… finden auch die Polizei und die Stadt Luxemburg. Beide verteilen eine Scheibe an Jugendliche, auf der sämtliche Regelungen die diese betreffen einfach heraus zu finden sein sollen. Und das geht so: Drei Kreise markieren die Altersgrenzen – unter 14, unter 16 und unter 18 Jahren – wer nun an der Scheibe dreht kann, anhand der Farben Rot oder Grün, erfahren was er tun darf oder nicht. Und siehe da: Drogen darf man gar keine nehmen! Egal, wie alt man ist. Und von Waffen sollte man auch besser die Finger lassen. Schwieriger wird es da beim Gaststätten- und Discobesuch, hier befinden sich kleine grüne Kreise in größeren Roten. Soll das etwa heißen, dass nur rein darf wer noch grün hinter den Ohren ist? Dass alles nicht so einfach ist, sieht man auch dem Rest des Faltblättchens ab. Dort sind – in bestem Beamtendeutsch – sämtliche Regelungen der Kinderarbeit aufgelistet. Uns dünkt: Es gibt noch einiges klar zu stellen.
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