Die Grünen begründen in einer Stellungnahme ihre Zustimmung zur Reform des Behinderten-Gesetzes. Es stelle für die Betroffenen eine „bemerkenswerte Vereinfachung der administrativen Prozeduren dar, sowie eine Förderung der Sicherheit und ökonomischen Unabhängigkeit, indem die Diskriminierungen des Arbeitsrechtes beseitigt werden“. Dass die Gesetzesreform aber auch Mängel enthält und nicht gewährleistet, dass diese Rechte gemäß der UN-Konvention tatsächlich zum Tragen kommen, zeigt die Stellungnahme des Zentrums für Gleichbehandlung (CET) und der beratenden Menschenrechtskommission (CCDH) (woxx 1139). Diese verlangen, um ihrem Auftrag der Begleitung und Überwachung der Durchführung der Interessen Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden, zusätzliche personelle, finanzielle und logistische Ressourcen. Wie wichtig solche „Supervisionsstellen“, auch in puncto Eingliederung der Menschen mit Behinderung auf den Arbeitsmarkt sind, dokumentiert eine rezente Antwort des Arbeitsministers: Demgemäß definieren bisher vor allem die Verantwortlichen der Behindertenwerkstätten die Wiedereingliederungsmaßnahmen ihrer Klienten. Es liegt in ihrer Hand, welche Praktika für diese organisiert werden. Hier wäre eine Evaluation der gängigen Praxis durch das CET sowie die CCDH sicher sinnvoll.
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