KINDESERZIEHUNG: Kein Freibrief fĂĽr Erzeuger

von | 18.04.2008

Welche Sorgepflicht haben die Eltern gegenĂĽber dem eigenen Kind? In Zeiten differenzierter Lebensformen ist diese Frage zunehmend schwer zu beantworten. Ein neues Gesetzesprojekt will Richtlinien schaffen.

Noch vor einigen Jahren, stellt Marie Anne Rodesch-Hengesch fest, habe sie vor allem mit Elternteilen zu tun gehabt, bei denen ein Part dem andern den Umgang mit dem Kind oder selbst das Besuchsrecht verwehrt habe. Mittlerweile jedoch, so die Ombudsfra fir d’Rechter vum Kand, suchten zunehmend MĂĽtter oder Väter ihre Beratungsstelle auf, die sich darĂĽber beklagten, dass der jeweils andere Elternteil sich einfach aus der Verantwortung fĂĽr die Kinder stehle. „WĂĽnschenswert wäre es, wenn dieses neue Gesetzesprojekt, das erstmals die ?responsabilitĂ© parentale‘ definiert, so viele Konflikte wie möglich im Vorfeld einer Trennung beseitigen wĂĽrde“, so Rodesch-Hengesch. In der Tat beackert das neue Gesetzesprojekt 5867 „relatif Ă  la responsabilitĂ© parentale“, das Anfang April von Justizminister Luc Frieden deponiert wurde, ein breites Feld des Familien-, Scheidungs- und Zivilrechtes. Eine Reform der gesetzlich verankerten Sorgepflicht ist nicht nur notwendig, da die klassische Familienstruktur, die bisher insbesondere innerhalb der Ehegemeinschaft rechtlich geregelt wurde, zunehmend mit neuen Lebensformen wie Patchwork-Familien oder Alleinerziehenden konkurriert. Auch internationale Konventionen erfordern eine Ăśberarbeitung der bisherigen luxemburgischen Rechtssituation. So ist in internationalen Menschenrechtskonventionen das Prinzip der gemeinsamen Erziehungsverantwortung beider Elternteile festgeschrieben. Und 1986 hat das europäische Parlament eine Resolution gestimmt, die sich an die Gerichte der Mitgliedsländer wandte. Diese werden angehalten, vor allem auf das Wohlergehen der Kinder zu achten und die gemeinsame Verantwortung der Eltern in der Erziehung auch nach deren Trennung zu berĂĽcksichtigen. Zudem hat Luxemburg 1993 die Konvention der Vereinten Nationen zu den Kinderrechten angenommen, die eine Anhörung des Kindes einschlieĂźt.

Ziel des neuen Gesetzesprojektes ist ein System der Ko-Elternschaft, die die Trennung des Paares ĂĽberdauert: „Die gegenwärtige Entwicklung geht dahin, möglichst ein Gleichgewicht an der Teilnahme der Sorgepflicht der MĂĽtter und Väter zu gewährleisten, ohne dass dabei ein Elternteil diskriminiert wird“, heiĂźt es im „ExposĂ© des motifs“.

Erstmals wird im neuen Gesetzes-projekt auch der Begriff der „autoritĂ© parentale“ durch den der „responsabilitĂ© parentale“ entsprechend der „Convention relative aux droits de l’enfant“ ersetzt und somit neu definiert.

Unabhängig von ihrem Status – ob verheiratet oder nicht, geschieden oder nicht – sollen Eltern zukĂĽnftig rechtlich verpflichtet sein, finanziell fĂĽr den Unterhalt und die Erziehung ihrer Kinder zu sorgen. Bisher war diese Verpflichtung explizit nur im Rahmen der gesetzlichen Ehe festgeschrieben. So heiĂźt es im Artikel 203 des Zivilrechtes: „les Ă©poux contractent ensemble, par le fait seul du mariage, l’obligation de nourrir, entretenir et Ă©lever leurs enfants“.

DarĂĽber hinaus regelt das Gesetzesprojekt Aspekte wie das Aufsichts- und Besuchsrecht sowie Fragen zur Vormundschaft. Schon das Zivilrecht schreibt fest, dass das Sorgerecht ĂĽber ein auĂźerehelich geborenes Kind nicht ausschlieĂźlich von der Mutter ausgeĂĽbt werden soll. Das Kind hat laut der internationalen Konvention der Kinderrechte einen Anspruch auf den Erhalt der Beziehung zu beiden Elternteilen – auch im Falle einer Trennung. Diesen Aspekt betont der neue Gesetzesentwurf. Er geht sogar noch darĂĽber hinaus, da geschiedene Eltern angehalten werden, den Kontakt des Kindes zum jeweiligen anderen Elternpart zu fördern. Auch das Recht der Kinder, die GroĂźeltern und Verwandten beider Elternteile zu sehen, wird festgeschrieben.

Die „responsabilitĂ© parentale“ soll nach dem neuen Gesetzesentwurf jedoch auch im Sinne einer „dĂ©mocratie parentale“ verstanden werden. Eltern sollen ihre Kinder entsprechend ihres Alters an Entscheidungen teilhaben lassen: Diese sollen ihre Meinung frei zu allen Fragen äuĂźern und haben das Recht, von einem Richter gehört zu werden.

Marie Anne Rodesch-Hengesch begrĂĽĂźt die neue rechtliche Auslegung der Sorgepflicht: „Durch die Begriffswahl der ?responsabilitĂ©‘ werden beide Elternteile angesprochen.“ Das bedeute auch, dass nach der Trennung beide Eltern alle Entscheidungen fĂĽr das Kind gemeinsam treffen. Der getrennt lebende Partner soll ĂĽber die Schulentwicklung des Kindes informiert werden und ein Anrecht darauf haben, eine Kopie des Schulzeugnisses zu erhalten. „Das setzt natĂĽrlich eine Abstraktion von den eigenen Konflikten voraus. Die Eltern mĂĽssen miteinander kommunizieren – was auch den Kindern sehr zugute kommt“, so Rodesch. Bisweilen seien Elternteile sogar zu Gefängnisstrafen mit Bewährung verurteilt worden, da sie dem frĂĽheren Partner den Zugang zu den Kindern vorenthalten haben. Um eine solche Eskalation kĂĽnftig zu vermeiden, sei der im Gesetzesprojekt enthaltene Aspekt der Mediation sehr wichtig.

Auch Alice Risch, Präsidentin der „Association Luxembourgeoise de la MĂ©diation et des MĂ©diateurs AgĂ©es“ (Alma), begrĂĽĂźt, dass das Gesetzesprojekt eine „information prĂ©alable Ă  la mĂ©diation“ enthält. „Viele ums Sorgerecht streitende Eltern wissen nicht, dass es andere Schlichtungsinstanzen gibt als das Gericht, wo letztlich ein Richter bestimmt, wie die zukĂĽnftige Lebensgestaltung in Bezug auf das gemeinsame Kind auszusehen hat“, so Risch. Dagegen biete eine Mediation ganz andere Möglichkeiten. „Es wäre gut, wenn eine Mediationsinformation im Trennungsfall obligatorisch wäre“, so Risch. Diese ist jedoch bisher im Gesetzesprojekt nur optional oder aufgrund eines punktuellen richterlichen Beschlusses vorgesehen. Dagegen habe man in Belgien oder in Kanada, wo eine Mediation vor jeder Scheidung Pflicht ist, schon viele gute Erfahrungen gemacht. „Eine solche Hilfestellung ermöglicht es, vor der Trennung alle Fragen in Bezug auf die Kinder zu regeln“, glaubt auch Rodesch-Hengesch. Wichtig sei hier auch, wer die Mediation anbietet. Falls es die Richter sind, sollten diese ĂĽber eine entsprechende Ausbildung verfĂĽgen. In Luxemburg fehlt jedoch nach wie vor ein Gesetz, das die Ausbildungs- und Qualitätskriterien der Mediation bestimmt.

„Wenn man Kinder bekommt, dann muss man sie auch erziehen. Das beinhaltet auch Opfer“, meint Rodesch-Hengesch. Und in diese Sinne ist das Gesetzesprojekt wahrlich kein Freibrief fĂĽr die Erzeuger. Sondern gemahnt erneut an die gemeinsame elterliche Verantwortung.

Im Merscher Kulturhaus findet am kommenden Donnerstag, dem 24. April um 18.30 Uhr ein Rundtischgespräch zum Thema Mediation statt. TeilnehmerInnen sind: Paul Demaret, Gilbert Pregno, Marie-Anne Rodesch-Hengesch, Marc Fischbach und MitarbeiterInnen von CPOS und CDAIC. Moderation: Raymond Weber.

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