Schon seit vielen Jahren laufen die Diskussionen um eine mögliche Verlängerung der Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch. Langsam wird es konkreter, doch reicht die bloße Verlängerung aus?
Mit vier Motionen und einem Gesetzesvorschlag befeuerte die CSV diese Woche die Diskussion in puncto Verjährungsfrist von sexuellem Missbrauch. Die Forderung bezieht sich auf Sexualstraftaten gegenüber Minderjährigen: Ab ihrer Volljährigkeit soll die Verjährungsfrist nicht schon nach 10, sondern erst nach 30 Jahren ablaufen.
Das Planning Familial begrüßt die Initiative – allerdings gehe sie nicht weit genug. In ihren Augen müsse die Verjährungsfrist gänzlich abgeschafft werden. In einem am Donnerstag veröffentlichten Schreiben erklärt das Zentrum warum: Aus Selbstschutz verdrängten Opfer die Taten oft, es könnten Jahrzehnte vergehen, bevor sie sich daran erinnerten, was ihnen in der Kindheit widerfahren sei: „Quand elles retrouvent la mémoire des violences sexuelles qu’elles ont subies, il est souvent trop tard pour porter plainte.“ mehr lesen / lire plus