(avt) – Nun ist es amtlich: Luxemburg wird wegen seiner verschmutzten Kläranlagen zur Kasse gebeten. Zwei Millionen Euro sowie 2.800 Euro Säumniszuschläge für jeden Tag Verspätung soll Luxemburg für seine unreinen Abwasseranlagen an Strafe bezahlen. Zwei der 12 von der EU-Direktive 91/271/CEE betroffenen Kläranlagen des Landes sind nicht konform. Die Kläranlagen von Bonneweg und Bleesbruck (Nordstad) verfügten nicht über die erforderte Vorrichtung zum Herausfiltern von Stickstoffverbindungen, so der Vorwurf der Kommission, die bereits im November 2011 beim Europäischen Gerichtshof (EUGH) geklagt hatte. Die Verschmutzung ist hauptsächlich auf die Zuführung von Nitraten zurückzuführen. Den Missstand in Bonneweg soll der Bau eines Kollektors lösen, der das Abwasser aus dem Stadtviertel in die Kläranlagen von Beggen abführen soll. Bereits 2006 war festgehalten worden, dass sechs von zwölf Kläranlagen im Land nicht EU-konform waren, seither wurden also nur in vier Fällen erfolgreich nachgebessert. Dennoch blieb der EUGH mit der Geldbuße noch deutlich hinter dem Strafmaß zurück, dass die Europäische Kommission gefordert hatte.
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