ASYL UND HAFT: Skandale in Schrassig
Ein Knastausbruch sorgt zwar für mehr Wirbel als ein in den Flammen umgekommener Flüchtling. Dennoch sitzt Frieden fest im Sattel. Einziger Hoffnungsschimmer für inhaftierte Asylbewerber: ein historisches Urteil des Verwaltungsgerichtes.
Abgelehnte Asylbewerber gehören nicht ins Gefängnis. Das widerspricht dem Luxemburger Rechtssystem. Diese nicht sehr überraschende Feststellung machte das Verwaltungsgericht am 15. Februar und befand, dass der gegen die Haft seine Haftbedinggungen im Rahmen einer Abschiebung klagende Tunesier sofort freigelassen werden muss. Ein Urteil, das hierzulande angesichts der seit Jahren herrschenden Zustände leider als „historisch“ bezeichnet werden kann.
Ein Urteil auch, das (hoffentlich) nicht ohne Folgen bleiben wird. Denn die Begründung des Gerichts, die eingeschränkte Bewegungsfreiheit verstoße gegen die Menschenrechte, trifft nicht nur auf den Kläger zu. mehr lesen / lire plus