ASBL-Reform: Konstruktionsfehler beheben

„Als bekanntermaßen kleinster Präsident der früher einem Luxemburger Basketballclub vorstand, kenne ich die Probleme der Luxemburger Vereine nur zu genau“, so der amtierende Justizminister François Biltgen, als er diese Woche seine Vorstellungen zur Reform Gesetzgebung der „associations sans but lucratif“ gegenüber der Presse erläuterte. Von seinem Amtsvorgänger Luc Frieden hat er das Gesetzesvorhaben 6054 geerbt, das bei vielen Betroffenen auf heftige Kritik gestoßen war. „Nicht alles was hier gesagt und kommentiert wurde, ist richtig“, meint Biltgen und gesteht dabei ein, dass der Text in der vorgelegten Form unbrauchbar ist. Als erstes wird der Teil, der sich mit Stiftungen befasst, herausgelöst und in einem eigenständigen Gesetzestext unterkommen. Dabei soll auch die ursprünglich vorgesehene Mindestdotierung von 250.000 Euro überdacht werden. Parallel zu diesem neuen Text werden die berechtigten Kritiken im ASBL-Text Eingang finden – etwa wenn es um die Vereinfachung der administrativen Prozeduren oder die Auflagen bezüglich der Kontrolle der Vereinsfinanzen geht. Klärung durch transparentere Regeln soll auch das leidige Problem der Verkaufs- und Essenstände der Vereine erfahren: Wenn es sich hier um eine reine Nebentätigkeit handele, die nur dazu dient die Vereinskasse etwas aufzufüllen, soll keiner befürchten müssen in die Illegalität zu geraten. Ein über die ASBL-Gesetzgebung unlösbares Problem wird ebenfalls aus der Welt geschaffen: In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Solidarwirtschaft soll eine neue Gesellschaftsstruktur geschaffen werden, die derzeit den Arbeitstitel „société à finalité sociale“ trägt. In Anlehnung an die belgische Gesetzgebung soll es so möglich werden für Initiativen die sich etwa um die Reintegrierung von Arbeitslosen kümmern, wirtschaftliche Aktivitäten zu entfalten ohne mit dem Anspruch der Nichtkommerzialität in Konflikt zu geraten. Seit einem Richterspruch von Dezember 2008 ist es diesen Strukturen nämlich nicht mehr möglich bei offiziellen Ausschreibungen mitzumachen – es sei denn sie wandeln sich in eine herkömmliche kommerzielle Gesellschaft um. In einer vierten Etappe soll dann eine andere von den Vereinigungen hervorgebrachte Kritik am Vorhaben 6054 aufgegriffen werden: Viele Vereine haben vermehrt Probleme damit ihr auf Freiwilligendienst aufbauendes Funktionieren zu gewährleisten. Da aber das Justizministerium die falsche Adresse etwa für Anfragen nach „congé de bénévolat“ oder aber für die Bereitstellung von Vereinsräumen sei, hat Biltgen seine MinisterkollegInnen dazu animiert eine spezielle interministerielle Arbeitsgruppe einzusetzen, die diese Probleme in den nächsten Monaten abarbeiten und nach Lösungen suchen soll.


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