(avt) – Behörden müssen Anträge für kurzfristige Besuchervisa, so genannte Schengen-Visa, künftig noch genauer prüfen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag in einem Urteil klargestellt. Im konkreten Fall hatte die Deutsche Botschaft in Teheran den Antrag eines Iraners auf ein Schengen-Visum abgelehnt, welches es den BesucherInnen weder erlaubt, dauerhaft in Europa zu arbeiten, noch hier zu leben. Angeblich hatte die Botschaft Zweifel, dass der Mann Deutschland wieder verlassen würde. Ursprünglich sollte das Verwaltungsgericht Berlin über den Fall entscheiden, dieses schaltete jedoch zur Auslegung des EU-Rechts den Europäischen Gerichtshof ein. EU-Staaten vergeben Schengen-Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt von höchstens drei Monaten. Die Gründe für die Ablehnung legt ein europäisches Gesetz fest. Begründete Zweifel daran, dass jemand sein Gastland wieder verlassen will, können zwar ein Grund für eine Ablehnung sein. Allerdings müssen die Behörden die persönliche Situation des Antragstellers sorgfältig prüfen, um festzustellen, ob tatsächlich „die Gefahr“ eines dauerhaften Aufenthaltes besteht, so nun die Richter des Europäischen Gerichtshofs. Ein faires Urteil, das jedoch den Zugang zur Festung Europa kaum merklich erleichtert.
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