KNOUTERMANN: Ende einer Dienstfahrt

Im Oktober 2010 legte Marc Fischbach seinen vorletzten Aktivitätsbericht als „Médiateur“ der Abgeordnetenkammer vor. Anfang 2012 geht seine zweite Mandatsperiode zu Ende.

Derzeit steht in vielen Kommunen die Umänderung der Bebauungspläne an. Eigentlich verbietet das Gesetz Gemeindepolitikern an Entscheidungen teilzunehmen, wenn sie selber betroffen sind. Der Médiateur sieht Handlungsbedarf, weil nicht immer deutlich wird inwiefern Eigeninteressen und Gemeinwohl sich gegenseitig ausschließen.

Was lange währt, wird endlich gut. Später als andere Länder in Europa hat Luxemburg sich die Institution eines Ombudsmanns zugelegt. Erst 2003 wurde ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, und im Dezember desselben Jahres wurde in geheimer Wahl Marc Fischbach – ehemaliger CSV-Minister und anschließend Richter am Europäischen Menschenrechtsgerichtshof – zum ersten Médiateur ernannt. Sein Amt trat er am 1. Mai 2004 an.

Die Bilanz seiner ersten vierjährigen Amtsperiode fiel so positiv aus, dass ihm niemand ein zweites Mandat streitig machte. Bis Anfang 2012 ist er somit weiterhin die Anlaufstelle für alle, die sich durch öffentliche Institutionen falsch behandelt fühlen. Dass gerade ein CSV-Mann als erster dieses Amt ausüben würde, gab zunächst zu sarkastischen Kommentaren Anlass, war es doch die CSV, die am längsten gegen die Idee einer unabhängigen Kontrolle des Staatsapparates gemauert hatte. Doch Fischbach setzte sich schnell über seine parteipolitische Zugehörigkeit hinweg und zögerte nicht, auch seine ParteikollegInnen regelmäßig mit bohrenden Fragen zu nerven. Seinen definitiv letzten Bericht wird Fischbach im Herbst dieses Jahres vorlegen. Er hat angekündigt, dann auch Vorschläge zu einer Erweiterung der Befugnisse des Ombudsmanns zu unterbreiten.

Sein vorletzter Bericht beschäftigt sich allerdings noch ganz mit dem eigentlichen „core business“ des Ombudsmannes. 983 Beschwerden wurden im Zeitraum vom 1. Oktober 2009 bis zum 30. September 2010 eingereicht. Gut zwei Drittel davon konnten noch in der Referenzperiode abgeschlossen werden. 270 wurden von Fischbach selbst als unbegründet oder „irrecevable“ eingestuft, 93 von den AntragstellerInnen nach Rücksprache mit dem Médiateur zurückgezogen. In 252 Fällen waren die Beschwerden erfolgreich. In 54 Fällen blieben die Verwaltungen trotz der Intervention Fischbachs stur und weigerten sich, ihre ursprüngliche Entscheidung zurückzunehmen.

Am Mittwoch nächster Woche wird sich die Abgeordnetenkammer eingehender mit dem Fischbach-Bericht auseinandersetzen. Der Petitionsausschuss der Chamber, der von dem grünen Camille Gira geleitet wird, hat sich in den vergangenen Monaten mit einigen der von Fischbach hervorgehobenen Problemfälle beschäftigt. Der ebenfalls von Gira verfasste Bericht zur Orientierungsdebatte wurde Anfang vergangener Woche verabschiedet.

In seinem Bericht geht der Abgeordnete zunächst auf die vier von Fischbach im Berichtszeitraum eingereichten Sondergutachten, sogenannte „Recommandations“, ein. Insgesamt 45 solcher Gutachten hat Fischbach seit seiner Berufung erstellt. Immer dann, wenn sich bestimmte Problemfälle häufen oder der Ombudsmann zu der Überzeugung kommt, dass nur durch eine Änderung der Gesetze oder bestimmter Prozeduren eine für die BürgerInnen tragbare Lösung erreicht werden kann, wird zum Instrument der Recommandation gegriffen.

45 Sondergutachten

Doch nicht alle Vorschläge Fischbachs stoßen auf einhellige Zustimmung. So bemängelte Fischbach in seinem 40. Sondergutachten, dass SchülerInnen, die in einem Examen durchfallen, keine Kopie ihrer von den ExaminatorInnen bewerteten schriftlichen Arbeit erhalten, mit der sie eventuell Einspruch gegen die schlechte Examensnote einlegen könnten. Der Petitionsausschuss der Chamber hatte die Kommission für Erziehung, Berufsausbildung und Sport mit diesem Vorschlag befasst, der von dieser mehrheitlich, bei nur zwei Enthaltungen, abgewiesen wurde. Die Parlamentarier machten sich die Position der Ministerin, aber auch der Lehrergewerkschaften zu eigen, wonach eine solche Einwilligung einen nicht überschaubaren verwaltungstechnischen Aufwand bedeuten könnte, nämlich wenn sämtliche abgewiesenen ExamenskandidatInnen die Herausgabe ihrer Arbeiten verlangten. Ein Argumentationsschema, das Fischbach zurückweist, da die bestehenden Kontroll- und Einspruchsmöglichkeiten dem Einzelnen in seinen Augen keine dem allgemeinen Recht entsprechende Rekursmöglichkeit bietet.

Die drei weiteren vom Petitionsausschuss diskutierten Sondergutachten Fischbachs betreffen Probleme, die sich im Umfeld der Sozialversicherung auftun. Zumindest eine von Fischbachs Forderungen, nämlich die Schaffung einer Informations- und Schlichtungsstelle im Bereich der Gesundheitsversorgung, wurde vom zuständigen Minister aufgegriffen und soll demnächst als Gesetzesvorhaben eingebracht werden. Um die Orientierungsdebatte vorzubereiten, waren alle permanenten politischen Kommissionen gebeten worden, Fischbachs Bericht aus ihrer Sicht zu kommentieren. Die außenpolitische Kommission etwa, die auch für Asylfragen zuständig ist, stimmt Fischbach in seiner Einschätzung zu, dass die Immigrationsbehörde personell besser ausgestattet und flexibler organisiert werden müsse, damit im Falle internationaler Krisen kurzzeitig mehr Personal eingesetzt werden könne.

Auch das Mittelstandsministerium ist oft im Visier des Ombudsmannes. Zum Beispiel prangert der die unvertretbar langwierige Prozedur bei der Erteilung von Handelsermächtigungen an. Die zuständige Chamberkommission erteilt dem Ministerium eine etwas bessere Zensur. Im Normalfall dauere es neun Tage, bis die Ermächtigungen erstellt werden. Doch gebe es Sonderfälle, bei denen das Mittelstandsministerium erst überprüfen muss, ob bestimmte Antragsteller überhaupt über die nötigen Qualifikationen verfügen.

Das Umweltministerium hatte in der jüngsten Vergangenheit besonders häufig für Diskussionen in der Öffentlichkeit gesorgt, da es bei den Auszahlungen der diversen Ökoprämien zu erheblichen Verzögerungen gekommen war. In einigen der von Fischbach dokumentierten Fälle sind Antragsteller sogar in finanzielle Bedrängnis geraten, weil sie etwa für energietechnisch sinnvolle Maßnahmen hohe Summen, die ihnen zustanden, über Monate, wenn nicht Jahre vorstrecken mussten. Wie die Umweltkommission feststellt, wurde das Ministerium hier in gewisser Weise Opfer seines eigenen Erfolgs. 10.000 Anfragen im Bereich der Gebäudesanierung, 16.000 CAR-e-Anträge für CO2-arme Autos und 20.000 für stromsparende Kühlschränke seien in wenigen Monaten eingegangen und machten die Rekrutierung von Zusatzpersonal notwendig. Die Umwelt-Kommission sieht die Verantwortung für die Verzögerungen allerdings nicht nur beim zuständigen Minister. Viele der eingereichten Dossiers seien unvollständig, und bei manchen Anträgen, die von Ingenieurbüros für die einzelnen Kunden vorbereitet wurden, falle mangelnder Professionalismus auf.

Ein Schwerpunkt im jüngsten Bericht des Ombudsmannes ist das Problem der Einflussnahme von Schöffen- und Gemeinderäten, aber auch Gemeindesekretären und -einnehmern. Fischbach setzt sich mit der aktuellen Gesetzeslage auseinander, die festlegt, dass dieser Personenkreis an Debatten und Entscheidungen nicht teilnehmen dürfe, wenn sie oder Verwandte bis zum dritten Grade direkt von ihnen betroffen sind und ihnen ein Vorteil (oder Nachteil) durch sie entstehen könnte. Der klassische Fall sind Umklassierungen von nicht bebaubaren Grundstücken in reguläres Bauland, das so ein Vielfaches seines ursprünglichen Wertes gewinnt.

Einflussnahme verhindern

Der Petitionsausschuss führte hierzu mit dem zuständigen Minister eine längere Debatte, um festzustellen, ob die Gesetzgebung auch für die politisch Handelnden eindeutig sei. In Bezug auf eine parlamentarische Anfrage hatte der Médiateur auf die Unvereinbarkeit eines Gemeindemandats mit dem eines Baupromotors hingewiesen. Fischbach wünscht sich vom zuständigen Minister mehr Initiativgeist, um solchen Interessenskonflikten vorzubeugen. Laut Gesetz kann der Minister eine Abstimmung, an der interessierte Personen beteiligt sind, annullieren. Dass so aber nicht immer verfahren wird, erklärt der Minister mit dem Umstand, dass er nur aktiv werden könne, wenn tatsächlich eine Klage gegen eine solche Abstimmung eingereicht wird.

Der Petitionssauschuss kommt zu dem Schluss, dass es neben einer Anpassung der aktuellen Gesetzgebung und einer Klärung des Konzepts der direkten und persönlichen Vorteilnahme angezeigt wäre, eine weiterführende Debatte über die Einflussnahme in der Politik zu führen. In Frankreich wurde deshalb eine spezielle deontologische Kommission eingesetzt, die sowohl Einzelfälle begutachtet als auch prinzipielle Aussagen zu Inkompatibilitäten machen kann.

In seinem Bericht setzt Camille Gira das Problem des Interessenskonflikts in einen aktuellen Kontext: Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sei die Politik gut beraten, Skandale zu vermeiden und somit populistischen Tendenzen keinen Vorschub zu leisten.


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