In der Chamberkommission wird derzeit über die Einwände des Staatsrates gegenüber des neuen Uni-Gesetzes debattiert. Der Minister war zu Besuch und ist zu einigen Änderungen bereit.
Die Änderung der bestehenden Gesetzeslage soll der Uni zu mehr Autonomie verhelfen (siehe woxx Nr. 1110 vom 12 Mai 2011). Der Novelle zufolge wird etwa der externe Conseil de gouvernance die Aktivitäten der Uni ohne ministerielle Aufsicht kontrollieren. Das Ziel einer autonomeren Universität sei begrüßenswert, so der Staatsrat in seiner Stellungnahme vom 17. Januar. Allerdings formuliert er in seinem detaillierten Bericht einige „oppositions formelles“.
Sehr eindeutig fällt das Urteil in Bezug auf die Arbeitsverträge für Doktoranden aus. Im Artikel 40 des Gesetzprojekts wurde festgehalten, dass der Arbeitsvertrag eines Doktoranden die Dauer von 48 Monaten nicht überschreiten darf. Dies verstößt gegen das Arbeitsrecht, stellt der Staatsrat fest. Tatsache ist, dass laut Code du travail der Arbeitsvertrag eines Doktoranden maximal 60 Monate dauern darf. Die Uni sei angehalten, das Arbeitsrecht einzuhalten, mahnt der Staatsrat. Zwar dürfe sie bestimmen, wie lange die Doktorarbeit eines Studierenden dauern darf, sie darf aber nicht die Dauer eines Arbeitsvertrages auf dieselbe Zeit begrenzen. Der Minister gibt dem Staatsrat Recht. „Das Unigesetz kann der Uni nicht vorschreiben, die Höchstdauer der Verträge auf vier Jahre festzulegen, wenn sie im Arbeitsrecht mit fünf Jahren angegeben ist“, räumt Francois Biltgen im Interview mit RTL-Radio ein und verspricht nachzubessern.
Der Staatsrat empfiehlt zudem eine größere Stärkung des Conseil universitaire als sie im Gesetz vorgesehen ist. Dies hatte auch die Organisation der Universitätsprofessoren gefordert. Kritisiert wurde unter anderem, dass der Rektor durch das neue Gesetz zu viel Macht bekommt. Hier war vorgesehen, dass der Leiter der Uni zugleich auch Vorsitzender des Conseil universitaire ist. „Wenn man wirklich ein Gegengewicht schaffen will, muss das geändert werden“, so jetzt die Einsicht des Ministers. „Wir werden also vorschlagen, dass in Zukunft ein gewähltes Mitglied des Conseil universitaire auch dessen Vorsitz übernehmen soll“. Dieselbe Person soll dann auch den Lehrkörper im Conseil universitaire vertreten.
Nicht ohne den Regierungskommissar
Der Wunsch des Staates, der Uni mehr Autonomie zu gewähren, zöge in den Augen des Staatsrates eine weitere Konsequenz nach sich: die Abschaffung des Postens des Regierungskommissars im Hochschulministerium. Dieser sitzt als beratendes Mitglied im Conseil de Gouvernance. Seine Rolle in dem Kontrollorgan der Uni wird von Kritikern zuweilen als „sehr einflussreich“ beschrieben. „Der Regierungsvertreter hat viel Gewicht“, so Rektor Rolf Tarrach vor zwei Jahren im woxx-Interview. Dies sei in der Anfangsphase der Uni verständlich gewesen, es sei jedoch „normal, wenn es so langsam abnehmen würde“.
Von der Abschaffung dieses Postens will der Hochschulminister nichts wissen. „Ansonsten müsste man ein ganz neues Gremium schaffen“, so Francois Biltgens Erklärung, „das würde die Struktur überladen“. Die Regierung sehe den Conseil de gouvernance nicht als ein Gremium, dessen Mitglieder ein Mandat der Regierung haben. Diese seien viel mehr dazu da, um das Gesetz mit Inhalt zu füllen. Man brauche jedoch eine Kontrolle der Regierung. „Ich bevorzuge, dass diese Aufgabe vom Regierungskommissar übernommen wird“, so der Minister, der sich eines gewissen Problems bewusst sein mag, wenn er hinzufügt: „Der Regierungskommissar soll darüber wachen, dass das Gesetz eingehalten wird, es ist nicht seine Aufgabe, die Politik der Uni zu bestimmen.“
Dem gegenüber argumentiert der Staatsrat, da die Mission der Mitglieder des Conseil de gouvernance eindeutig im Gesetz festgehalten sei, müssten sich diese ohnehin daran halten. Die Daseinsberechtigung des Regierungskommissars sei demnach nicht gegeben, so das Fazit des hohen Gremiums.
Auch an anderer Stelle sieht der Staatsrat Potenzial zur Demokratisierung der Uni. Er wirft etwa die Frage auf, ob das Schaffen von Fakultätsräten „ne pourrait pas constituer une réponse au déficit démocratique constaté par ailleurs“. Es sei nicht ratsam, den Fakultäten zu viel Autonomie zu geben, wird im Bericht der Chamberkommission der Einwand des Ministers auf diesen Vorschlag zitiert. Dadurch steige das Risiko, dass sich die einzelnen Bereiche voneinander abschotten und somit gerate die Einheit und die Kohäsion der Uni in Gefahr.
Bis Ende März wird der Berichterstatter der Chamber, der CSV-Abgeordnete Marcel Oberweis, die Änderungsvorschläge einreichen – danach findet die Debatte in der Chamber statt. In punkto mehr Demokratie stünden noch einige Fragen aus. Zum Beispiel die des Mitspracherechts der Uni-Angestellten im Conseil de gouvernance. Darüber wurde aber bislang in der Chamberkommission noch nicht diskutiert.
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