OMBUDSMAN: Im Interesse der Verwaltung

von | 29.10.2010

Wieder einmal standen die Verwaltungen im Kreuzfeuer der Kritik des Ombudsmannes. Aber auch die Gemeinden und die Arbeitsärzte wurden nicht geschont.

Mittlerweile zum sechsten Mal legte Ombudsman Marc Fischbach diese Woche Rechenschaft über seine Arbeit ab und zog Schlussfolgerungen aus den 983 formellen Bürgerbeschwerden und den 2.500 Gesprächen mit Ratsuchenden, die er in der Periode zwischen Oktober 2009 und November 2010 zu bewältigen hatte. An oberster Stelle der Rangliste steht dieses Mal der Gemeindesektor mit 171 Klagen, gefolgt von den Sozialversicherungen und den Pensionskassen, deren Entscheidungen zu 146 Beschwerden geführt haben. „Eine gut funktionierende demokratische Gesellschaft lebt im Wesentlichen von dem Vertrauen, das der Bürger in die öffentlichen Instanzen setzt“, stellte Fischbach fest. Es sei wichtig, auf eine bürgergerechte und bürgerfreundliche Verwaltung zu achten, so der Ombudsman.

Besonderes Gewicht legte Fischbach dieses Mal auf das Problem der Interessenkonflikte: „Ich mache mir Sorgen über die zunehmenden Beschwerden von Bürgern, die sich über das Benehmen von Gemeindevertretern beklagen, welche sich nach ihrem Empfinden allzu leicht über mögliche Interessenkonflikte hinwegsetzen“. So könne es schon Anstoß erregen, wenn ein Gemeindevertreter in einem Privatgespräch einer Person seine Meinung zu einem Dossier sagt, zu dem er irgendeine persönliche Interessenbeziehung hat. Obwohl Beweise für solche Beeinflussungen schwer zu erbringen sind, müssten sie doch mit aller Sorgfalt geprüft werden. Der Gesetzgeber sei aufgefordert, sich noch einmal mit der Frage der Vereinbarkeit eines Gemeindemandats mit gewissen beruflichen Aktivitäten befassen, um die Einwirkung eigennütziger Absichten auf kommunale Transaktionen auszuschalten. Auch das Innenministerium sollte hier hellhöriger sein.

Weiter kritisierte der Ombudsman auch die Interessenkonflikte im Bereich der Arbeitsmedizin: So beschäftigten große Firmen ihre eigenen Ärzte, die wohl kaum die Gewähr dafür bieten, dass sie die Arbeits(un)fähigkeit eines Lohnempfängers unvoreingenommen ermitteln.

Insgesamt gebe es verschiedene Aspekte im Bereich der Arbeitsmedizin, die reformbedürftig sind: So könne die verbindliche Stellungnahme eines Arbeitsmediziners von keinem Gericht angefochten werden. „Dies verstösst gegen die Menschenrechtskonvention, nach der jeder Mensch das Recht hat, seine zivilrechtlichen Klagen vor einem unabhängigen Richter vorzutragen“, monierte Fischbach. Zudem sollte der Arbeitsarzt einen ausreichenden Einblick sowohl in die betriebsinterne Organisation von Unternehmen als auch die Anforderungen an die diversen Arbeitsposten haben – diese Forderung sei jedoch keineswegs immer erfüllt. Zu den Ursachen hiervon gehöre auch die Tatsache, dass in Luxemburg ein Arbeitsarzt rund 5.000 Lohnempfänger zu betreuen hat. Diese Überbelastung des Arbeitsarztes habe auch Auswirkungen auf die Wiedereingliederung eines kranken Arbeitnehmers. „Reformen sind gerade in diesem Bereich ein starkes Signal im Sinne einer Betriebskultur, die stärker auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des einzelnen Arbeitnehmers setzt“, betonte Fischbach.

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