nachvollziehbar. Das Planning äußerte aber noch weitere Kritikpunkte: Zum einen fordert es, auch das Hormonimplatat in das Rückerstattungssystem aufzunehmen. Zum anderen bemängelt es den Mangel an verlässlichen Daten bezüglich Verhütung und Schwangerschaftsbbrüchen in Luxemburg. Ohne entsprechende Studie sei es unmöglich zu wissen, welches Rückerstattungsangebot das Geeignetste sei und welche Wirkung die bestehenden Maßnahmen hätten.

Auch der OGBL reagierte auf die geplante Änderung und fordert eine Rückerstattung bis zur Menopause.

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