JÜDISCHE EMANZIPATION IN LUXEMBURG (1/6): „Man gibt eine ganze Classe ehrbarer Bürger dem Hasse preis“

Die Französische Revolution brachte vielen, die zuvor aus der Gesellschaft ausgeschlossen waren, die Gleichberechtigung. Dazu gehörte auch die jüdische Minderheit. Doch noch ein Jahrhundert später kämpften katholische Priester gegen dieses Prinzip.

Vikar Jean-Nicolas Breisdorff und Generalvikar Jean-Baptiste Fallize, beide auch Abgeordnete, führten die Redaktion des „Luxemburger Wort von 1855 bis 1885 bzw. von 1885 bis 1887. In dieser Zeit nahmen dort die antisemitischen Anwürfe stark zu.

„Das ?Luxemburger Wort für Wahrheit und Recht` bringt seit einiger Zeit die heftigsten Artikel gegen Juden und Judenemanzipation. Man fragt sich vergebens nach dem Zwecke dieser Artikel“, wunderte sich der Luxemburger Großrabbiner Samuel Hirsch 1850 im „Courrier du Grand-Duché“. Denn die jüdischen Glaubensangehörigen seien „nicht in Folge der Revolution von 1848, sondern bereits seit einigen fünfzig Jahren emanzipirt, ohne dass seitdem auch nur die geringste Klage gegen diese Maßregel der Gerechtigkeit erhoben worden wäre“.

Von der religiösen Toleranz zum Kulturkampf

Völlig richtig hatte Hirsch in dem genannten Artikel darauf hingewiesen, dass in Folge der Französischen Revolution das Prinzip der gleichen Rechte für alle eingeführt worden war, unabhängig von der Religion, der man angehörte. Dieses Prinzip galt auch in Luxemburg, seit das Herzogtum an Frankreich gefallen war. Unter der nachfolgenden niederländischen Herrschaft ab 1815 blieb die freie Religionsausübung weiterhin bestehen.

So bildeten die Niederlande gemeinsam mit Frankreich einen westeuropäischen Raum, in dem sich die Judenemanzipation rechtlich etabliert hatte. In den Ländern, die 1815 dem Deutschen Bund einverleibt wurden, wurde hingegen die rechtliche Gleichstellung der Juden, etwa der Zugang zu verschiedenen Handwerken und zu öffentlichen oder politischen Ämtern, ganz oder teilweise wieder aufgehoben.

Luxemburg war fortan in beide politischen Systeme eingebunden: Zwar gehörte das Großherzogtum de facto zu den Niederlanden, zugleich war es aber Mitglied im Deutschen Bund; Hauptstadt und Festung waren besetzt durch preußische Soldaten. Daher war die Gesellschaft auch in besonderem Maße mit den die Juden betreffenden widerstreitenden europäischen Tendenzen konfrontiert: Galt den Erben der Revolution die Gleichstellung aller Bürger als oberstes Prinzip, so akzeptierten die Anhänger der Restauration nur allmählich und oft widerstrebend die Emanzipation der Juden. In gewisser Weise spiegelte sich diese Situation auch in dem Luxemburger Spezifikum wieder, wonach die Emanzipation der Juden auch nach dem Wiener Kongress von 1815 erhalten blieb, jedoch von außen herein gebracht worden und nicht etwa Ausdruck eines Luxemburger Liberalismus war.

In den Jahrhunderten vor der Revolution war nämlich eine jüdische Ansiedlung, anders als in den umliegenden Gegenden, in Luxemburg stets verhindert worden. Aber auch in Trier, Metz oder Thionville durften jüdische Familien aufgrund der Zunftordnung kein Handwerk ausüben. Im Herzogtum begegneten sich christliche und jüdische Glaubensangehörige deshalb vor allem auf den Märkten, wo jüdische Wanderhändler Kram, Textilien, Vieh oder Pferde feilboten. Verbunden mit dem Viehhandel waren jüdische Händler oft auch die Kreditgeber der Bauern, da Geldverleih als unchristlich galt.

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts setzte nun eine zaghafte Migration nach Luxemburg ein. Mit der Ankunft der Französischen Revolutionstruppen war die Zunftordnung abgeschafft und die Gewerbefreiheit eingeführt worden. Auch jüdische Männer nutzten die neuen wirtschaftlichen Möglichkeiten, sie spielten vor allem bei der Entwicklung der Luxemburger Textil- und der Lederindustrie eine wichtige Rolle. Die Neuankömmlinge stießen aber auch hier auf einen katholischen Antisemitismus, wie er in ganz Europa verbreitet war: Die Juden, so hieß es von Seiten der Kirche, hatten Christus ans Kreuz genagelt; sie waren „verstockt“, weil sie ihn nicht als Messias anerkannten. Juden wurden beschuldigt, Hostienfrevel zu betreiben, Ritualmorde an christlichen Kindern zu begehen und ihr Blut zu trinken.

Wilhelm I., seit dem Wiener Kongress nicht nur König der Vereinigten Niederlande, sondern auch Großerzog von Luxemburg, führte Bestimmungen ein, die für ein einigermaßen konfliktfreies Zusammenleben der verschiedenen Religionsgemeinschaften sorgen sollten, die sich in seinem neuen Reich zusammenfanden. Er setzte das System des „Staatskirchentums“ fort, also der staatlichen Finanzierung der Priester, aber zugleich auch der Einbindung und Unterordnung der Kirche unter die Kontrolle des Staates. Mit der Einsetzung Johannes Theodor Laurents als apostolischer Vikar konnte die ultramontane Strömung des Katholizismus, die den Papst und nicht die Regierungen als oberste Autorität ansah, ab 1841 auch in Luxemburg Fuß fassen. Der äußerst papsttreue und antimodernistisch eingestellte Laurent traf in Luxemburg auf eine Regierung, die mit konservativ-liberalen Freidenkern besetzt war. Laurent konnte aber auf die Unterstützung des protestantischen Königs Wilhelm II. zählen. Dies zeigte sich etwa mit dem Schulgesetz 1843, das einen starken Einfluss der Kirche auf Lehrpersonal und Lehrstoff festhielt.

Aus dieser ultramontanen Haltung heraus stellte das „Luxemburger Wort“ noch 1850 die Judenemanzipation in Frage. In seiner Antwort an Samuel Hirsch präzisierte das „Wort“, man trete „entschieden gegen eine Emancipation der Juden in christlichen Staaten“ auf: „Ein Jude soll nicht Inspector unserer christlichen Schulen sein, vor ihm soll nicht eine christliche Ehe, wenn auch nur civiliter geschlossen werden, er soll nicht unser Richter, unser Gesetzgeber sein.“

Antisemitisches Gedankengut

Zwei Jahrzehnte später hatte sich der Ton zwischen dem „Luxemburger Wort“ und seinen Kontrahenten weiter zugespitzt. Ähnlich wie im deutschen Kulturkampf ging es auch in Luxemburg zwischen Liberalen und Ultramontanen um eine Einschränkung katholischer Macht. Von liberaler bzw. freidenkerischer Seite aus geriet das Priestertum ins Kreuzfeuer, die Vormachtstellung der Kirche im Schulsystem und in der Fürsorge waren gängige Themen. Das „Wort“ seinerseits kämpfte gegen jene, die es als Feinde der Kirche ansah, namentlich Liberale, Freidenker und Freimaurer, vor allem aber die Juden.

Ab den Siebzigerjahren des 19. Jh. war in dem katholischen Blatt das Thema „Juden“ regelmäßig an der Tagesordnung. Obwohl die jüdische Minderheit in Luxemburg weniger als 0,5 Prozent der Bevölkerung ausmachte, war in Luxemburg judenfeindliches Gedankengut keineswegs schwächer ausgebildet als in den Nachbarländern, und es hatte sich in gleichem Maß wie dort „modernisiert“. Über den Weg der internationalen Presse verbreiteten sich auch hier Behauptungen wie die einer jüdischen Weltverschwörung. So hieß es 1874 im „Wort“: „Bildet Juda [?] nicht die Spitze der Loge? [?] Ist der Anführer der Internationale nicht ein Jude? Ist das Haupt der „Liberalen“ im Deutschen Reiche nicht ein Jude? Erblickt Israel im „Liberalismus“ nicht seinen Messias? [?] Soll man sich da noch wundern, daß die katholische Kirche mit ihren h. Lehren, Gebräuchen und Institutionen tagtäglich von der vom Judenthum beeinflußten und beherrschten Presse geschmäht und gelästert wird?“

1880 stellte die „Indépendance luxembourgeoise“ fest: „Wo nur eine Lüge über die Juden in der ?Germania`, in der Kölnischen Volkszeitung`, in Glagaus ?Kulturkampf`, in Rohlings ?Talmudjude`, im ?Bonifatiuskalender`, oder in einem sonstigen Schandblatte steht, man kann sicher sein, das ?Wort` importiert den Schmutz nach Neutralien. Bald sind es die jüdischen Nihilisten in Rußland, bald der Judenkravall in Amsterdam, bald die Judenpresse, welche die Spalten des geistlosen Organs für Volksverdummung füllen.“ Schließlich urteilte das Blatt: „Das ?Wort` behauptet, die Juden wären keine Luxemburger, es nennt sie eine ägyptische Landplage, und wo diese Zugvögel sich einen Strich in Neutralien ausgesucht, da wüßten die Betroffenen ein Liedchen zu singen. Das ist einfach eine infame Beleidigung und gemeine Verleumdung; mit allgemeinen Redensarten ist hier Nichts gethan, man constatire Thatsachen! Man gibt eine ganze Classe ehrbarer Bürger ungestraft dem Hasse und der Verachtung preis, ohne auch nur den Schein eines Grundes für sich zu haben.“

„Wort“ kontra „Arbeiter“

Doch das „Wort“ ließ sich nicht beirren, das zeigt seine Kontroverse mit der Zeitung „Der Arbeiter“, die von 1878 bis 1882 erschien. Der „Arbeiter“ war das Organ des neu gegründeten „Arbeiter-Vereins“. Der „Arbeiter“ setzte sich immer wieder für die Rechte der jüdischen Minderheit ein. Er warf der Kirche vor, sie kämpfe mit unlauteren Mitteln, unter anderem der Judenhetze, gegen den Verlust ihrer Vorherrschaft. Und auch in Luxemburg werde von jesuitischer Seite mit „abgekneipten Semiten-Artikeln“ versucht, „den Judäismus unter der christlichen Bevölkerung unlieb zu machen, d.h., den größern Theil der Bevölkerung gegen den mindergroßen aufzuwiegeln und so eine Unruhe in den Gemüthern hervorzurufen sich zu bestreben, die, einstens zur lodernden Flamme geworden, recht böse Früchte erzeugen könnte.“

Das katholische Blatt seinerseits attackierte 1882 die jüdischen Webereibesitzer Godchaux, die laut „Wort“ nicht nur den „Arbeiter“ heimlich finanzierten, sondern gar dessen Eigentümer seien und gezielt kirchenfeindliche Beiträge redigieren ließen, die „zuallermeist erlogen“ seien. Zudem habe Paul Godchaux als Bürgermeister von Hamm einen seiner katholischen Arbeiter „civiliter“, also ohne Sakramente und christlichen Ritus begraben lassen. „[W]ir [?] begreifen aber auch, wie in Rußland, Polen, Preußen und sonstwo die Juden den Haß der Bevölkerung herausgefordert haben und wie auch immer mehr die Augen geöffnet werden.“

Die Familie Godchaux zog wegen dieser Attacken vor Gericht, und „Wort“, „Volksblatt“ und „Volksbote“ wurden am Ende wegen übler Nachrede bzw. Verleumdung verurteilt. Im Verlauf des Prozesses wurde klar, dass die Industriellen Godchaux wie auch andere liberale Geldgeber tatsächlich den „Arbeiter“ unterstützt hatten. Dahinter stand die Strategie, eine wirkliche sozialdemokratische Bewegung in Luxemburg zu verhindern.

Wenn auch der Antisemitismus im Kampf zwischen Klerikalen und Antiklerikalen instrumentalisiert wurde, ist er doch nicht auf diese Rolle zu reduzieren. Antisemitische Äußerungen hatte es schon vor dem Erstarken des Antiklerikalismus in Kulturkampf und Schulstreit gegeben, und der antisemitische Diskurs war im katholischen Blatt bereits fest etabliert, als die Auseinandersetzung mit dem „Arbeiter“ begann. Zudem hatte der ultramontane Teil der katholischen Priesterschaft mit seiner Speerspitze „Luxemburger Wort“ eine starke Position in der Luxemburger Gesellschaft. Das katholische Blatt attackierte aus einer Machtposition heraus, was man von dem nur wenige Hundert Abonnements zählenden „Arbeiter“ nicht behaupten kann.

Die geschilderte Auseinandersetzung ist auch im Kontext der judenfeindlichen Pogrome zur damaligen Zeit in Russland zu sehen. Vor allem das „Wort“ platzierte seine Attacken auf den „jüdelnden“ „Arbeiter“ häufig neben Berichten über die Pogrome, in denen angedeutet wurde, die Juden seien wegen ihres Verhaltens selbst Schuld am Hass der Bevölkerung, wenn auch die Judenverfolgungen „beklagenswert“ seien. Als das „Wort“ am 24.5.1882 den Urteilsspruch veröffentlichte, aus dem hervorging, das Blatt habe sich der üblen Nachrede schuldig gemacht, setzte es gleich dahinter einen Beitrag mit dem Titel „Jüdische Unverfrorenheit“. Darin wurden die Pogrome als „Angriffe der empörten russischen Volksstämme“ dargestellt.

Der „Judenprozess“

Der verlorene Godchaux-Prozess brachte das „Wort“ also nicht zum Umdenken. Unter den unzähligen antisemitischen Beiträgen in seinen Spalten sticht eine Serie von 1888 hervor. Bereits im ersten Artikel zur unterstellten „Gefährlichkeit der Juden“ wird die These vertreten, „alle Juden, sowohl Reform- als orthodoxe Juden“ betrachteten sich „als ein bevorzugtes Geschlecht, als eine höhere Rasse, welcher Gott die Weltherrschaft verheißen“. Der Talmud erlaube es den Juden, Christen zu betrügen, zu bestehlen und zu töten. Ihr Ziel sei es, das Christentum auszurotten und „die jüdische Weltherrschaft zu etablieren“. Am Tag darauf erschien ein weiterer Artikel unter dem Titel „Die Juden, Könige unserer Zeit“ (eine Anspielung auf im 19. Jh. bekannte antisemitische Veröffentlichungen) aus der Feder eines L.G.. Im Artikel heißt es: „Wie die Juden Börsen- und Eisenbahnkönige sind, so sind sie nicht weniger die Könige der Presse.“

Erneut kam es zum Prozess, jedoch diesmal auf Initiative der Staatsanwaltschaft. Die jüdische Gemeinde schloss sich an, wurde aber als Mitklägerin abgewiesen. Die Staatsanwaltschaft gründete ihre Anklage u.a. darauf, dass in den „Wort“-Artikeln wissentlich Unterstellungen formuliert würden, „welche in lügenhafter Weise den Juden beigemessen werden und welche geeignet sind, den öffentlichen Frieden, das Vermögen und die Ehre einer ganzen Klasse von Mitbürgern zu gefährden“.

Philippe Bech, der Verteidiger des „Luxemburger Wort“, übernahm in seiner Verteidigungsrede die Thesen des Blattes: Die Juden betrachteten sich als ein auserwähltes Volk und der Talmud halte fest, dass ihre Gesetze nur auf andere Juden, nicht aber auf Christen anzuwenden seien. Deshalb sei es ihnen auch erlaubt, gegenüber den Christen Wucherpraktiken anzuwenden. Die in Luxemburg lebenden Juden seien zudem zu großen Teilen keine Luxemburger, sondern würden aus Preußen herüberströmen.

Ankläger Camille Velter ging dagegen auf die Wirkung ein, welche die Artikel auf die Bevölkerung haben könne: „Muss der gewöhnliche Mann aus dem Volke sich nicht sagen, dass, wenn die jüdische Religion den Juden erlaubt, alle Schändlichkeiten und Verbrechen gegen ihn zu begehen, er auch zu Repressalien befugt ist? Darin, meine Herren, liegt die Gefahr! Wenn derartige Vorstellungen in unserer Bevölkerung Wurzel schlagen, wer übernimmt dann die Sicherheit der Israeliten, die vereinzelt in unserem Lande wohnen!“ Die Pogrome in Russland zeigten, dass „angesichts solcher Gefahren der Staat einschreiten muss“. Zudem gelte, dass die Juden „das volle Recht der Bürger“ besäßen und „nichts begangen“ hätten, „welches sie dieses Rechtes unwürdig macht, folglich muss unser Schutz ihnen voll zutheil werden“.

Schließlich wurde das „Luxemburger Wort“ wegen „Beleidigung eines vom Staate anerkannten Cultus“ verurteilt. Die Tatsache, dass sowohl die Rede der Anklage als jene der Verteidigung in Broschürenform veröffentlicht wurden, verdeutlicht, welches Interesse der „Juden-Prozess“ in Luxemburg erregte.

Der Prozess illustriert, dass sich die jüdische Gemeinde zu diesem Zeitpunkt durchaus selbstbewusst verhielt und auf ihre verfassungsmäßig verankerten Rechte pochte. Der Staat seinerseits sah sich durchaus in der Pflicht, einen von ihm anerkannten Kultus gegen Beleidigungen zu schützen. Die vom Staatsanwalt angesprochene Gefahr, dass die antisemitischen Äußerungen sowohl für die jüdische Minderheit selbst als auch für die Gesellschaft als Ganzes konkrete Gefahren heraufbeschwören könnten, war vor dem Hintergrund der in ganz Europa zunehmenden antisemitischen Gewalttaten nicht aus der Luft gegriffen.

Die Auseinandersetzungen in der Presse zeigen den unterschiedlichen Stellenwert des Gleichheitsprinzips in den zu dieser Zeit dominierenden Weltanschauungen des Liberalismus und des Katholizismus. Die Ultramontanen konnten das Prinzip der Gleichheit nicht akzeptieren, weil sie sahen, dass durch freie Religionsausübung und Gleichstellung der Religionsgemeinschaften die Vormachtstellung der Kirche über Staat und Gesellschaft verloren ging, und sie versuchten mit allen Mitteln, diesen Prozess aufzuhalten. So war der Antisemitismus zugleich Ursache der Zurückweisung der Judenemanzipation und Instrument, um sie zu bekämpfen.

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WOXX-SERIE
Alle gleich? Staat, Gesellschaft und jüdische Minderheit

1789, der Beginn der Französischen Revolution, steht für die Einführung der Prinzipien von Freiheit und Gleichheit in Europa. Damit war auch Religionsfreiheit und Gleichheit der Religionsgemeinschaften gemeint. Wir beginnen mit diesem Beitrag eine Artikel-Serie zur Frage, inwieweit dieses Versprechen für die jüdische Minderheit in Luxemburg eingelöst wurde.
Die Autorin forscht an der Universität Luxemburg zur Geschichte der jüdischen Gemeinschaft, die auch Thema ihres Promotionsprojektes ist. Der zweite Teil dieser auf sechs Teile angelegten Serie wird in zwei Wochen erscheinen.


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