Schutz verwehrt

von | 27.02.2014

(da) – 94 Menschen haben im Januar 2014 in Luxemburg einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Im Jahr 2013 hatten insgesamt 1071 Menschen einen solchen Antrag gestellt. Bei den Herkunftsländern dominiert im Januar 2014 der Balkan: An erster Stelle kommt Montenegro mit 20 Schutzsuchenden, gefolgt vom Kosovo, Albanien und Bosnien-Herzegowina mit jeweils zwölf. An fünfter und sechster Stelle stehen Nigeria und Algerien mit sieben und fünf Anträgen, aus Syrien und aus Libyen kommen jeweils drei AntragstellerInnen. 86 Personen wurde der internationale Schutzstatus verwehrt, bei 35 wurde auf „Nichtzuständigkeit“, in einem Fall auf „Unzulässigkeit“ verwiesen. Insgesamt 14 Personen dürfen in Luxemburg bleiben. 37 Menschen wurden im Januar 2014 „freiwillig“ abgeschoben, 36 davon in Balkanstaaten, einer nach Weißrussland. 18 Personen wurden „in Anwendung der Dublin-II-Verordnung“, die jedem Asylsuchenden nur einen Asylantrag innerhalb der Europäischen Union zugesteht, in „sichere Drittländer“ abgeschoben. Fünf Menschen wurden nach Italien abgeschoben. In Deutschland hatte das Verwaltungsgericht Braunschweig im Oktober 2013 entschieden, dass Abschiebungen nach Italien wegen „systemischer Mängel“ unzulässig seien. Drei Personen wurden nach Ungarn ausgewiesen, wobei das UNHCR immer wieder hervorhebt, dass dort keine fairen Asylverfahren zu erwarten sind.

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