Der Schlagabtausch zwischen der Patiente Vertriedung und dem Centre Hospitalier (CHL) geht mittlerweile in die dritte Runde. Erst letzten Freitag hatte die Patiente Vertriedung zu einer Pressekonferenz geladen, um sich gegenüber dem vom Gesundheitsministerium in Auftrag gegebenen Audit der CHL-Neurochirurgie zu positionieren. Ein Hauptkritikpunkt der Patiente Vertriedung war denn auch, dass der Auftrag des Gesundheitsministeriums nicht darin bestand, Expertisen über die beanstandeten Patientendossiers zu erstellen, sondern die Qualität des neurochirurgischen Dienstes des CHL zu durchleuchten. Dies sei mit nur geringem Zeitaufwand geschehen, wobei lediglich ein Bruchteil der Dossiers konsultiert worden sei. Auch müsse an der unabhängigen Bewertung des französischen Experten Bernard George gezweifelt werden: Die Interviews des Experten hätten immer in Gegenwart eines Direktionsvertreters des CHL stattgefunden. Die Patiente Vertriedung vermutet zudem aufgrund von schriftlichen Belegen, dass es im Vorfeld eine Bekanntschaft zwischen George und Vertretern des CHL gegeben habe. „Die Patiente Vertriedung hat falsche Informationen kolportiert – und das wiederholt und entgegen besserem Wissen. Dadurch werden Patienten und das Krankenhauspersonal verunsichert“, so Marco Schroell, „directeur médical“ im CHL. Anders als in verschiedenen Medien berichtet, habe der vom Gesundheitsministerium engagierte Experte Bernard George den Ärzten der Neurochirurgie des CHL keine Operationsfehler bescheinigt – also Fälle, in denen Leute starben, erblindeten oder gelähmt wurden. Im Gegenteil habe der Experte festgestellt, dass „pour conclure sur ces listes de complications qui ont fait l’objet de remous médiatiques en parlant de mort et de cécité n’en sont pas. Au contraire la prise en charge de ces patients paraît tout à fait correcte“. George selbst habe in seinem Gutachten notiert, dass er „l’ensemble des dossiers de la liste fournie par le Dr Terzis et par la Patiente Vertriedung“ und zwar „cas par cas“ analysiert habe. Auch habe es keine Beeinflussung seitens des CHL gegeben. Den Sabotagevorwurf in puncto Herausgabe von Patientendossiers lässt das CHL ebenfalls nicht auf sich sitzen. „Das Gesetz sieht vor, dass nur der Patient selbst die Dossiers einsehen kann, auch wenn das manchmal eine Weile dauern kann“, so Schroell. Jedoch gebe es zuweilen Diskussionen darüber, welche Unterlagen dem Patienten überhaupt ausgehändigt werden sollen. „Alles was persönlich ist, Notizen des Arztes oder der Krankenschwestern, die gehören nicht dazu“, so Schroell. Das Gerangel zwischen der Patiente Vertriedung und dem CHL zeigt vor allem eines: Es fehlt nach wie vor an einer neutralen Mediationsstelle, die zwischen den Beanstandungen der Patienten, der Patiente Vertriedung und den tätigen Ärzten und Krankenhäusern vermittelt.
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