HOLOCAUST: Vergeben und vergessen?

Muss sich der Luxemburger Premierminister für die Verstrickung der Luxemburger Behörden in die Judenverfolgung im Zweiten Weltkrieg entschuldigen? An die vor einem Jahr gestellte Frage schließen sich viele weitere an.

Es gab 1940 eine aktive Zusammenarbeit der „Verwaltungskommission“ mit der nationalsozialistischen Zivilverwaltung. Der Zeitungsausschnitt unbekannten Ursprungs zeigt eines der seltenen Bilder Albert Wehrers als ihr Präsident. (© Photothèque de la ville de Luxembourg)

Am 19. September letzten Jahres richtete der Historiker Serge Hoffmann einen offenen Brief an den Premierminister. Eine Woche zuvor hatte sich in Belgien Jean-Claude Junckers Amtskollege Elio die Rupo offiziell für die Mitverantwortung der belgischen Behörden an den Judendeportationen während des Zweiten Weltkriegs entschuldigt. Hoffmann fragte: „Müsste unser Premierminister nicht dasselbe für Luxemburg tun, da doch auch in unserem Land die damaligen Luxemburger Autoritäten zuerst mit der deutschen Militärverwaltung und, ab August 1940, mit der deutschen Zivilverwaltung eng zusammenarbeiteten?“

Damit wurde ein folgenreicher Prozess in Gang gesetzt: Auf eine parlamentarische Anfrage des sozialistischen Abgeordneten Ben Fayot antwortete Juncker, dass er eine historische Recherche in Auftrag geben wolle, deren Resultate man erst abwarten müsse, um „des conclusions fondées concernant une participation active de la Commission administrative“ ziehen zu können. Seit Mai ist nun der Historiker Vincent Artuso mit dieser Arbeit beauftragt.

Unabhängig davon, was diese im Einzelnen an Ergebnissen erbringen wird, scheint jedoch spätestens seit der Veröffentlichung von Artusos Dissertation klar, dass es eine aktive Beteiligung der mit Luxemburgern besetzten, von Mai bis Dezember 1940 im Amt befindlichen „Verwaltungskommission“ gegeben hat. Dies betrifft auch besonders die Denunziation jüdischer Kinder oder polnischer Flüchtlinge jüdischen Glaubens. Einige historische Fakten sind bereits seit den Achtzigerjahren bekannt. Die Beantwortung von Hoffmanns präziser Frage, wie die heutige Regierung mit dieser historischen Tatsache umzugehen gedenkt, ist also nur verschoben worden – allerdings durch die rezenten politischen Ereignisse auf die Amtszeit der nächsten Regierung und ihres Premierministers.

„On peut retenir trois foyers principaux qui maintiennent vivante la flamme du souvenir [de la Seconde Guerre mondiale]. Le plus important, par son assise numérique, est celui des enrôlés de force. […] Il y a, ensuite, les groupements de résistants […] Enfin, la libération du pays en septembre 1944 par les troupes américaines et les durs combats de la bataille des Ardennes en hiver 1944-1945 donnent lieu également à des cérémonies commémoratives.“ So beschrieb der Historiker Gilbert Trausch 1992 die Luxemburger Erinnerungskultur an den Zweiten Weltkrieg. Die jüdische Opfergruppe hingegen wurde in den Gedenkbroschüren, die zu Dutzenden in den Nachkriegsjahren erschienen, oft nicht erwähnt: Obwohl die Judenverfolgung ein zentrales Element des Zweiten Weltkriegs darstellt, nahm es in den meisten europäischen Ländern eine erstaunlich lange Zeit in Anspruch, den Holocaust zu „entdecken“ und seine Bedeutung als Massenvernichtungsaktion zu verstehen.

Sowohl die Luxemburger Gedenkpolitik als auch die Wiedergutmachungspolitik der Luxemburger Regierung orientierten sich zudem vorrangig an nationalen Gesichtspunkten; die spezifische, rassistisch motivierte Judenverfolgung war kein Kriterium. Die Zahl der Juden und Jüdinnen in Luxemburg war, infolge von Krieg und Verfolgungsmaßnahmen, von den 3.900 Personen des Jahres 1940 auf 870 im Jahr 1947 zurückgegangen, so dass diese Gruppe rein zahlenmäßig in der Nachkriegszeit keinen politisch relevanten Faktor mehr darstellte. Demgemäß beschränkte das Kriegsentschädigungsgesetz von 1950 die Kompensationsleistungen für kriegsbedingte Körper- und Sachschäden auf Luxemburger Staatsangehörige. 74 Prozent der 1940 auf Luxemburger Territorium befindlichen jüdischen Glaubensangehörigen waren jedoch ihrem Pass nach nicht-luxemburgisch. Mit dieser Regelung stand Luxemburg nicht allein: Belgien zum Beispiel verhielt sich ganz ebenso – dort waren sogar 95 Prozent der Juden und Jüdinnen nicht-belgisch.

Noch bis zum Ersten Weltkrieg galt in Europa der Grundsatz, dass jenes Land für Kriegsschäden aufzukommen habe, das den Krieg verliert. Allerdings wurde bereits im Versailler Friedensvertrag von 1919 auch die Schuldfrage gestellt – und beantwortet: Deutschland hatte den Krieg entfesselt und sollte daher bezahlen. Die Genfer Konventionen ab 1864 und die Haager Landkriegsordnung von 1899/1907 hielten zuvor bereits Regeln über den Umgang mit verwundeten Soldaten, der Zivilbevölkerung, mit Kriegsgefangenen oder über die Mittel der Kriegsführung fest.

Sowohl die Luxemburger Gedenkpolitik als auch die Wiedergutmachungspolitik der Luxemburger Regierung orientierten sich zudem vorrangig an nationalen Gesichtspunkten; die spezifische, rassistisch motivierte Judenverfolgung war kein Kriterium.

Vor allem der Zweite Weltkrieg und der Holocaust führten aber zu einem Paradigmenwechsel, der zunächst in den Nürnberger Prozessen und später in der UNO-Menschenrechtserklärung in Wirkung trat. „Wir befinden uns“, so schreibt etwa der Zeithistoriker Tobias Winstel, „im Zeitalter der Menschenrechte“. Auch wenn sich bis heute an der Praxis, Konflikte durch Kriege lösen zu wollen, nichts geändert hat, hat der Krieg zumindest auf Diskursebene seinen Status als legitimes oder gar ruhmreiches Instrument der Konfliktregelung verloren.

Nach dem Fall der Mauer geriet das Thema der Reparationen mit der „Rückerstattung Ost“ erneut auf die Agenda. Nicht nur andere „Nutznießer des Holocaust“ als Deutschland – Beispiel Schweizer Banken – rückten verstärkt ins öffentliche Interesse, auch Massenvernichtungs-Tatbestände in anderen Ländern wurden nun thematisiert. Darüber hinaus kam neue Bewegung in die Diskussionen um die Mitverantwortung der Verwaltungen der besetzten Länder an den Judenverfolgungen. Die Frage der Restitution geraubter Geldmittel und Besitztümer, aber auch die konkrete Durchführung der Judenverfolgung und -deportation gerieten nun ins Blickfeld.

In Frankreich setzte in den Achtzigerjahren die Kritik am autoritären Vichy-Regime unter General Pétain und am Verschweigen seiner Verbrechen an den französischen Juden und Jüdinnen ein. Noch Mitterrand verweigerte aber den Opfern und ihren Nachkommen gegenüber eine Entschuldigung Frankreichs für die aktive Durchführung der Deportationspolitik. Das tat erst sein Nachfolger Jacques Chirac 1995 in seiner Rede am „Vélodrome d’Hiver“, von wo aus etwa 10.000 Personen deportiert worden waren.

In Belgien beauftragte das Parlament 2002 das Forschungsinstitut „Centre d’études et de documentation guerre et sociétés contemporaines“ (Ceges) mit einer Studie zum Verhalten der Behörden während des Zweiten Weltkriegs. Nachdem schon Premierminister Verhofstadt Entschuldigungen ausgesprochen hatte, veröffentlichte das Institut 2007 unter dem Titel „La Belgique docile“ einen dicken Band, in dem die Kollaboration der Verwaltung dargestellt wurde. Vor allem die „rafles“, das gewaltsame Erzwingen des Abtransports der Juden und Jüdinnen durch die Polizei von Antwerpen und Brüssel, wurden in diesem Band behandelt. Daneben wurde in dem Bericht – brisant für Luxemburg – die Entschädigungspolitik Belgiens, die Nicht-Staatsangehörige ausschloss, als ungerecht bezeichnet. Unter dem Eindruck dieser Studie ergriff der heutige Premierminister Elio di Rupo im September 2012 die Initiative zu einer Entschuldigung.

Im Verbund mit den Aktionen internationaler Kriegstribunale entstand also in den letzten Jahrzehnten eine neuartige Reparationskultur, die sich immer stärker an moralischen Kriterien orientierte. Offen bleibt bis heute, was solche Prozesse bewirken sollen: „At the very minimum,“ hält der Historiker Elazar Barkan fest, „these apologies lead to a reformulation of historical understanding that itself is a form of restitution [?].“

Das Konzept der Wiedergutmachungspolitik wird oft als westliches Modell von Schuld und Sühne kritisiert. Zudem finde, so wird moniert, eine Entlastung der Täter auf Diskurs-Ebene statt, die oft „billig erkauft“ und auch strategisch genutzt werde, um andere Tatbestände der Geschichte oder der politischen Aktualität zu verdecken. Auf Seiten der Opfergruppen sieht der Journalist Ian Buruma zweifelhafte nachträgliche Identifizierungsphänomene mit früheren Generationen, „when a culture, ethnic, religious, or national community bases its communal identity almost entirely on the sentimental solidarity of remembered victimhood. For that way lie historical myopia and, in extreme circumstances, even vendetta.“

Obwohl sich das Konzept der Wiedergutmachung international durchgesetzt hat, ist die prozessuale Durchführung der Sache oft schwierig. „Tatsächlich“, so schreibt Tobias Winstel, „ist das Feld der Wiedergutma­chung auch immer geprägt von erbitterten Konflikten, von enttäuschten Erwartungen, von Ungerechtigkeiten und Überforderun­gen, von harten Verteilungskämpfen. Dem Anspruch, mithilfe von Rückerstattung und Entschädigung das beschädigte Leben zu heilen, steht oftmals eine wenig harmonische Realität gegenüber.“ Am Anfang dieses Prozesses stehen auch sehr grundsätzliche Fragen: Wer kann – oft Jahrzehnte nach einem Krieg – die Täter vertreten, und wer die Opfer? Was bedeutet Wiedergutmachung konkret: Geht es um Aufklärung und Enttabuisierung oder um Aussöhnung?

Was bedeutet Wiedergutmachung konkret: Geht es um Aufklärung und Enttabuisierung oder um Aussöhnung?

Diesen Fragen muss sich die Politik nun auch in Luxemburg stellen. Bei der grundsätzlichen Frage, ob eine heutige Regierung für eine frühere geradestehen muss, ist, so der Rechtsanwalt Marc Elvinger, das Prinzip der Kontinuität des Staates wirksam: „Die Regierung ist, genau wie das Parlament oder eine Gerichtsbarkeit, eine Emanation des Staates, ein Organ, das ihn repräsentiert. Und die sukzessiven Regierungen stehen alle für denselben Staat.“

Marc Elvinger verweist in diesem Zusammenhang auf Frankreich: „Dort argumentierte man lange, dass Vichy nicht die Repräsentation des französischen Staates sei, woraus man den Schluss zog, dass es keiner Entschuldigung bedürfe. Dies scheint mir aber eine Haarspalterei zu sein. Auch der Luxemburger Staat ist zumindest politisch verantwortlich: Entweder, weil er die ?Verwaltungskommission` gewähren ließ, ohne ihr Instruktionen zu geben, dann muss er für ihre Aktionen geradestehen; oder, weil er diese Kommission formal bestätigt und auf diese Weise mit repräsentativem Charakter ausgestattet hat.“ Nach Elvingers Meinung verlangt die Frage aber weniger eine rechtliche als eine politische Antwort. Und: „Es geht eher darum, dass der heutige Staat gewisse Tatsachen anerkennt, als dass er eine Verantwortlichkeit eingesteht.“

Für François Moyse, Präsident des jüdischen Konsistoriums, ist es wichtig, dass die Luxemburger Regierung reagiert. Und der Kritik, dass die Praxis öffentlicher Entschuldigungen zu einer politischen Mode zu verkommen drohe, hält er entgegen: „Die Zeit des Zweiten Weltkriegs und des Holocausts ist noch immer eine offene Wunde. Man kann die Beamten, die eventuell Fehler begangen haben, nicht mehr zur Rechenschaft ziehen, sie sind nicht mehr da. Eine solche Entschuldigung könnte helfen, über diese Zeit hinwegzukommen, denn sie würde ausdrücken: Wir sind mit dem, was passiert ist, nicht einverstanden, und wir wollen uns für diese Leute und dieses Verhalten entschuldigen.“

Junckers bisheriges Zögern, selbst die Initiative zu nehmen, zeigt, dass die Wiedergutmachungsfrage auf seiner Agenda nicht übermäßig weit oben steht. Zwar wurde 2001 in Luxemburg – ebenfalls mit einiger Verspätung gegenüber dem Ausland – eine „Commission spéciale pour l’étude des spoliations des biens juifs au Luxembourg pendant les années de guerre 1940-1945“ eingesetzt, doch harren deren Empfehlungen von 2009 noch immer der Realisierung. Im Zusammenhang mit der Frage der Spoliationen (des von den Nazis geraubten jüdischen Besitzes) hatte sich die Untersuchungskommission zwar mit der Rolle der „Verwaltungskommission“ auseinandergesetzt, aber „une absence d’une quelconque responsabilité des autorités luxembourgeoises dans les persécutions“ festgestellt. Eine Aussage, die nun also stark in Frage gestellt ist, wie auch François Moyse findet: „Die Notwendigkeit, die ?Commission Artuso` zu gründen, zeigt, dass verschiedene Fragen nicht richtig oder nicht vollständig beantwortet worden sind. Es scheint noch weiteren Forschungsbedarf zu geben.“ Was eventuelle Entschädigungen angeht, so sollte man seines Erachtens neben möglichen individuellen Reparationen einen Fonds schaffen, „um historische Recherchen oder Schülerreisen zu KZ-Gedenkstätten zu finanzieren“.

„Die Zeit des Zweiten Weltkriegs und des Holocausts ist noch immer eine offene Wunde. Eine Entschuldigung könnte helfen, über diese Zeit hinwegzukommen.“

Auch auf Seiten der Opfer stellt sich jedoch die Frage der „Repräsentativität“. Müssen die einzelnen Fälle individuell behandelt werden, oder können sie von einer Gruppe vertreten werden? Der Historiker Jean-Philippe Schreiber warf für Belgien die Frage auf, inwieweit eine kollektive Logik gegenüber den Opfern gerechtfertigt sei, die von den Tätern arbiträr als jüdisch qualifiziert worden seien: „Il y avait parmi eux beaucoup de juifs dont l’identité était forte, mais aussi des incroyants, des juifs convertis au christianisme, des individus en marge de leur communauté d’origine.“ François Moyse sieht diese Frage für Luxemburg jedoch nicht als problematisch an: „Wenn man einen solchen Fonds auf die Beine stellen würde, könnte er diese Fälle auch in seine Mission einbeziehen.“

Die Frage der Rolle der „Verwaltungskommission“ riskiert nun, mit jener der mangelnden Entschädigungen der Nachkriegszeit verquickt zu werden. Die Spoliations-Kommission hatte das Nationalitätskriterium in der Entschädigungsgesetzgebung als „difficilement acceptable“ kritisiert, dennoch aber eine lediglich symbolische Entschädigung empfohlen. Der Präsident des Konsistoriums unterstreicht aber: „Der Bericht über die Spoliationen zeigt, dass jene jüdischen Verfolgten, die nicht die Luxemburger Nationalität hatten, nie entschädigt wurden. Auf dieser Ebene muss definitiv etwas geschehen, denn sie sind mit großer Ungleichheit behandelt worden.“ Finanzielle Entschädigungen können, so Marc Elvinger, aber nur an jene ausgezahlt werden, die Schaden erlitten haben, also an die Opfer oder ihre Erben. Rechtsansprüche sind in Bezug auf das Entschädigungsgesetz jedoch sowieso wohl verjährt.

Auch hier, ebenso wie bei der Frage von Guthaben auf Banken, deren rechtmäßige jüdische BesitzerInnen unauffindbar sind, kann es wohl nur noch eine politische Lösung geben – etwa in Form eines Fonds. Denn: „Die Alternative ist, dass sich die Banken mit dem Geld bereichern, weil nichts passiert.“

Quellen:

Barkan, Elazar: The Guilt of Nations. Restitution and Negotiating Historical Injustices. New York 2000.

Buruma, Ian: The Joys and Perils of Victimhood. New York Review of Books, 8.4.1999.

Commission spéciale pour l’étude des spoliations des biens juifs au Luxembourg pendant les années de guerre 1940-1945: La spoliation des biens juifs au Luxembourg 1940 – 1945. Rapport final. Luxembourg 2009.

Schreiber, Jean-Philippe: Le « hold-up du siècle » : l’affaire des biens spoliés (1997-2001). In: Points critiques, 2012, Mars.

Trausch, Gilbert: Histoire du Luxembourg. Paris 1992.

Winstel, Tobias: Vergangenheit verjährt nicht. Über Wiedergutmachung. In: Wiedergutmachung und Gerechtigkeit. APuZ, 25/26 (2013).


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