In einem Zusatzgutachten stellt sich der Staatsrat ein zweites Mal gegen einen strengeren Schutz des Titels der Berufsjournalistinnen. Der Versuch seitens des Presserates zwischen Journalist und Berufsjournalist zu unterscheiden, wird aber nicht vollends vom Staatsrat verworfen. Da aber sowohl der zur Reform anstehende Gesetzestext, als auch die Änderungsvorschläge seitens der Chamber-Kommission keine Definition des Berufsjournalisten vorsehen, weigert sich der Staatsrat diesen Schritt mitzugehen. Ein bisschen ist es wie mit der Henne und dem Ei: Nach dem jetzt vorliegenden Text hat Anspruch auf eine Pressekarte, wer als Berufsjournalist gilt; auf der anderen Seite gelten Berufsjournalisten als diejenigen, die Inhaber eines Presseausweises sind …
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