ABSCHIEBEHAFT: Presse abgeschoben

Der Streik der „Sans Papiers“ ist beendet, sagt jedenfalls das Justizministerium. Bisher dürfen aber weder Presse, Menschenrechtsorganisationen noch Abgeordnete diese Information vor Ort überprüfen.

„Wir werden den Kampf gegen die illegale Immigration weiterführen“, sagte ein sichtlich gut gelaunter Justizminister beim Neujahrsempfang seines Ministeriums am vergangenen Mittwoch und befand damit den Umgang mit den im Hochsicherheitsgefängnis inhaftierten „Sans Papiers“ nachträglich noch einmal für richtig. Schließlich hätten sich jene ohne gültige Papiere in leer stehenden Häusern aufgehalten, wo sie von der Polizei aufgegriffen wurden. Zwei der Festgenommenen seien vorbestraft, ein weiterer, abgelehnter Asylbewerber habe sich wiederholt der Abschiebung entzogen. Gründe genug für Luc Frieden, die Missetäter im neu eingerichteten „Centre de séjour provisoire“ in Schrassig festzuhalten und, sobald die nötigen Papiere da sind, wieder abzuschieben.

Sehr viel mehr ist über das Schicksal der sechs Inhaftierten nicht zu erfahren. In einer Pressemitteilung des Ministeriums vom Montagmittag hieß es lediglich, „que l’ensemble de ces personnes ont arrêté leur action de protestation vendredi le 3 janvier en fin d’après-midi“. Außerdem teilte die Behörde mit, es habe sich bei jener Aktion keineswegs um einen Hungerstreik gehandelt. Vielmehr hätten die Betroffenen „simplement refusé les repas leur servis“. Alle seien wohlauf.

So weit die Fakten, wie sie das Justizministerium darstellt. Etwas anders klingt die Geschichte aus dem Mund des Rechtsanwalts eines Betroffenen: Demnach habe sein Klient im Verlauf der gemeinsamen Unterredung am vergangenen Donnerstag sehr wohl von einem am 31. Dezember begonnenen Hungerstreik gesprochen – und durch diesen binnen drei Tagen bereits fünf Kilo abgenommen. Die befristete Protestaktion sei erfolgt, weil den Insassen sowohl Telefonate mit den Angehörigen als auch Besuche nicht genehmigt worden seien (siehe woxx Nr. 674).

Zwei Versionen eines Sachverhalts – und welche davon stimmt, vermag niemand so recht zu sagen. Auch nicht, warum der Hungerstreik, der angeblich keiner war, abgebrochen wurde. Etwa weil der Justizminister doch Telefonate gestattete, wie es in einer entsprechenden Pressemitteilung vom 2. Januar hieß? Was aber ist dann von der bislang unbestätigten Meldung zu halten, dass extra aus Belgien zum Besuch angereiste Familienangehörige Ende vergangener Woche im CPL abgewiesen worden seien? Das ministerielle Kommuniqué verliert über die Frage der Besuche kein Wort – auf eine schriftliche Nachfrage der grünen Abgeordneten Renée Wagener gab es bis Redaktionsschluss keine Antwort. Ebenso unbeantwortet blieb bisher ihre Bitte um einen Besuchstermin. Ein Dringlichkeitsantrag der „woxx“, die Betroffenen der „rétention administrative“ zu besuchen, und sich selbst ein Bild der Lage zu verschaffen, wurde vom Justizminister abgewiesen: Nur Familienangehörigen und Anwälten werde der Besuch erlaubt.

„Ein Gefängnis ist kein Hotel, das jeder einfach besuchen könnte“, präzisierte Luc Frieden gegenüber der „woxx“. Von einem möglichen Konflikt mit dem Grundrecht der Pressefreiheit will der Justizminister nichts wissen. „Das ist mein gutes Recht“, so seine lapidare Erklärung für das kategorische Besuchsverbot gegenüber der Presse. Laut Règlement grand-ducal vom 20. September 2002 untersteht das „centre de séjour provisoire“ allein dem Justizminister.

Eine Mauer des Schweigens

Dass es anders geht, zeigt ein Blick zum deutschen Nachbarn. Dort entscheidet die jeweilige Gefängnisleitung über Besuche. In der Regel bekommen JournalistInnen in allen Bundesländern auf Anfrage Zugang zu Abschiebehäftlingen – in dringenden Fällen wie einem Hungerstreik sogar binnen einer Stunde.

Auf Flüchtlingsfragen spezialisierte Menschenrechtsorganisationen erhalten ebenfalls regelmäßig Zutritt. Frank Gockel vom Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft“, der die rund 560 Insassen der größten deutschen Abschiebehaftanstalt im nordrhein-westfälischen Büren betreut, sagt dazu im Gespräch mit der „woxx“: „Nein, wir haben kaum Probleme, Insassen zu besuchen.“ Einem Besuch werde zwar nur im Falle konkreter Anfragen eines Häftlings oder eines Familienangehörigen stattgegeben. Die Genehmigung zu bekommen, sei aber durch den Bekanntheitsgrad, den die Organisation bei den Insassen genieße, und der Zusammenarbeit zwischen Gefängnispersonal und NGO ein Leichtes – eine Bedingung, die luxemburgische Organisationen wie Asti und Caritas kaum erfüllen können.

„Wie sollen die Inhaftierten nach uns fragen, wenn die gar nicht wissen, dass es uns gibt?“, fragt Asti-Präsident Serge Kollwelter. Gerade weil die Betroffenen isoliert seien, würden diese nichts von der Existenz nichtstaatlicher Hilfsangebote erfahren, argumentieren die NGOs. „Scheinheilig“ nennt Kollwelter deshalb auch die ministerielle Reaktion auf ein dringendes Asti-Ersuchen um Besuchsrecht vom 31. Dezember vergangenen Jahres. In dem Antwortschreiben will der zuständige Beamte wissen, ob überhaupt ein Häftling um den Besuch gebeten habe.

Aber nicht nur diese bürokratische Engstirnigkeit des Absenders, sondern auch der Zeitpunkt des Briefes lässt stutzen: Verfasst wurde er am 7. Januar, fünf Tage nachdem laut Ministerium die Insassen ihre Protestaktion abgebrochen hatten.

Auch die beiden anderen Schreiben des Ministeriums an die Presse wurden verzögert verschickt: das erste am 2. Januar auf Druck von JournalistInnen, das zweite vier Tage später. Die Gründe für die zögerliche Informationspolitik sind unbekannt, denn eine entsprechende Pressenachfrage ist bisher unbeantwortet geblieben. Es scheint, als sei die Informations- wie auch die Abschiebepolitik des Ministers im neuen Jahr die alte geblieben: Mauern und Einmauern statt Transparenz und Großzügigkeit. Dabei hatte der Fall einer jungen Kongolesin im Dezember ’99 schon einmal auf tragische Weise gezeigt, wie prekär sich Abschiebehaft auf die Betroffenen auswirken kann. Die Frau, die von der Polizei ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung aufgegriffen und im CPL in der „rétention administrative“ gehalten wurde, hatte ihrem Leben ein Ende gesetzt. Schon damals beklagten JournalistInnen die restriktive Informationspolitik von Luc Frieden. Sogar die in Belgien lebenden Eltern erfuhren von dem Fall erst, nachdem die Frau in Schuttrange beerdigt worden war. Dass Selbstmorde eine reelle Gefahr in Abschiebeknästen darstellen, zeigen übrigens auch die traurigen Erfahrungen im Ausland: In Deutschland haben laut Situationsbericht des Bundesjustizministeriums allein im Zeitraum von 1992 bis 1996 18 Häftlinge in der Abschiebehaft Selbstmord begangen. Nach Meinung von Menschenrechtsorganisationen spielen dabei miserable Haftbedingungen oft eine Rolle. „Wir setzen uns für eine menschenwürdige Unterbringung ein und versuchen darüber zu wachen, dass in den Abschiebeknästen Mindeststandards eingehalten werden“, erklärt Menschenrechtsaktivist Frank Gockel. „Die Presse hilft uns dabei.“

Ob dies der wahre Grund ist, warum der Justizminister in Sachen Abschiebehaft bloß keine Öffentlichkeit wünscht?

Ines Kurschat


Cet article vous a plu ?
Nous offrons gratuitement nos articles avec leur regard résolument écologique, féministe et progressiste sur le monde. Sans pub ni offre premium ou paywall. Nous avons en effet la conviction que l’accès à l’information doit rester libre. Afin de pouvoir garantir qu’à l’avenir nos articles seront accessibles à quiconque s’y intéresse, nous avons besoin de votre soutien – à travers un abonnement ou un don : woxx.lu/support.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Wir stellen unsere Artikel mit unserem einzigartigen, ökologischen, feministischen, gesellschaftskritischen und linkem Blick auf die Welt allen kostenlos zur Verfügung – ohne Werbung, ohne „Plus“-, „Premium“-Angebot oder eine Paywall. Denn wir sind der Meinung, dass der Zugang zu Informationen frei sein sollte. Um das auch in Zukunft gewährleisten zu können, benötigen wir Ihre Unterstützung; mit einem Abonnement oder einer Spende: woxx.lu/support.
Tagged .Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.