Staatsrat moniert erneut Pressegesetzreform

In einem Zusatzgutachten stellt sich der Staatsrat ein zweites Mal gegen einen strengeren Schutz des Titels der Berufsjournalistinnen. Der Versuch seitens des Presserates zwischen Journalist und Berufsjournalist zu unterscheiden, wird aber nicht vollends vom Staatsrat verworfen. Da aber sowohl der zur Reform anstehende Gesetzestext, als auch die Änderungsvorschläge seitens der Chamber-Kommission keine Definition des Berufsjournalisten vorsehen, weigert sich der Staatsrat diesen Schritt mitzugehen. Ein bisschen ist es wie mit der Henne und dem Ei: Nach dem jetzt vorliegenden Text hat Anspruch auf eine Pressekarte, wer als Berufsjournalist gilt; auf der anderen Seite gelten Berufsjournalisten als diejenigen, die Inhaber eines Presseausweises sind …


Cet article vous a plu ?
Nous offrons gratuitement nos articles avec leur regard résolument écologique, féministe et progressiste sur le monde. Sans pub ni offre premium ou paywall. Nous avons en effet la conviction que l’accès à l’information doit rester libre. Afin de pouvoir garantir qu’à l’avenir nos articles seront accessibles à quiconque s’y intéresse, nous avons besoin de votre soutien – à travers un abonnement ou un don : woxx.lu/support.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Wir stellen unsere Artikel mit unserem einzigartigen, ökologischen, feministischen, gesellschaftskritischen und linkem Blick auf die Welt allen kostenlos zur Verfügung – ohne Werbung, ohne „Plus“-, „Premium“-Angebot oder eine Paywall. Denn wir sind der Meinung, dass der Zugang zu Informationen frei sein sollte. Um das auch in Zukunft gewährleisten zu können, benötigen wir Ihre Unterstützung; mit einem Abonnement oder einer Spende: woxx.lu/support.
Tagged .Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.