SOZIALVERSICHERUNG: Flaute

Seit nun 35 Jahren wird vom Rentensplitting geredet. Umgesetzt wurde bisher nichts. Das Splitting stand im Mittelpunkt einer weiteren Konferenz, diesmal organisiert vom Conseil National des femmes.

Eine Person, die zehn Jahre lang bei der Pensionskasse Versicherungsbeiträge für ein Einkommen in Höhe des Mindestlohns eingezahlt hat, erwirbt einen Rentenanspruch von 428 Euro pro Monat. Bei 20 Jahren und dem Zweifachen des Mindestlohns steigt das Ruhegeld auf immerhin 1.507 Euro, und bei 40 Jahren und dem Dreifachen erreicht es imposante 4.315 Euro. „Es ist klar, eine lange Karriere und ein hohes Einkommen bedeuten hohe Pensionsrechte. Kurze Karrieren und niedrige Einkommen dagegen niedrige Rentenansprüche“, rechnet Robert Kieffer Präsident der „caisse nationale d’assurance pension“ (CNAP) vor.

Das Rentensystem im Allgemeinen, aber vor allem die Altersarmut von Frauen waren das Thema der Konferenz „La sécurité sociale au féminin“, organisiert vom Conseil National des Femmes du Luxembourg, an dem auch Raymond Wagener, Direktor der „inspection générale de la sécurité sociale“ (IGSS) teilnahm. Das Problem ist bekannt: Zwar hat sich die Anzahl der Frauen, die auf dem Arbeitsmarkt aktiv sind, seit 1988 mit einem Anstieg von 52.650 auf 132.224 mehr als verdoppelt. Dennoch gibt es sehr viele Frauen, die in langen Ehejahren Kinder großgezogen haben, jedoch nie berufstätig und somit auch nie sozialversichert waren. Endet ihre Beziehung in einer Scheidung, so stehen diese Frauen vor dem Nichts. Das garantierte Mindesteinkommen habe hier zwar die schlimmsten Folgen abwenden können, so Robert Kieffer. Doch die Diskussion um das Rentensplitting, also die paritätische Aufteilung der Rentenansprüche von Ehepaaren, die schon Mitte der 70er Jahren begonnen habe, sei bis heute ohne konkretes Ergebnis geblieben.

Schuld daran sei auch die Tatsache, dass das Luxemburger Rentensystem unterschiedliche Rechtsansprüche enthält. Genau genommen umfasse das System zwei historisch gewachsene, getrennte Untersysteme – neben dem „régime général“ existiere das „régime spécial transitoire“ der Staatsbeamten. Zudem sei die Berechnung der Rentenansprüche wegen der geringen Größe des Landes und der vielen Arbeitspendler, die eine Arbeitslaufbahn im Ausland aufweisen, nicht einfach. Und andere Aspekte müssten stets mitbedacht werden – so spiele im Scheidungsfall auch der „droit matrimonial“ eine Rolle. Von diesen technischen Schwierigkeiten abgesehen habe es die Regierung während der letzten 35 Jahren einfach nicht fertiggebracht, die politischen Widerstände zu überwinden und sich auf einen Gesetzentwurf zu einigen: Gerade die Gewerkschaften des Privatsektors hätten gegen den „partage égale de tous les droits à pension acquis au cours du marriage par les deux partenaires“ mit dem Argument gemauert, dass, wenn die Rentenansprüche unter den geschiedenen Eheleuten aufgeteilt würden, beide Partner nur noch minimale Beträge erhielten.

„Persönlich war ich immer für das Rentensplitting. Mittlerweile jedoch glaube ich, dass es im Kontext des komplexen Luxemburger Sozialversicherungssystems nicht umsetzbar ist“, so der Präsident der CNAP, der über Jahre mit an den Reformvorschlägen herumgedoktert hat. „Ein Rentensplitting erfordert eine individuelle Einschätzung, die ein einfacher Sachbearbeiter nicht leisten kann“.

In Deutschland dagegen existiere das Prinzip des Versorgungsausgleiches: Bei einer Scheidung schütze der Familienrichter in seinem Urteil die Partner davor, grob unbillig zum Vorteil des anderen belastet zu werden. „Diese Möglichkeit fehlt in Luxemburg“, so Kieffer.

Letztlich sei das Splitting nur eine Übergangsmassnahme auf dem Weg zur Individualisierung der Rechte, bei der jede Frau und jeder Mann versichert sein muss – erläuterte Ginette Jones, Mitglied des Conseil National des Femmes. Sie verwies darauf, dass schon in den fünfziger Jahren eine obligatorische Rentenversicherung für verheiratete Frauen im Bereich der Landwirtschaft und selbstständiger Unternehmen geschaffen wurde. „Wäre diese Verpflichtung damals schon für alle eingeführt worden, dann gäbe es heute nicht das Phänomen von Altersarmut von Frauen“, so Ginette Jones.


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