(da) – Seit Jahresbeginn gilt in Luxemburg ein verschärftes Rauchverbot, das das Rauchen in Cafés und Diskotheken untersagt. Erlaubt ist der Griff zur Zigarette ausschließlich in sogenannten Fumoirs und auf Terrassen. Spätestens jetzt bemühen sich die Gastwirte, die bisher weder über das eine noch über das andere verfügten, darum, schnellstens bei der jeweiligen Gemeinde eine Erlaubnis für die Installation einer Terrasse einzuholen. Bedingung für eine solche Erlaubnis ist, dass die Terrasse abbaubar und mindestens zu einer Seite hin offen ist. Das unterstrich Lydie Polfer, Bürgermeisterin der Stadt Luxemburg, im Gespräch mit Vertretern der Horesca. Obligatorisch ist eine Genehmigung durch die Gemeinde auch dann, wenn sich die Terrasse auf dem Privatgrundstück des Eigentümers befindet. Wie die Horesca unterstreicht, dürfen auf genehmigten Terrassen Gäste auch bedient werden. Während ein immer wiederkehrendes Argument für ein generelles Rauchverbot der Schutz der nichtrauchenden Angestellten im Gaststättenbereich vor dem sogenannten Passivrauchen war, scheint dieses Argument nun auf einmal nicht mehr aktuell zu sein. Fakt ist: In halboffenen Räumen ist die Rauchkonzentration um einiges höher als in Raucherzimmern mit speziellen Belüftungssystemen – in denen die Gäste nicht bedient werden dürfen.
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