HÄUSLICHE GEWALT: Hinter der Fassade

Noch vor der Sommerpause wurde die Gesetzesänderung zur häuslichen Gewalt verabschiedet. Gewährleistet die Verschärfung den Betroffenen hinreichenden Schutz? Und woher rührt eigentlich das Phänomen der häuslichen Gewalt?

Ist Gewalt am Ende nicht doch ein sozio-kulturelles Phänomen?

Es ist kein Wunder, dass kaum jemand die Abstimmung über eine Verschärfung des Gesetzes zur häuslichen Gewalt (Projet du Loi 6181) wahrgenommen hat, fand sie doch im Schatten der alles überlagernden Parlamentsdebatte vom 10. Juli statt – dem lang ersehnten vermeintlichen Schicksalstag, an dem die Rede des Premiers und ihre Konsequenzen das Land in Atem hielten.

Offenbar besteht in Luxemburg zum Thema „häusliche Gewalt“ jedoch ein weitgehender Konsens. Mit nur zwei Gegenstimmen – Fernand Kartheiser und Gast Gibéryen aus dem rechten Lager (ADR) – passierte die Gesetzesreform die Abstimmung nahezu lautlos. Dabei war sie durchaus kein leichtes Unterfangen. Mehr als zehn Entwürfe wurden debattiert, bevor die Novellierung stand. Zähe Diskussionen um rechtliche Detailfragen und Schutzaspekte gingen der Verabschiedung voraus: Ab welchem Zeitpunkt und wie massiv sollte die Polizei eingreifen dürfen? Wie weitgehend sollten die Beschränkungen für die Täter sein, welche Zeitspanne sollte für die Ausweisung aus der Wohnung festgesetzt werden?

Leitendes Prinzip der Novellierung war der verstärkte Schutz des Opfers und – nun zum ersten Mal – der Kinder. Im ursprünglichen Gesetz von 2003, das in der Folge europäischer Kampagnen zum Gewaltschutz entstand, waren deren Bedürfnisse noch gänzlich unter den Tisch gefallen. Die Neuregelung, die auf den Ergebnissen zweier Studien der Diplom-Pädagogin Beate Stoff basiert, sieht vor, dass Täter nunmehr 14 Tage statt zehn Tage des Hauses verwiesen werden können, und stellt jegliche Kontaktaufnahme des Täters mit dem Opfer während dieser Zeit unter Strafe. Auch der „Code pénal“ wurde modifiziert; die Polizei hat nun das Recht, sich im Falle des Falles auch mit Gewalt Zugang zur Wohnung zu verschaffen.

Verstärkter Opferschutz

Insgesamt 801 solcher polizeilicher Einsätze und 357 Hausverweise verzeichnet die amtliche Statistik der Police Grande-Ducale für das letzte Jahr. Die Zahl der Interventionen ist damit gegenüber dem Vorjahr um fast 19 Prozent angestiegen. „Es ist nicht sicher, ob diese Steigerung Ergebnis eines realen Zuwachses von Gewalttaten ist, oder ob schlicht mehr Fälle registriert worden sind“, räumt die Soziologin Laurence Fond-Harmant ein, die derzeit an einer Studie zu den Ursachen von häuslicher Gewalt arbeitet. Joëlle Schranck, Direktorin von „Femmes en détresse“, einer Organisation, die seit 1979 von häuslicher Gewalt betroffene Frauen betreut, sieht dies ebenso. „Für uns hat die häusliche Gewalt zugenommen, da wir mehr Frauen betreuen müssen, aber man weiß nicht, ob das so ist, weil die Gewalt zugenommen hat, oder bloß, weil die Frauen unsere Telefonnummer kennen.“ Die Dunkelziffer sei noch immer hoch, und die Frauenhäuser überfüllt. Doch möglicherweise haben die gesetzlichen Regelungen und das gestiegene Bewusstsein für Gewalt in Beziehungen dazu geführt, dass Frauen sich heute eher trauen, sich zu melden.

Die Hürde, an die Öffentlichkeit zu gehen, ist allerdings noch immer groß. – Für Opfer wie für Täter. Die Scham, sich „zu outen“, geht bei vielen Betroffenen mit der Angst einher, das Gesicht zu verlieren, und setzt das Eingeständnis voraus, dass es in der Beziehung Probleme gibt, und auf Seiten des Täters, dass er falsch gehandelt hat. Bei Männern ist diese Scham häufig noch intensiver. Oft wollen sie diese nicht wahrhaben, etwa weil sie durch ihre Sozialisation daran gewöhnt worden sind, dass Scham unmännlich ist. So leugnen sie ihr Verhalten und verlagern die Schuld auf die Frau. Die Abwälzung der Verantwortung entsteht zum allergrößten Teil daraus, dass diese Scham nicht gelebt werden kann oder nicht gewollt wird.

Gerade hinsichtlich der Verantwortung hatte sich das Gesetz von 2003 zur „Violence domestique“ als lückenhaft erwiesen. Zwar trug es sicherlich dazu bei, das Phänomen der häuslichen Gewalt ins öffentliche Bewusstsein zu bringen und – teilweise – zu enttabuisieren. Auch machte es klar, dass die Familie kein rechtsfreier Raum ist. Doch der Schutz der Betroffenen kam definitiv zu kurz. Als Schwachpunkt der bisherigen Regelung wurde unter anderem die fehlende „Inverantwortungsnahme“ der Täter hervorgehoben und gefordert, eine noch näher zu definierende Form von obligatorischer „Täterarbeit“ im Gesetz aufzunehmen und gegebenenfalls die Beratungsstelle „Riicht Eraus“ im Gesetz zu benennen. Tatsächlich wird der Gewalttätige nach der Reform nun stärker in die Pflicht genommen, zum Beispiel dadurch, dass er gezwungen ist, nach dem Vorfall eine Beratungsstelle aufzusuchen. „Riicht Eraus“ – 2004 vom Planing Familial gegründet und seit Oktober 2011 in Croix Rouge-Trägerschaft – werden nach dem neuen Gesetz die Details über die Wohnungsverweise der Täter umfassend zur Verfügung gestellt. Ein wichtiger Vorstoß in Sachen Prävention?

Prävention als A und O

Dass diese das A und O ist, wird mittlerweile von allen Seiten hervorgehoben. Doch wo genau sie anzusetzen habe, ist nicht ohne weiteres klar, dazu bedarf es weiterer Grundlagenforschung. Welche konkreten Motivationen treiben einen Menschen zur Ausübung von Gewalt? Zwar zeigen Erfahrungswerte, dass viele der Gewalttätigen selbst einmal Opfer waren und geschlagen wurden. Meistens bleibt es zudem nicht bei dem gern bemühten „Ausrutscher“. Wer einmal zuschlägt, tut es in der Regel auch wieder, bestätigt Joëlle Schranck: „Wer den Gewaltzyklus kennt, der weiß, dass es Spannungen in Paarbeziehungen gibt. Es kommt zum Gewaltausbruch. Es kommt zum „Honeymoon“, einer Phase, in der der Gewalttäter das Blaue vom Himmel verspricht. Dann sieht es so aus, als ob alles gut sei, aber einige Wochen später erfolgt erneut ein Gewaltausbruch. Frauen durchlaufen diesen Gewaltzyklus sehr häufig, ehe sie nach Hilfe fragen.“

Entgegen vorherrschenden Klischees zieht sich häusliche Gewalt durch alle sozialen Schichten und spiegelt nicht zwangsläufig den kulturellen Background wider. Wer zum Beispiel meint, Gewalt komme besonders oft in portugiesischen Familien vor, den belehren die Zahlen eines Besseren. Geprügelt wird überall – auch bei Luxemburgern. Unter den Opfern von häuslicher Gewalt waren im Jahre 2012 35 Prozent luxemburgischer Nationalität, 35 Prozent Portugiesen und der Rest Franzosen, Deutsche und Serbo-Kroaten. „Die Zahlen sagen also nicht, dass portugiesische Frauen unbedingt häufiger von häuslicher Gewalt betroffen sind“, betont Joëlle Schranck. Auch der Direktor von „Riicht Eraus“, Georges Haan, sieht die Gesamtheit der Betroffenen eher als „Abbild der Gesellschaft“ und warnt vor einer Pauschalisierung: „Wenn man die Zahlen, die von der Polizei kommen, noch mal genauer analysiert, dann sieht man, dass das Phänomen nicht so schwarz-weiß ist, wie es manchmal dargestellt wird“. Auffällig – und seiner Beratungsstelle zugewiesen – würden zwar tenden-ziell eher Menschen zwischen 35 und 50 Jahren. Es hänge jedoch immer von dem Kontext ab, in dem die Leute kämen.

Häusliche Gewalt in allen sozialen Schichten

Um Ursachenforschung geht es auch Dr. Laurence Fond-Harmant. Die Soziologin fragt nach Motiven, die zu häuslicher Gewalt führen. Im Mittelpunkt ihrer Studie steht die Untersuchung der Lebensbedingungen, aber auch der sozialen und kulturellen Hintergründe der Opfer wie der Täter. Erklärtes Ziel der zusammen mit dem CRP-Santé und dem Ministerium für Chancengleichheit initiierten Studie, die vor zwei Wochen der Presse vorgestellt wurde, ist es, die Präventionsmaßnahmen im Großherzogtum zu verstärken. Mit mehrsprachigen Fragebögen adressiert das CRP-Santé die Betroffenen, im kommenden Jahr sollen dann die Täter folgen. „Wir wollen mit dieser Studie, die auf zwei Jahre angelegt ist, dem Ministerium eine Grundlage geben, damit sich die gesetzliche Regelung wirklich der Realität anpasst“, erklärt Fond-Harmant.

Trägt das neue Gesetz der Realität Rechnung? Und ist eine rigide Gesetzesregelung überhaupt geeignet, häusliche Gewalt und Gewalt in der Ehe einzudämmen? Im Falle Spaniens ging die Rechnung vorerst nicht auf. Zwar war der sozialdemokratische Ministerpräsident Zapatero mit seinem Gesetz einer der ersten, der innerhalb der EU konsequent gegen häusliche Gewalt vorging – 2005 hatte er quasi als Sofortmaßnahme ein Gesetz verabschiedet, das Gewalt in der Ehe hart bestraft. Doch ebbte die Gewaltwelle in Spanien nicht ab. Im Gegenteil: Ende Februar 2008 wurden beispielsweise binnen 24 Stunden vier Frauen in verschiedenen Städten des Landes von ihren Ehemännern ermordet. Das spricht mitnichten gegen eine scharfe gesetzliche Regelung, wohl aber gegen allzu hohe Erwartungen an eine solche.

Am Beispiel Spanien wird aber auch deutlich, worum es in erster Linie geht: Männer üben Gewalt gegen Frauen aus, ihr Macht- und Besitzanspruch kennt häufig keine Grenze – im Grunde keine neue Erkenntnis. In Luxemburg betraf physische häusliche Gewalt in 89 Prozent der Fälle Ehepaare, 88 Prozent der Opfer waren Frauen. Obwohl Gewalt sicher immer eine „Grauzone“ ist, zumal psychischer – aber auch psychischer – Druck ebenfalls von Frauen ausgehen und letztlich schwer gemessen werden kann, so sprechen die Zahlen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für sich: Brutale, physische Gewalt gehört bei Frauen zwischen 16 und 44 noch immer zu den häufigsten Todesursachen. Natürlich lohnt es sich, nach den Ursachen zu forschen. Ob das aber gelingen kann, wenn der Begriff „Patriarchat“ gar nicht mehr verwendet werden darf und im Zuge einer „differenzierten Betrachtung“ die gesellschaftlichen Machtansprüche des einen Geschlechts in individualisierten Täterbiografien unkenntlich gemacht werden?

Grauzone Gewalt

Selbst die EU hat die Bedeutung des Problems mittlerweile erkannt und reagiert mit einer Opferschutzrichtlinie, die am 6. Juni 2013 beschlossen wurde. Die Vorschrift wird ab dem 11. Januar 2015 gelten. – Ein allgemeiner Rechtsrahmen, der einen Standard setzt, der längst überfällig war.

Wenngleich die Luxemburger Gesetzesreform also ein Schritt in die richtige Richtung ist und auch das „CID-Femmes“ mit der letzten Fassung des Gesetzes leben kann, wird sich erst herausstellen, ob die Reform wirklich konkrete Verbesserungen bringt.

Letztlich erscheint Prävention als Schlüssel, und diese muss – so banal es klingen mag – bei der Bildung ansetzen. „Prävention müsste wirklich groß geschrieben werden. Respekt vor dem Gegenüber, also dass Paarbeziehungen anders verlaufen. Das muss in der Grundschule anfangen“, meint auch Joëlle Schranck. „Umfassende Prävention“ muss aber noch weitergehen, zumal physische Gewalt offensichtlich nicht vom Geschlecht und der Sozialisation der Täter zu trennen ist.


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