OMBUDSMAN: Unabhängig und ohne Macht

Marc Fischbach hat in seiner Rolle als Médiateur wenig Befugnisse. Und bei den Behörden mangelt es an Kooperationsbereitschaft.

Marc Fischbach war sichtlich ungehalten. Als er am vergangenen Dienstag vor die Presse trat, hatte sich beim Luxemburger Ombudsmann eine Menge Verdruss angestaut. Obwohl die Behörden seiner Meinung nach im Großen und Ganzen gut arbeiten, zeigte sich Fischbach – was die Kooperation mit dem Ombudsmann angeht – „enttäuscht“.

Seit einem Dreivierteljahr ist der Ex-Justizminister und ehemalige Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nun als Médiateur zwischen BürgerInnen und der öffentlichen Verwaltung im Amt und nimmt die Beschwerden der BürgerInnen entgegen. Auch seine zweite Bilanz fällt – wie die erste vor einem Vierteljahr – für die Behörden wenig schmeichelhaft aus: In acht Monaten wurde Fischbach mit insgesamt 829 Dossiers betraut, 627 davon wurden bereits abgeschlossen, in 185 Fällen korrigierten die Ämter und Ministerien ihre Entscheidungen. „Manche Verwaltungen“, so der 58-Jährige, „funktionieren nicht so wie sie sollten“. Die meisten Fälle, die er bearbeiten musste, betreffen die Sozialversicherungen, die taux de correction ist im Bereich Arbeit und Immigration mit 81 Prozent am höchsten.

Es war jedoch weniger die hohe Anzahl von Beschwerden, die den im vergangenen Jahr auf Vorschlag des Parlaments ernannten Médiateur aus der Fassung brachte. Vielmehr waren es die Konsequenzen, die bisher aus Fischbachs Kritik gezogen wurden – nämlich wenige bis gar keine.

Bollwerk Bürokratie

Die Luxemburger Bürokratie erweist sich als Bollwerk. Acht Vorschläge hat Fischbach der Regierung unterbreitet. Zum Beispiel weist er darauf hin, dass jemand, der im Außen- und Immigrationsministerium einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellt, nicht länger als drei Monate auf eine Antwort warten sollte. „Einige Betroffene warten aber seit zwei Jahren“, sagt Fischbach. „Das ist nicht korrekt.“ So lange könne man die Betroffenen nicht in einer illegalen Situation lassen. Immerhin versprach das Ministerium Abhilfe. Es werde künftig Aufenthaltsanträge aus humanitären Gründen schnell beantworten, und Ehepartner von LuxemburgerInnen aus Nicht-EU-Ländern sollen keine Arbeitserlaubnis mehr vorweisen müssen.

Doch nach wie vor klagen BürgerInnen über lange Wartezeiten bei den Behörden. Allein Personalmangel lässt Fischbach als Entschuldigung nicht gelten. „Man kann keinem Menschen vermitteln, dass die Verwaltung wegen des EU-Vorsitzes einen Brief während eines Jahres nicht beantworten könne“, sagt der Ex-Justizminister, dem besonders die hiesige Justiz ein Dorn im Auge ist. Vor allem die Staatsanwaltschaft erweist sich als wenig kooperativ und auskunftsfreudig. Sie versteckt sich hinter der Geheimhaltungspflicht bei laufenden Ermittlungen. Zudem wird die Frage des Ombudsmannes, weshalb verschiedene Angelegenheiten so lange vor Gericht anhängig seien, regelmäßig mit dem Hinweis auf die „Gewaltenteilung“ abgeblockt. Fischbach nennt als Beispiel ein Verfahren, das nun schon zehn Jahre dauert. Zum letzten Mal wurde der Beschuldigte 1998 vernommen.

Der Médiateur ist sich der Stärken und Schwächen seines Amtes durchaus bewusst. „Ich bin unabhängig und unparteiisch“, sagt er. Verpflichtet ist er nur den BürgerInnen – und dem Parlament. Über Sanktionsmöglichkeiten verfügt der Ombudsman laut Gesetz aber nicht. Das stört ihn wenig. Schließlich sieht er sich als Kommunikator und Ansprechpartner. Der Rechtsweg sei eben nicht der Zweck, sagt Fischbach und fügt hinzu: „Die gesetzlichen Möglichkeiten, die einem Ombudsmann in Schweden früher zur Verfügung standen, hat man glücklicherweise nicht mehr.“

Ohne Investigation keine Wirkung

Im Ursprungsland des Ombudsmannes konnte dieser in der Tat lange Zeit Beamte und Richter anklagen und über deren gerichtliche Verfolgung entscheiden. Doch auch heute noch verfügt der schwedische „Bürgeranwalt“ über mehr Kompetenzen als seine Pendants in anderen Ländern. Seine Aufgaben bestehen in der Kontrolle der Verwaltung, der Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzesvorschriften, sowie der Aufdeckung von Mängeln im bestehenden Recht. Obwohl die Ombudsperson die meiste Zeit damit verbringt, die Beschwerden der BürgerInnen zu bearbeiten, besitzt er sowohl ein Initiativrecht als auch das Recht, selbst zu ermitteln: „Ohne gut ausgebaute Investigationsrechte muss die Institution wirkungslos bleiben“, schreibt der Freiburger Politikwissenschaftler Udo Kempf in einem Aufsatz über die „Rolle und Funktion des Ombudsmannes“.

Marc Fischbach hat weder ein Initiativrecht noch besonders weit gehende Untersuchungsmöglichkeiten. Und er ist vor allem auf Medien und Abgeordneten angewiesen, von denen er sich Unterstützung verspricht: „Ich werde so oft wie möglich an die Presse gehen.“ Erwartet wird ein „parlamentarisches Nachspiel“, heißt es seitens der Grünen, spätestens wenn Fischbach im Herbst seinen Bericht am Krautmarkt vorstellt. Und der Médiateur selbst will – nach eigenen Worten – „noch nicht sein ganzes Pulver verschießen“. Doch hat er überhaupt noch Munition?

Eine „politische Waffe“ nennt die LSAP-Abgeordnete Lydie Err den Bericht des Ombudsmannes. Sie denkt über eine eigene Initiative im Parlament nach. Denn wenn sich einige Ministerien schon den „Luxus“ mangelnder Kooperation mit dem Médiateur leisteten, so Err, „wie geht es dann einzelnen Privatpersonen, die in den Behörden schlecht behandelt werden“. Batman, Superman oder Robin Hood – Ombudsleute mussten europaweit schon für zahlreiche Vergleiche herhalten. Ein Retter ist Fischbach nicht. Aber vielleicht einer, der aufrüttelt.


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